Unternehmen und Gebäudeeigentümer in Deutschland setzen das GModG in Kraft am 29. Juli 2026; 65%-Regel entfällt, Heiztechnik frei wählbar

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Neue Rahmenbedingungen für Investitionen in den Gebäudebestand

Aktualisiert am: 20. August 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Neue Rahmenbedingungen für Investitionen in den Gebäudebestand

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Modernisierung und Wärmeversorgung von Gebäuden grundlegend angepasst. Das Gesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und schafft neue Rahmenbedingungen für Eigentümer, Investoren, Unternehmen und Vermieter.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Vorgabe entfällt. Unternehmen und Gebäudeeigentümer können künftig wieder freier über den Einsatz ihrer Heiztechnik entscheiden. Neben Wärmepumpen, Fernwärme- und Hybridlösungen bleiben auch Gas- und Ölheizungen grundsätzlich zulässig.

Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber weiterhin das Ziel einer schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Für neue Gas- und Ölheizungen gelten künftig steigende Anforderungen an den Einsatz klimaneutraler oder biogener Brennstoffe. Vorgesehen sind Mindestanteile von:

Die vollständige Klimaneutralität der eingesetzten Brennstoffe soll bis 2045 erreicht werden.

Für Gewerbeimmobilienbesitzer und Unternehmen mit umfangreichen Gebäudebeständen entstehen durch das Gesetz neue Gestaltungsspielräume. Investitionsentscheidungen können stärker an Wirtschaftlichkeit, Standortbedingungen und individuellen Unternehmenszielen ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollten langfristige Anforderungen an die CO₂-Reduktion sowie die zukünftige Verfügbarkeit geeigneter Energieträger in die Modernisierungsstrategie einbezogen werden.

Besonders relevant ist dies bei:

Modernisierungen von Büro- und Verwaltungsgebäuden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt. Damit stehen auch weiterhin Fördermittel für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungsanlagen zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Gebäudekonzepte wirtschaftlich zu unterstützen.

Neben den nationalen Änderungen setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz auch Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Unternehmen sollten daher ihre Immobilienstrategien frühzeitig überprüfen und künftige Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimabilanz in die Investitionsplanung integrieren.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Flexibilität bei der Wahl von Heizsystemen und erhöht die Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen. Gleichzeitig bleiben die langfristigen Klimaschutzziele bestehen. Für Geschäftskunden empfiehlt es sich, anstehende Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig zu bewerten und Fördermöglichkeiten gezielt zu nutzen, um wirtschaftliche und regulatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen