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title: "Geflügelhof Möckern ZNL der Lohmann und Co. AG; Genehmigung nach §4 BImSchG zur Errichtung einer Hennenanlage in 39291 Zeddenick-Ziepel, Jerichower Land; 80.000 Tierplätze"
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  - "Zerbst/Anhalt"
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  - "Halle (Saale)"
  - "Sachsen-Anhalt"
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Geflügelhof Möckern ZNL der Lohmann und Co. AG; Genehmigung nach §4 BImSchG zur Errichtung einer Hennenanlage in 39291 Zeddenick-Ziepel, Jerichower Land; 80.000 Tierplätze

A. Regierungspräsidium Halle

111

Amtsblatt

23. Jahrgang
Halle (Saale), den 18. August 2026

8
I N H A L T

A. Landesverwaltungsamt

1. Verordnungen

2. Rundverfügungen

3. Amtliche Bekanntmachungen

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Wirtschaft über die Ausschreibung bevollmäch-
tigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für nach-
folgend aufgeführten Kehrbezirk im Landkreis
Mansfeld-Südharz
112

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Wirtschaft über die Ausschreibung bevollmäch-
tigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für nach-
folgend aufgeführten Kehrbezirk in der kreis-
freien Stadt Halle (Saale)
112

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Wirtschaft über die Bestellung zum bevoll-
mächtigten Bezirksschornsteinfeger für nach-
folgend aufgeführten Kehrbezirk gemäß § 10
Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz,
Kehrbezirk Bördekreis
112

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und
6
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) und den Maßgaben der Verord-
nung über das Genehmigungsverfahren (9.
BImSchV)
zum
Antrag
der
ZeZincum
Metalloberflächenbehandlungs
GmbH
in
39261 Zerbst/Anhalt auf Erteilung einer Geneh-
migung nach § 16 des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes zur wesentlichen Änderung
einer Feuerverzinkerei in 39261 Zerbst/An-
halt, Landkreis Anhalt-Bitterfeld
113

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 8 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BIm-
SchG) und den Maßgaben der Verordnung
über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-
SchV) über die Entscheidung zum Antrag der
Coca-Cola Europacific Partners Deutschland
GmbH in 06126 Halle (Saale) auf Erteilung
einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes zur wesentlichen Än-
derung der Anlage zur Herstellung von sonsti-
gen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen
aus ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen in
06126 Halle (Saale)
114

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 8 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BIm-
SchG) und den Maßgaben der Verordnung
über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-
SchV) über die Entscheidung zum Antrag der
Firma NEXOGAS Produktion Könnern Süd
GmbH, Kötterheide 14 in 49456 Bakum/
Lüsche auf Erteilung einer Genehmigung nach
§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage
in 06420 Könnern, Landkreis Salzlandkreis
114

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 8 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BIm-
SchG) und den Maßgaben der Verordnung
über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-
SchV) über die Entscheidung zum Antrag der
Geflügelhof Möckern ZNL der Lohmann & Co.
AG Möckern auf Erteilung einer Genehmigung
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgeset-
zes zur Errichtung und Betrieb einer Anlage
zum Halten oder zur Aufzucht von Hennen
(Elterntiere) mit 80.000 Tierplätzen in 39291
Zeddenick-Ziepel, Jerichower Land
115

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung zur Entscheidung über den
Erörterungstermin im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens zum Antrag der Betreiberge-
sellschaft Biogasanlage Möckern GmbH in
39291 Möckern auf Erteilung einer Genehmi-
gung nach § 16 i. V. m. § 8 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen
Änderung
der
Biogasanlage
in
39291
Möckern, Landkreis Jerichower Land
116

Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 8 vom 18. August 2026

112

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltver-
träglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und
6
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) und den Maßgaben der Verord-
nung über das Genehmigungsverfahren (9.
BImSchV) zum Antrag der Neumann-Trans-
porte und Sandgruben GmbH & Co KG Burg in
39288 Burg auf Erteilung einer Genehmigung
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgeset-
zes zur Errichtung und zum Betrieb einer An-
lage zum Behandeln und Lagern von nicht ge-
fährlichen Abfällen über einen Zeitraum von
mehr als einem Jahr in 39288 Burg,
OT Reesen, Landkreis Jerichower Land
116

. Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Abwasser zur Entscheidung über den Erörte-
rungstermin im Rahmen des Erlaubnisverfah-
rens „Änderung der Einleitung von Abwasser
aus der Zuckerfabrik der Südzucker AG in
Zeitz in die Weiße Elster“
117

4. Verwaltungsvorschriften

5. Stellenausschreibungen

B. Untere Landesbehörden

1. Amtliche Bekanntmachungen, Genehmigungen

2. Sonstiges

C. Kommunale Gebietskörperschaften

1. Landkreise

2. Kreisfreie Städte

3. Kreisangehörige Gemeinden

D. Sonstige Dienststellen

. Bekanntmachung des Landesamtes für Geolo-
gie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Dezernat
33 – Besondere Verfahrensarten zur Planfest-
stellung des Rahmenbetriebsplanes für das
Gewinnungsvorhaben
Kiessandtagebau
Köplitz Baufeld III-V, mit Planfeststellungsbe-
schluss vom 27.07.2026
117

A. Landesverwaltungsamt

Öffentliche Bekanntmachung des
Referates Wirtschaft über die Ausschreibung
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk
im Landkreis Mansfeld-Südharz

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfe-
gerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird
im Land Sachsen-Anhalt für eine Bestellung zum 01. No-
vember 2026 (Vergabetermin) folgender Kehrbezirk aus-
geschrieben:

Mansfeld-Südharz Nr. 08

Der vollständige Ausschreibungstext kann ab dem 18. Au-
gust
2026
unter
www.bund.de
sowie
unter
www.lvwa.sachsen-anhalt.de abgerufen werden. Ferner
liegt der Ausschreibungstext bis zum Ablauf der Bewer-
bungsfrist im Landesverwaltungsamt beim Referat Wirt-
schaft zur Einsicht aus.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18. September
2026 (Ausschlussfrist) an das

Landesverwaltungsamt
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

----------

Öffentliche Bekanntmachung des
Referates Wirtschaft über die Ausschreibung
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk
in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfe-
gerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird
im Land Sachsen-Anhalt für eine Bestellung zum 01. No-
vember 2026 (Vergabetermin) folgender Kehrbezirk aus-
geschrieben:
Stadt Halle (Saale) Nr. 14

Der vollständige Ausschreibungstext kann ab dem 18. Au-
gust
2026
unter
www.bund.de
sowie
unter
www.lvwa.sachsen-anhalt.de abgerufen werden. Ferner
liegt der Ausschreibungstext bis zum Ablauf der Bewer-
bungsfrist im Landesverwaltungsamt beim Referat Wirt-
schaft zur Einsicht aus.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18. September
2026 (Ausschlussfrist) an das

Landesverwaltungsamt
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

----------

Öffentliche Bekanntmachung des
Referates Wirtschaft über die Bestellung
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirk
gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksge-
setz

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungs-
bescheid vom 26.06.2026 für den Kehrbezirk Bördekreis
Nr. 06 Herr Richard Kühne zum bevollmächtigten Bezirks-
schornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Ortsteile der Stadt Wanzleben und
der Gemeinde Eilsleben sowie Straßenzüge und Ortsteile

Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 8 vom 18. August 2026

113
der Stadt Oschersleben und ist überwiegend ländlich
strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom
01.08.2026 bis zum 31.07.2033 (§ 10 Abs. 1 Schornstein-
feger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

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Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglich-
keitsprüfung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und
den Maßgaben der Verordnung über das
Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) zum Antrag
der ZeZincum Metalloberflächenbehandlungs GmbH
in 39261 Zerbst/Anhalt auf Erteilung einer
Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes zur wesentlichen
Änderung einer Feuerverzinkerei in
39261 Zerbst/Anhalt, Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Die ZeZincum Metalloberflächenbehandlungs GmbH in
39261 Zerbst/Anhalt beantragte beim zuständigen Lan-
desverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung
nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-
SchG) zur wesentlichen Änderung einer

Feuerverzinkerei

hier: die Errichtung einer neuen Werkhalle und den
Betrieb einer neuen Produktionslinie mit Neuein-
führung der Betriebseinheiten 20.01 – 20.09,

die Erweiterung der Altanlage mit Neueinführung
der Betriebseinheiten 10.09 – 10.18,

die Erhöhung der Gesamtproduktionskapazität
von derzeit 1,95 t/h auf ca. 6,0 t/h und

die Erhöhung der Lagermengen für Zinkasche
und Flussmittelsalz

(Anlage nach Nr. 3.9.1.1 des Anhangs 1 zur Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)

auf dem Grundstück in 39261 Zerbst/Anhalt,

Gemarkung:
Zerbst,
Flur:

4,
Flurstücke:
819, 4626 und 4628.

Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Januar 2027
in Betrieb genommen werden.

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der
Zeit vom

26. August 2026 bis einschließlich
25. September 2026

bei folgender Behörde in Papierform aus und können zu
den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen wer-
den:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Raum A 123
Dessauer Str. 70,
06118 Halle (Saale)
Mo. – Do.

von 08:00 bis 15:00 Uhr
Fr. und vor
gesetzlichen Feiertagen
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich werden die Dokumente digital im Zeitraum von
26. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026 auf
der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-
Anhalt unter folgender Adresse

https://lsaurl.de/ZeZincumAuslegung

zugänglich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich die Möglich-
keit besteht, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglich-
keit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit
vom:

26. August 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026

schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbe-
hörde (Landesverwaltungsamt) erhoben werden. Elektro-
nische
Einwendungen
sind
an
TOEB.Antrag@lvwa.sachsen-anhalt.de zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmi-
gungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen
auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders ent-
halten. Aus den Einwendungen soll erkennbar sein, wes-
halb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Ein-
wendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben.
Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und
Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht
zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich
sind.

Sofern rechtzeitig erhobene Einwendungen vorliegen,
können diese in einem öffentlichen Erörterungstermin am
24.11.2026 mit den Einwendern und der Antragstellerin er-
örtert werden, soweit dies für die Prüfung der Genehmi-
gungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.

Beginn der Erörterung:
10:00 Uhr
Ort der Erörterung:
Kulturkeller

Breite 12

39261 Zerbst/Anhalt

Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde,
ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf der
Einwendungsfrist getroffen und öffentlich bekannt ge-
macht.
Für