Landkreis Nordhausen erhöht Mittel zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus in Ellrich, Harztor und Sollstedt; Mehrjahresfinanzierung, 15.000 Euro 2026

Riesenbärenklau bleibt eine Herausforderung - landkreis-nordhausen.de

Wer derzeit entlang von Gewässern und auf Wiesen unterwegs ist, kann die großen weißen Blütendolden des Riesenbärenklaus, auch Herkulesstaude genannt, oft kaum übersehen. Doch die imposante Pflanze birgt Gefahren für Mensch und Natur. Der Pflanzensaft enthält phototoxische Stoffe, die in Verbindung mit Sonnenlicht schwere, verbrennungsähnliche Hautreaktionen auslösen können. Gleichzeitig verdrängt der invasive Riesenbärenklau heimische Pflanzen und kann sich insbesondere entlang von Gewässern schnell ausbreiten.

Nachdem der Landkreis Nordhausen bereits 2024 insgesamt 9.000 Euro für die Bekämpfung in den Gebieten Ellrich, Harztor und Sollstedt bereitgestellt hatte, wird die Maßnahme 2026 fortgesetzt. Dafür stehen jetzt 15.000 Euro zur Verfügung. „Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus ist keine einmalige Aufgabe. Sie muss über mehrere Jahre konsequent fortgeführt werden, damit die Pflanzen nicht erneut zur Samenreife kommen und sich die Bestände weiter ausbreiten“, erklärt Dirk Schimm, 2. Beigeordneter des Landkreises. Die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel sind daher nicht als einmalige Komplettlösung zu verstehen, sondern als Bestandteil einer längerfristigen Strategie. Gerade an Gewässern soll verhindert werden, dass Samen weitertransportiert werden und neue Bestände entstehen. Unterstützt wird der Landkreis dabei von den Städten und Gemeinden sowie vom Angelfischereiverein Nordhausen e.V., dessen Mitglieder sich an den Bekämpfungsmaßnahmen beteiligen.

Im Jahr 2024 wurden mit den verfügbaren finanziellen Mitteln ca. 1.000 Pflanzen bekämpft, welche auf mehreren Standorten verteil waren. Dabei wurden vorrangig große Vorkommensgebiete bearbeitet, um die massenweise Ausbreitung der Pflanze zu verhindern. Nunmehr ist die Ausweitung der Bekämpfungsmaßnahmen auch auf Gebiete mit kleineren Vorkommen der Herkulesstaude vorgesehen. Daher wird geschätzt, dass mit den dieses Jahr zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nunmehr bis zu 1.500 weitere Pflanzen bekämpft werden können.

Immer wieder sorgt die Frage für Verwirrung, wer einen Fund beseitigen muss. Grundsätzlich gilt: Für die Bekämpfung auf einem Grundstück ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. In Naturschutzgebieten und auf naturschutzfachlich hochwertigen Flächen ist hingegen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig. Bei kommunalen Flächen liegt die Verantwortung grundsätzlich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beziehungsweise beim jeweiligen Flächeneigentümer. Die Meldung eines Fundes bedeutet somit nicht automatisch, dass der Landkreis für dessen Beseitigung zuständig ist. Die Bekämpfung muss fachgerecht erfolgen. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt: Die Pflanzen beziehungsweise Blütenstände sollen vor der Samenreife entfernt werden. Anschließend müssen die Flächen kontrolliert und nachwachsende Pflanzen über mehrere Jahre beseitigt werden. Auch bei der Entsorgung ist Vorsicht geboten. Abgeschnittene Pflanzen- und insbesondere Samenstände dürfen nicht auf dem Kompost oder über den Grünabfall entsorgt werden. Sie müssen so beseitigt werden, dass eine weitere Verbreitung der Samen ausgeschlossen ist. Empfohlen wird die Entsorgung über den Restmüll beziehungsweise eine sichere thermische Behandlung. Wer die Pflanze selbst bekämpft, sollte unbedingt lange, möglichst undurchlässige Kleidung, Schutzhandschuhe und gegebenenfalls eine Schutzbrille tragen. Von einem Einsatz von Freischneidern ist wegen der Gefahr von Spritzern abzuraten. Kommt Pflanzensaft auf die Haut, muss die betroffene Stelle sofort gründlich abgewaschen und anschließend vor Sonnenlicht geschützt werden.

Riesenbärenklau-Funde können über die KORINA-App beziehungsweise die Internetseite der Koordinationsstelle für invasive Neophyten www.korina.info gemeldet werden. Die Erfassung hilft dabei, Vorkommen zu dokumentieren und die Bekämpfung gezielt zu planen. Der Riesenbärenklau lässt sich nicht mit einer einmaligen Aktion beseitigen. Nur durch konsequente Bekämpfung und Kontrolle über mehrere Jahre kann die Pflanze langfristig zurückgedrängt und ihre weitere Ausbreitung verhindert werden. Landkreis, Kommunen, Grundstückseigentümer und Ehrenamtliche leisten dazu gemeinsam einen wichtigen Beitrag.