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title: "Ministerium für Bildung schreibt Ausschreibungen für Schulleiter an Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen in Sachsen-Anhalt; Bewerbungsfrist 17. September 2026."
sdDatePublished: "2026-08-20T13:03:00Z"
source: "https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/02_Personalgewinnung/02_09_Funktionsstellen/Internet_SL_August_2026.pdf"
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  - name: "education policy"
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  - "Burgenlandkreis"
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  - "Wernigerode"
  - "Harz"
  - "Bitterfeld-Wolfen"
  - "Magdeburg"
  - "Aken (Elbe)"
  - "Altmarkkreis Salzwedel"
  - "Anhalt-Bitterfeld"
  - "Saalekreis"
  - "Salzlandkreis"
  - "Laucha an der Unstrut"
  - "Stendal (Landkreis)"
  - "Apenburg-Winterfeld"
  - "Schönhausen (Elbe)"
  - "Gardelegen"
  - "Querfurt"
  - "Goldbeck"
  - "Burg"
  - "Alsleben (Saale)"
  - "Biederitz"
  - "Stendal"
  - "Stößen"
  - "Tangermünde"
  - "Salzwedel"
  - "Gröningen"
  - "Genthin"
  - "Erxleben"
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Ministerium für Bildung schreibt Ausschreibungen für Schulleiter an Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen in Sachsen-Anhalt; Bewerbungsfrist 17. September 2026.

MB

Das Ministerium für Bildung schreibt an Grundschulen sowie an einer Sekundar- und an einer
Förderschule die in der Anlage aufgeführten Stellen für

Schulleiter oder Schulleiterinnen (m/w/d) oder stellvertretende Schulleiter oder
stellvertretende Schulleiterinnen (m/w/d)

aus.

Die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und das Verfahren richten sich nach dem Funk-
tionsstellenbesetzungsrunderlass vom 18. September 2024 (SVBl. LSA S. 170) in der jeweils
geltenden Fassung.

Die Ausschreibung richtet sich grundsätzlich an Lehrkräfte im Beamten- oder unbefristeten An-
gestelltenverhältnis, die im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt tätig sind. Für die Aus-
schreibung der Stellen, die in der Spalte „extern“ in der Tabelle der Anlage mit einem x gekenn-
zeichnet sind, gilt diese Beschränkung nicht. Unbefristet beschäftigte oder verbeamtete Lehr-
kräfte im Dienst eines anderen Landes können nur am Bewerbungsverfahren teilnehmen, wenn
sie ihrer Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung ihrer zuständigen Schulbehörde beifügen.

Bewerbungen von Lehrkräften mit Erfahrungen im Auslandsschuldienst werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Zugangsvoraussetzungen gelten gleichermaßen für Tarifbeschäftigte, die unter den Tarif-
vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Anlage der Bek. des MF vom 20. November
2006, MBl. LSA 2007, S. 163, zuletzt geändert durch Anlage der Bek. vom 11. Dezember 2023,
MBl. LSA 2025 S. 111, in der jeweils geltenden Fassung) oder einen diesen ergänzenden oder
ersetzenden Tarifvertrag fallen.

Die Landesregierung ist bestrebt, die beruflichen Aufstiegschancen besonders für Frauen zu
verbessern und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) werden bei
gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte besteht bei erstmaliger Übertragung eines Funktionsamtes die
Möglichkeit der Verbeamtung, sofern sie schulformentsprechend die Laufbahnbefähigung für
ein Lehramt gemäß den §§ 6 bis 8 der Schuldienstlaufbahnverordnung vom 31. Mai 2010
(GVBl. LSA S. 352), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2021 (GVBl. LSA

S. 65), in der jeweils geltenden Fassung besitzen und die übrigen beamten- und laufbahnrecht-
lichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Eine Beförderung oder eine Höhergruppierung ist mit der Vergabe des Dienstpostens nicht un-
mittelbar verbunden. Es ist allerdings beabsichtigt, nach der Übertragung des Dienstpostens die
Übertragung des höheren Statusamtes (Beförderung) beziehungsweise die Höhergruppierung
ohne erneute vorherige Ausschreibung vorzunehmen, sobald die beamten- und haushaltsrecht-
lichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zur anforderungsgerechten Deckung des Personalbedarfs kann nach Prüfung im Einzelfall bei
den Stellen, die in der Spalte „Zulage/Zuschlag“ in der Tabelle der Anlage mit einem x gekenn-
zeichnet sind, eine Zulage nach § 16 Abs. 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der
Länder oder ein Zuschlag nach § 7b des Landesbesoldungsgesetzes vom 8. Februar 2011
(GVBl. LSA S. 68), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Januar 2026 (GVBl.
LSA S. 2, 5), in der jeweils geltenden Fassung, gezahlt werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 17. September 2026 beim Landes-
schulamt eingegangen sein. Für die Terminwahrung gilt der Eingangsvermerk des Landes-
schulamtes.

Für die Funktionsstellen zu den Kennziffern 8-1.1.20 bis 8-1.1.25 der Anlage senden Sie Ihre
Unterlagen bitte an das Landesschulamt, Referat 32, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
(Saale).

Für die übrigen Funktionsstellen senden Sie Ihre Unterlagen bitte an das Landesschulamt, Ne-
benstelle Magdeburg, Referat 33, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg.

Bei den Stellenausschreibungen, die in der Spalte „Nachausschreibung“ in der Tabelle der An-
lage mit einem x gekennzeichnet sind, handelt es sich um Nachausschreibungen.

Die Nachausschreibung der Stellen zu den Kennziffern 8-1.1.3 bis 8-1.1.7, 8-1.1.11 bis 8-1.1.17
der Anlage wird gemäß Nummer 1.5 Satz 4 Buchst. b, Alt. 1 des Funktionsstellenbesetzungs-
runderlasses für Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) geöffnet, die nicht die nach Nummer 2.1
Satz 5 des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses erforderliche fünfjährige Unterrichtspraxis
nachweisen können.

Die Nachausschreibung der Stelle zu der Kennziffer 8-1.1.8 der Anlage wird gemäß Nummer
1.5 Satz 4 Buchst. c, Alt. 1 des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses für Bewerber und Be-
werberinnen (m/w/d) geöffnet, die nicht die Voraussetzungen von Nummer 2.1 Satz 3 und 4 des
Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses erfüllen. Nach Nummer 2.1 Satz 3 des Funktionsstel-
lenbesetzungsrunderlasses müssen Beamte und Beamtinnen die laufbahnrechtlichen Voraus-
setzungen der Schuldienstlaufbahnverordnung erfüllen. Die Voraussetzungen gelten gemäß
Nummer 2.1 Satz 4 des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
entsprechend.

Die Nachausschreibung der Stellen zu den Kennziffern 8-1.1.9 und 8-1.1.10 der Anlage wird
gemäß Nummer 1.5 Satz 4 Buchst. c, Alt. 2 des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses für
Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) geöffnet, die nicht die Voraussetzungen von Nummer 2.2
des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses erfüllen. Bewerbungsvoraussetzungen sind nach
Nummer 2.2 des Funktionsstellenbesetzungsrunderlasses die für die jeweilige Schulform erfor-
derliche Laufbahnbefähigung oder eine Lehrbefähigung nach dem Recht der Deutschen Demo-
kratischen Republik, die fiktiv dem jeweiligen Lehramt zugeordnet wurde, oder ein vom Ministe-
rium als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Informationen
zum
Datenschutz
können
unter
https://landesschulamt.sachsen-
anhalt.de/personalgewinnung/funktionsstellen aufgerufen werden.

Anlage
1. Grundschulen

Kenn-
ziffer
Landkreis/
kreisfreie
Stadt
Schule
Stadt/
Gemeinde
Stelle1
Stellenwer-
tigkeit2
Zulage/
Zuschlag
Besetzung
ab
extern
Nachaus-
schrei-
bung
Stell-
vertretender
Schulleiter/
stell-
vertretende
Schulleiterin
Schulleiter/
Schulleiterin
8-1.1.1
Börde
Grundschule „Am Schloss“ Erxleben
x

A 14
x
1.2.2027
x
x
8-1.1.2
Börde
Grundschule „Friedrich
Hoffmann“
Gröningen

x
A 14

sofort
x
x
8-1.1.3
Jerichower
Land
Grundschule „Burg-Süd“
Burg
x

A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.4
Jerichower
Land
Grundschule „Diesterweg“ Genthin

x
A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.5
Jerichower
Land
Grundschule Biederitz
Biederitz
x

A 14

sofort
x
x
8-1.1.6
Magdeburg
Grundschule „Am Flieder-
hof“
Magdeburg
x

A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.7
Magdeburg
Grundschule „Hegelstra-
ße“
Magdeburg
x

A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.8
Magdeburg
Grundschule „Bertolt-
Brecht-Straße“
Magdeburg
x

A 14

sofort
x
x
8-1.1.9
Magdeburg
Grundschule „Friedenshö-
he“
Magdeburg

x
A 14 +
Amtszulage
x
sofort
x
x
8-1.1.10
Magdeburg
Grundschule „Am Brück-
feld“
Magdeburg
x

A 14

sofort
x
x
8-1.1.11
Altmarkkreis
Salzwedel
Grundschule Apenburg
Apenburg-
Winterfeld OT
Apenburg

x
A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.12
Altmarkkreis
Salzwedel
Grundschule „Jenny Marx“ Hansestadt
Salzwedel

x
A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.13
Altmarkkreis
Salzwedel
Grundschule „G.-E. Les-
sing“
Hansestadt
Salzwedel
x

A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.14
Altmarkkreis
Salzwedel
Grundschule „Johann
Wolfgang von Goethe“
Hansestadt
Gardelegen

x
A 14

1.8.2027
x
x
8-1.1.15
Stendal
Grundschule „Juri Gaga-
rin“
Hansestadt
Stendal

x
A 14 +
Amtszulage
x
sofort
x
x

8-1.1.16
Stendal
Grundschule „Am Stadt-
see“
Hansestadt
Stendal
x

A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.17
Stendal
Grundschulverbund Gold-
beck-Iden
Goldbeck

x
A 14
x
sofort
x
x
8-1.1.18
Stendal
Grundschule Schönhau-
sen
Schönhausen
(Elbe)

x
A 14

sofort
x
x
8-1.1.19
Salzland-
kreis
Grundschule Alsleben
Alsleben (Saa-
le)

x
A 14

sofort
x
x
8-1.1.20
Anhalt-
Bitterfeld
Grundschule Holzweißig
Bitterfeld-
Wolfen OT
Holzweißig

x
A14
x
1.1.2027
x
x
8-1.1.21
Anhalt-
Bitterfeld
Grundschule „Werner No-
lopp“
Aken (Elbe)

x
A 14 +
Amtszulage
x
1.8.2027
x
x
8-1.1.22
Saalekreis
Lessing-Grundschule
Braunsbedra
x

A 14

sofort
x
x
8-1.1.23
Burgenland-
kreis
Grundschule Stößen
Stößen

x
A 14

sofort
x
x
8-1.1.24
Burgenland-
kreis
Grundschule „Friedrich
Bödecker“
Laucha an der
Unstrut

x
A 14

1.8.2027
x

8-1.1.25
Saalekreis
Grundschule Schmon
Querfurt OT
Schmon

x
A 14

1.8.2027
x

2. Sekundarschule

Kenn-
ziffer
Landkreis
Schule
Stadt/
Gemeinde
Stelle1
Stellenwer-
tigkeit2
Zulage/
Zuschlag
Besetzung
ab
extern Nachaus-
schrei-
bung
Stell-
vertretender
Schulleiter/
stell-
vertretende
Schulleiterin
Schulleiter/
Schulleiterin
8-1.2.1
Harz
Sekundarschule Burgbrei-
te
Wernigerode
x

A 14 +
Amtszulage

1.10.2027

3. Förderschule

Kenn-
ziffer
Landkreis
Schule
Stadt/
Gemeinde
Stelle1
Stellenwer-
tigkeit2
Zulage/
Zuschlag
Besetzung
ab
extern Nachaus-
schrei-
bung
Stell-
vertretender
Schulleiter/
stell-
vertretende
Schulleiterin
Schulleiter/
Schulleiterin
8-1.3.1
Stendal
Förderschule mit Aus-
gleichsklassen Tanger-
münde
Tangermünde

x
A 14 +
Amtszulage

sofort
x

1 (m/w/d)
2 Den Stellenwertigkeiten liegen die Schülerzahlen zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung nach derzeitigem Kenntnisstand zu Grunde.