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title: "35-jähriger Angeklagter verhandelt Berufungsverfahren vor der 5. Kleinen Strafkammer in Osnabrück; Gesamtfreiheitsstrafe 3 Jahre (2J8M + 1J)"
sdDatePublished: "2026-08-20T07:11:00Z"
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35-jähriger Angeklagter verhandelt Berufungsverfahren vor der 5. Kleinen Strafkammer in Osnabrück; Gesamtfreiheitsstrafe 3 Jahre (2J8M + 1J)

Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück

1

 Presse

LANDGERICHT OSNABRÜCK

Verhandlungstermine vor den Strafkammern des
Landgerichts Osnabrück

in der Woche vom

24. bis 28. August 2026

Stand: 19.08.2026
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweis-
tafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite betreffend den
Zugang zum Gerichtsgebäude.

Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück

2

Montag, 24.08.2026

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

5. Kleine Strafkammer

13:30 Uhr

5 NBs 20/26

Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen einen jetzt 35-jährigen Angeklagten, derzeit JVA Lingen Abtei-
lung Groß Hesepe.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
16.03.2026 wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Hausfrie-
densbruch, Bedrohung und Beleidigung in Tatmehrheit mit tätlichem
Angriff auf Vollstreckungsbeamte in 6 Fällen, davon in 4 Fällen in Tat-
einheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in einem Fall in Tatein-
heit mit versuchter Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher
Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung in Tatmehrheit mit
vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Be-
leidigung in Tatmehrheit mit Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung
in Tatmehrheit mit Bedrohung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch
und Beleidigung in Tatmehrheit mit Diebstahl in 7 Fällen, davon in
einem Fall im Versuch, in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstre-
ckungsbeamte in zwei Fällen in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körper-
verletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung unter Einbezug einer
Strafe aus einem Urteil vor dem Amtsgericht Osnabrück zu einer Ge-
samtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten sowie zu einer wei-
teren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr.

Insgesamt werden dem Angeklagten 24 einzelne Taten vorgeworfen.

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, am 24.09.2024
in einem Geschäft in Osnabrück Getränkedosen eingesteckt zu ha-
ben, ohne diese bezahlen zu wollen. Angesprochen auf die einge-
steckten Dosen soll er Beleidigungen gegen die Verkäuferin geäußert
haben sowie sich nach erteiltem Hausverbot nicht entfernt haben. Zu-
dem soll er den Filialleiter mit dem Tode bedroht haben, die einge-
troffenen Beamten der Polizei zunächst beleidigt und anschließend
nach diesen getreten und auch diese mit dem Tode bedroht haben.
Eine Blutentnahme ergab eine Intoxikation mit Alkohol und verschie-
denen Drogen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen vergleichbare Ta-
ten gegen Beamte der Polizei auch am 11.06.2024, 24.10.2024,
24.11.2024, 22.01.2025, 21.02.2025, 24.03.2025 sowie an weiteren
Tagen begangen zu haben.

Am 13.02.2025 soll der Angeklagte Osnabrück weiter auf eine andere
Person nach einer verbalen Auseinandersetzung eingeschlagen und
diese gewürgt haben und diesem dadurch eine Rippe gebrochen und
ein Knie verdreht haben. Herbei geeilte Passanten sollen den Ange-
klagten vom Opfer abgehalten haben. Auch am 21.02.2025,
24.03.2025, 05.07.2024 und anderen Tagen soll er andere Personen

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3

beleidigt und körperlich attackiert haben sowie weitere Diebstähle be-
gangen haben.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverstän-
diger geladen.

Saal A 114

7. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

7 NBs 16/26

Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten aus Oerlinghausen.

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am
21.01.2026 wegen Computerbetruges in 2 Fällen, jeweils in Tatein-
heit mit Fälschung beweiserheblicher Tatsachen, und wegen Betru-
ges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Mo-
naten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die
Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 1.558,00 Euro
wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.08.2023 und 26.08.2023
Waren im Wert von insgesamt knapp 1.000 € über das Unternehmen
ebay erworben zu haben, ohne in der Lage oder willens gewesen zu
sein, die Kaufpreise zu entrichten. Weiter wird dem Angeklagten vor-
geworfen, am 24.06.2024 sowie 18.10.2024 Waren im Wert von
270,00 Euro sowie 300,00 Euro über selbige Plattform an Dritte ver-
kauft zu haben, um den Kaufpreis zu erlangen, obwohl er weder in
der Lage noch willens gewesen sei, die entsprechenden Kaufsachen
tatsächlich zu versenden.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge gela-
den.

Dienstag, 25.08.2026

Große Strafkammern

Saal A 114

10. Große Strafkammer

09:00 Uhr

mit Fortsetzungen

am:

26.08.2026
27.08.2026

10 KLs 11/19

Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den
jetzt 50-jährigen Angeklagten und den 41-jährigen Angeklagten aus
Osnabrück wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen gewerbsmä-
ßigen Betruges in 6 Fällen, in 5 Fällen als besonders schwerer Fall
des Betruges.

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4

01.09.2026
02.09.2026
15.09.2026
16.09.2026
23.09.2026

jeweils um

09:00 Uhr
Den Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam hochwertige Kommu-
nikationshardware in der Form von Smartphones und Tablets bei Te-
lekommunikationsanbietern bestellt zu haben, ohne die geschuldete
Gegenleistung zu erbringen, um die Hardware sodann weiterzuveräu-
ßern und den Erlös für sich zu behalten. In der Zeit vom 20.04.2015
bis 02.12.2015 soll einer der Angeklagten insgesamt 6 Bestellungen
in Vertretung des anderen Angeklagten aufgegeben haben und dabei
Hardware im Wert von ca. 1.350.000 Euro zugunsten einer GmbH von
zwei Telekommunikationsanbietern erworben haben. Die Angeklag-
ten sollen die aufgrund der Grundpreisbefreiung niedrigen ersten Mo-
natsraten noch gezahlt haben, um den Schein der ordnungsgemäßen
Vertragserfüllung aufrecht zu erhalten. Auf den Kaufpreis sollen
schlussendlich nur ca. 70.000 Euro gezahlt worden sein, wie von den
Angeklagten von Anfang an beabsichtigt.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

5. Kleine Strafkammer

13:30 Uhr

5 NBs 16/26

Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen eine jetzt 32-jährige Angeklagte aus Belm.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am
29.12.2025 wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tierschutzge-
setz zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, bis zu einer veterinärmedizini-
schen Untersuchung am 13.02.2024 eine Eselstute sowie einen Esel-
hengst in einem Schuppen gehalten zu haben. Die Vorderhufe der
Stute sollen dabei erheblich überwachsen gewesen sein und die
Form eines Schnabels aufgewiesen haben, was die Bewegungsfrei-
heit des Tieres eingeschränkt, zu Fehlbelastungen geführt und die-
sem erhebliche Schmerzen verursacht haben soll. Zudem soll das
Tier zahlreiche, bereits seit einigen Wochen bestehende, haarlose
Stellen aufgewiesen haben, die von Pilzen, Parasiten oder Bakterien
verursacht worden waren und dem Tier erheblichen Juckreiz bereitet
haben sollen.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen ge-
laden.

Mittwoch, 26.08.2026

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5

Große Strafkammern

Saal 3

15. Große Strafkammer

09:00 Uhr

15 KLs 21/25

Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den
jetzt 62-jährigen Angeklagten, derzeit JVA Oldenburg, wegen des Vor-
wurfs des gewerbsmäßigen Betruges in drei Fällen, davon in zwei Fäl-
len als besonders schwerer Fall, in einem Fall tateinheitlich wegen Ur-
kundenfälschung durch Gebrauch einer unechten Urkunde im Rechts-
verkehr.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Versicherungs- und Finanz-
makler in Haselünne durch Vertragsschlüsse am 25.02.2021 und
15.11.2022 sowie ein weiteres Mal im Jahr 2024 Kunden vorgetäuscht
zu haben, Geldbeträge für diese verzinslich bei einer Lebensversiche-
rung anlegen zu wollen. Dabei soll er 35.000 Euro, 65.000 Euro und
über 238.000 Euro von den Kunden vereinnahmt haben, um das Geld
für sich zu behalten, wobei er in einem Fall lediglich vermeintliche Zin-
sen in Höhe von ca. 3.000 Euro an eine Kundin zurückgezahlt haben
soll. In einem Fall soll der Angeklagte weiterhin der Kundin eine ge-
fälschte Einzahlungsbestätigung der Versicherung vorgelegt haben.
Durch die Taten soll sich der Angeklagte jeweils eine erhebliche und
dauerhafte Einnahmequelle verschafft haben.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen ge-
laden.

Kleine Strafkammern – Berufungen –

Saal A 114

22. Kleine Strafkammer

09:00 Uhr

22 NBs 40/26

Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten aus Bramsche.

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am
18.05.2026 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Frei-
heitsstrafe von 4 Monaten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.05.2026 nach einer Aus-
einandersetzung in einem Geschäft mit einer Frau im Bus gefahren
und ausgestiegen zu sein. Er soll die Frau daraufhin verfolgt haben
und sich an seinem – mutmaßlich noch in der Hose befindlichen –
Geschlechtsteil manipuliert haben, was die Frau auch wahrgenom-
men hat. Die Frau fühlte sich dadurch belästigt und reagierte emotio-
nal mitgenommen.

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6

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeugin gela-
den.

11:00 Uhr

22 NBs 35/26

Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren
gegen einen jetzt 37-jährigen Angeklagten aus Friesoythe.

Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am
13.04.2026 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tat-
einheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60
Tagessätzen zu je 120 Euro. Dem Angeklagten wurde zudem die
Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und die zu-
ständige Behörde angewiesen für die Dauer von 7 Monaten keine
neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.06.2024 in Richtung Sü-
den auf die BAB 31 hinter einem Sattelzugfahrer aufgefahren zu sein.
Um diesen zügig zu überholen, soll der Angeklagte direkt vom Be-
schleunigungstreifen auf die Überholspur, ohne hinreichend auf den
nachfolgenden Verkehr zu achten. Einer auf der Überholspur fahren-
den Fahrzeugführerin soll es sodann trotz eingeleiteter Vollbremsung
nicht mehr gelungen sein, eine Kollision zu vermeiden. Die Zeugin
soll unfalltypische Schleuder- und Prellungsverletzungen erlitten ha-
ben; zudem soll ein Sachschaden von ca. 12.000 Euro entstanden
sein.

Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand gela-
den.

Donnerstag, 27.08.2026

Große Strafkammern

Saal A 114

11. Große Strafkammer

9:00 Uhr

mit Fortsetzungen

am:

28.08.2026
31.08.2026
02.09.2026
03.09.2026

jeweils um
09:00 Uhr

11 KLs 1/26

Die 11. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den
jetzt 24-jährigen Angeklagten aus Kluse wegen des Vorwurfs des un-
erlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge und Beisichführens eines Gegenstands, der seiner Art nach
zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, sowie tatein-
heitlich des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer
Menge und Beisichführens eines Gegenstands, der seiner Art nach
zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bei einer polizeilichen Kontrolle
am 11.02.2024 im Besitz von ca. 4,1 Kilogra