Bundesrat lehnt obligatorische Krankentaggeldversicherung in der Schweiz ab; Privatversicherer verdienen mit hohen Prämien.
Bundesrat knickt vor Versicherungslobby ein
Bundesrat knickt vor Versicherungslobby ein
Postulatsbericht des Bundesrates zur Krankentaggeldversicherung
Der Bundesrat lehnt es ab, kranke Arbeitnehmende besser zu schützen. In einem heute veröffentlichten Postulatsbericht spricht er sich dagegen aus, dass Arbeitnehmende obligatorisch gegen krankheitsbedingten Lohnausfallversichert werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid scharf. Arbeitnehmende sind immer länger krank, weil Stress, Verdichtung und Entgrenzung am Arbeitsplatz zugenommen haben. Wer krank ist und deshalb nicht erwerbstätig sein kann, braucht einen gesetzlich garantierten Lohnersatz.
Arbeitnehmende, die nur wenige Tage krank sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin Lohn. Wer länger krank ist, erhält mehrheitlich Krankentaggelder. In beiden Fällen gibt es aber schwerwiegende Lücken – unter anderem bei Stellenwechseln, Kündigungen, längeren Krankheiten und atypischen Arbeitsverhältnissen. Denn als eines der wenigen Länder Europas kennt die Schweiz bis heute keine obligatorische Krankentaggeldversicherung.
Leidtragende sind Arbeitnehmende, die nicht nur ihr Einkommen, sondern auch ihre soziale Absicherung verlieren. Arbeitgeber mit Frauen, chronisch kranken oder früher schwer erkrankten Arbeitnehmenden können zudem grundlos von den Privatversichern abgelehnt werden, oder mit unverschämt hohen Prämien konfrontiert sein. Die Privatversicherer verdienen mit den überhöhten Prämien gutes Geld. Eine kollektive, obligatorische Risikoabsicherung ist günstiger und bietet einen besseren Schutz. Das zeigt die Suva.
Der Postulatsbericht legitimiert die privaten Gewinne der Versicherungslobby auf Kosten der kranken Arbeitnehmenden. Offensichtlich ist der Bundesrat vor der Versicherungslobby eingeknickt. Anders ist nicht zu erklären, dass der Bericht die sozialpolitische Bedeutung eines garantierten Lohnersatzes bei Krankheit ausblendet– auch und gerade in den Fällen, bei denen heute Lücken in der Absicherung bestehen. Zudem basiert der Bericht auf einer Studie mit ungenügender Datenlage und Aussagekraft.
Der SGB wird sich weiter für eine gesetzliche und obligatorische Krankentaggeldversicherung einsetzen. Bis dahin bleiben die Gesamtarbeitsverträge entscheidend, um die soziale Absicherung von kranken Arbeitnehmenden sicherzustellen.
SGB | USS Schweizerischer Gewerkschaftsbund Monbijoustrasse 61, 3007 Bern Telefon: 031 377 01 01 info(at)sgb.ch
© 2026 SGB | USS – Schweizerischer Gewerkschaftsbund | Impressum | Datenschutz | webdesign by Terminal8 GmbH