TEGEWA e.V.; Einführung erweiterter Herstellerverantwortung zur Implementierung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen EU; Zahlungspflicht für Mikroschadstoffe in Kosmetikprodukten
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027816 20.08.2026 08:02:08
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R000552/RV0027816 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 20.08.2026 um 08:02 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) Aktuell seit 20.08.2026 08:02:08 Angegeben von: Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband am 17.08.2026
TEGEWA e. V. (R000552) Beschreibung: Mit Artikel 9,10, Anhang III der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) wird eine erweiterte Herstellerverantwortung zur Implementierung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen, u.a. für Kosmetikproduktehersteller, eingeführt, die eine Zahlungspflicht für bestimmte Substanzen, die als Mikroschadstoffe eingestuft werden, in einem Kosmetikprodukt auslösen, sofern dieser als Mikroschadstoff eingestufter Stoff weiterhin im Produkt, das in Verkehr gebracht werden soll, genutzt werden soll. Betroffene Interessenbereiche (1)
EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2608200001 PDF - 28 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 19.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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