Bezirkskliniken Schwaben KU AöR billigt Konzernabschluss 2025 in Augsburg; Bestätigungsvermerk ohne Einwendungen

Amtsblatt_RvS_2026_16 - BF

Amtsblatt Nr. 16 70. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2026 Seite 181

Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachungen anderer Behörden Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R. Bekanntmachung des Beschlusses über die Billigung des Konzernabschlusses 2025 ………………………….. 181 Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R. Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ……………………….. 183 Zweckverband Allgäuer Moorallianz Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 Vom 14. Juli 2026 ………………………………………………………………………………………………………………………….. 184 Zweckverband „Hochwasserschutz Günztal“ Satzung zur Regelung der Entschädigung der Verbandsräte Vom 29. Juni 2026 ………………………………………………………………………………………………………………………… 185 Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen ……………………………………………………………………………………………………………………… 186 Bekanntmachungen anderer Behörden Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R.

Bekanntmachung des Beschlusses über die Billigung des Konzernabschlusses 2025 Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 14.07.2026 über die Billigung des Konzernabschlusses 2025 der Bezirkskliniken Schwaben mit dem Bestätigungsvermerk wird gemäß § 27 Abs. 3 der Verordnung über Kom­ munalunternehmen -KUV- bekannt gemacht:

Beschluss des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat billigt den durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW PARTNER geprüften Konzern­ abschluss 2025 der Bezirkskliniken Schwaben. Der Konzernabschluss wird gemeinsam mit dem Jahresab­ schluss der Bezirkskliniken Schwaben KU veröffentlicht.

Der vom Wirtschaftsprüfer nach erfolgter Abschlussprüfung für den Konzernabschluss 2025 der Bezirksklini­ ken Schwaben erteilte Bestätigungsvermerk lautet wie folgt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

182 Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 16/2026

An die Bezirkskliniken Schwaben KU AöR des Bezirk Schwaben, Augsburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Bezirkskliniken Schwaben KU AöR des Bezirks Schwaben, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2025, der Kon­ zern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern­ lagebericht der Bezirkskliniken Schwaben KU AöR des Bezirks Schwaben, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht­ lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh­ rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon­ zerns zum 31.12.2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord­ nungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die­ sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei­ chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Kon­ zernlagebericht zu dienen.

Stuttgart, den 12. Juni 2026 BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Susanne Hauser-Reh Marius Henkel Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss 2025 der Bezirkskliniken Schwaben einschließlich des Konzernlageberichtes liegt in der Zeit vom 14.09.2026 bis 25.09.2026 im Sekretariat des Vorstandes, Bezirkskliniken Schwaben, Geschwis­ ter-Schönert-Straße 4, I. OG, 86156 Augsburg in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Augsburg, den 20. Juli 2026 Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R.

Stefan Brunhuber Vorstandsvorsitzender RABl. Schw. 2026 S. 181

Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 16/2026 183

Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R.

Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 14.07.2026 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Bezirkskliniken Schwaben mit dem Bestätigungsvermerk wird gemäß § 27 Abs. 3 der Verordnung über Kom­ munalunternehmen -KUV- bekannt gemacht:

Beschluss des Verwaltungsrats

  1. Der Verwaltungsrat stellt den durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW PARTNER geprüften Jahres­ abschluss 2025 der Bezirkskliniken Schwaben KU fest.
  2. 10 % des Jahresüberschusses werden als Gewinnrücklage eingestellt; der Restbetrag wird auf neue Rech­ nung vorgetragen.
  3. Der Vorstand wird entlastet.
  4. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des Gesetzes für Kommunalunternehmen zu ver­ öffentlichen.

Der vom Wirtschaftsprüfer nach erfolgter Abschlussprüfung für den Jahresabschluss 2025 der Bezirkskliniken Schwaben erteilte Bestätigungsvermerk lautet wie folgt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bezirkskliniken Schwaben KU AöR des Bezirks Schwaben, Augsburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bezirkskliniken Schwaben KU AöR Bezirk Schwaben, Augsburg, – be­ stehend aus der Bilanz zum 31.12.2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bezirkskliniken Schwaben KU AöR Bezirk Schwaben, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalge­ sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Kranken­ hausbuchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord­ nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31.12.2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunter­ nehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord­ nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs­ mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage­ berichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab­ hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ha­ ben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

184 Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 16/2026

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Stuttgart, den 12. Mai 2026 BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Susanne Hauser-Reh Marius Henkel Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss 2025 der Bezirkskliniken Schwaben einschließlich des Lageberichtes liegt in der Zeit vom 14.09.2026 bis 25.09.2026 im Sekretariat des Vorstandes, Bezirkskliniken Schwaben, Geschwister-Schö­ nert-Straße 4, I. OG, 86156 Augsburg in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Augsburg, den 20. Juli 2026 Bezirkskliniken Schwaben KU, A.d.ö.R.

Stefan Brunhuber Vorstandsvorsitzender RABl. Schw. 2026 S. 183 Zweckverband Allgäuer Moorallianz

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom 14. Juli 2026 I.

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Ver­ bindung mit Art. 57 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern, erlässt der Zweckverband Allgäuer Mooral­ lianz für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt:

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.163.410,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.071,25 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögens­ haushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Verbandsumlagen für die Finanzierung des Haushalts werden in Höhe von 117.341,00 € erhoben.

Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 16/2026 185

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von bewilligten Ausgaben nach dem Haus­ haltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Marktoberdorf, den 14. Juli 2026 Zweckverband Allgäuer Moorallianz

Bernd Stapfner Verbandsvorsitzender

II.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssat­ zung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Marktoberdorf, Schwabenstraße 16, während der Öff­ nungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. RABl. Schw. 2026 S. 184 Zweckverband „Hochwasserschutz Günztal“

Satzung zur Regelung der