Werter GmbH Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V bei Cannabisextrakten Deutschland; Erhalt der Erstattungsfähigkeit standardisierter Cannabisextrakte ohne vorgeschalteten Therapieversuch
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027897 20.08.2026 15:29:33
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R004571/RV0027897 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 20.08.2026 um 15:29 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Auslegung und Anwendung des § 31 Abs. 6 SGB V bei Cannabisextrakten Aktuell seit 20.08.2026 15:29:33 Angegeben von: am 20.08.2026
Werter GmbH (R004571) Beschreibung: Auslegung des § 31 Abs. 6 SGB V; Erhalt der Erstattungsfähigkeit standardisierter Cannabisextrakte ohne vorgeschalteten Therapieversuch. Dazu sollen Gespräche im Ministerium und Bundestag geführt werden. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 21/7016 Vorgang [alle RV hierzu] a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund… Betroffene Interessenbereiche (2)
Arzneimittel [alle RV hierzu]
Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1)
AM-NutzenV [alle RV hierzu]