Werter GmbH Auslegung des §31 Abs 6 SGB V bei Cannabisextrakten Deutschland; Erstattung standardisierter Cannabisextrakte ohne Therapieversuch
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Werter GmbH”
Auslegung und Anwendung des § 31 Abs. 6 SGB V bei Cannabisextrakten
Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )
Angegeben von: Werter GmbH (R004571) am 20.08.2026
Beschreibung: Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V; Erhalt der Erstattungsfähigkeit standardisierter Cannabisextrakte ohne vorgeschalteten Therapieversuch. Dazu sollen Gespräche im Ministerium und Bundestag geführt werden.
7016 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21
6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21
2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund…
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
7016 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21
6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21
2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund…