Bundesrat ignoriert Kosten von Absenzen für Arbeitnehmende in der Schweiz; Arbeitnehmende Kosten 4,2 Mrd CHF 2022.
Bundesrat ignoriert Kosten von Absenzen für Arbeitnehmende
Bundesrat ignoriert Kosten von Absenzen für Arbeitnehmende
Postulatsbericht des Bundesrates zu Absenzen und Krankschreibungen am Arbeitsplatz
Der heute veröffentlichte Bericht des Bundesrates zeigt: Gesundheitsbedingte Absenzen haben stark zugenommen und verursachen Milliardenkosten. Während der Bundesrat die Kosten für die Arbeitgeber beziffert, lässt er jene der Arbeitnehmenden ausser Acht. Dabei beliefen sich diese 2022 auf durchschnittlich 1'100 Franken pro Arbeitnehmendem. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert Konsequenzen: Statt den Arbeitnehmerschutz weiter aufzuweichen, müssen krankmachende Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpft werden.
2024 beliefen sich die gesundheitsbedingten Absenzen auf 407 Millionen Stunden. Das sind über ein Drittel mehr als 2010. Der Bundesrat beziffert die Kosten des bezahlten Krankheitsurlaubs für 2022 auf 12,7 Milliarden Franken. Rund 62 Prozent davon trugen die Arbeitgeber. Was im Bericht fehlt, sind die Kosten der Arbeitnehmenden. Diese sind substanziell: Die Kosten der gesundheitsbedingten Absenzen für die Arbeitnehmenden beliefen sich 2022 auf schätzungsweise 4,2 Milliarden Franken. Ein grosser Teil davon wird von den Arbeitnehmenden über Versicherungsprämien getragen. Hinzu kommen individuelle Lohneinbussen. Diese finanziellen Kosten kommen zu den gesundheitlichen Folgen von Krankheit und Unfall hinzu.
Der Bericht zeigt gleichzeitig, wo angesetzt werden muss. Körperliche Belastungen und psychosoziale Faktoren wie Stress gehen mit höheren Absenzen einher. Gerade in körperlich belastenden Berufen sind die Absenzen besonders hoch. Die Antwort auf steigende Absenzen muss deshalb ein wirksamerer Gesundheitsschutz sein.
Der SGB fordert die Arbeitgeber auf, ihrer Verantwortung stärker nachzukommen. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Dienstpläne, die konsequente Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten sowie wirksame Massnahmen gegen übermässigen Zeit- und Leistungsdruck. Psychosoziale und organisatorische Gesundheitsrisiken müssen systematisch erfasst und gemeinsam mit den Arbeitnehmenden bekämpft werden.
Auch der Staat muss handeln. Der SGB fordert eine deutliche Stärkung von Vollzug und Prävention. Gleichzeitig müssen die Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz gestoppt werden. Wer steigende Absenzen beklagt, kann nicht gleichzeitig die Sonntagsarbeit ausweiten und Arbeitstage von bis zu 17 Stunden ermöglichen.
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