VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. fordert Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Deutschland und Bayern; Rechtsrahmen für Sanierungen gefordert
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.”
GModG im Sinne des bezahlbaren Wohnens in Deutschland und Bayern ausgestalten
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (R000115) am 20.08.2026
Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stellt wichtige Weichen für die Zukunft des bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnens in Deutschland und Bayern. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft sind in der aktuell vorliegenden Fassung des GModG wichtige Punkte allerdings nicht bzw. nicht ausreichend oder auch in einer Art und Weise geregelt, die für das bezahlbare Wohnen und für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland zu weiteren Belastungen führen werden. Aufgrund der hohen Wichtigkeit der aktuellen Gesetzgebung bitten wir um Unterstützung, damit das neue GModG in einer Art und Weise ausgestaltet wird, die bezahlbare Wege für sozialorientierte Vermieterinnen und Vermieter aufzeigt und einen rechtsicheren Rahmen für künftige Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten setzt.
6278 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
6278 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]