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title: "Auftraggeber sucht Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger LK Aurich, Niedersachsen; sofortiger Baubeginn nach Zuschlag"
sdDatePublished: "2026-08-20T12:22:00Z"
source: "https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/public/company/project/CXQ6Y5ERKKH/de/processdata/generic;jsessionid=_Vpy-O0k8V4CdIpvvPl9c5BNFHp0t3YI3bPJ_1q6.psat-nds02?5"
topics:
  - name: "public transport"
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  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "public contract"
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locations:
  - "Lower Saxony"
  - "Aurich"
  - "Hannover"
  - "Germany"
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Auftraggeber sucht Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger LK Aurich, Niedersachsen; sofortiger Baubeginn nach Zuschlag

CXQ6Y5ERKKH | Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger | vergabe.niedersachsen.de

Wartungsarbeiten am Donnerstag, 20.08.2026 von ca.18:00 bis 20:00 Uhr

Verfahrensangaben Auftraggeber Auftragsgegenstand Bedingungen Verfahren Weitere Angaben

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

Art und Umfang der Leistung

Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger gemäß Leistungsverzeichnis.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Die genauen Haltestellen entnehmen Sie bitte der Anlage: VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Aurich_Kreuzstr_. VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Hinte VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Wiesmoor

Hinweis: Für die Haltestelle in Rysum gibt es keinen Steckbrief.

Ausführungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung Ausführungsende: am 31.12.2026

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Urkalkulation (Preisermittlungsgrundlagen) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer

Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.

Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Mindestens zwei Vertreter*innen des Auftraggebers (Vergabestelle) gem. § 14 VOB

1. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mind. im PDF-Format einzureichen.

2. Ab einer geschätzten Auftragssumme von 50.000 EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister u.a. gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz beim Bundeskartellamt abfragen.

3. Weitere Informationen (u. A. Hilfestellungen zur Angebotsabgabe) finden Sie auch unter: https:

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

DTVP 11.3.5 | © 2026 Deutsches Vergabeportal GmbH | Systemzeit: 20.08.2026 14:22 Uhr | Impressum

Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger VO: VOB

A Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Teilnahme auffordernde Stelle Offizielle Bezeichnung Landkreis Aurich Postanschrift Fischteichweg 7 - 13 Postleitzahl 26603 Ort Aurich Land Deutschland UST.-ID Kontaktstelle Dezernat III - Zentrale Vergabestelle zu Händen von Telefon +49 494116-1683 Fax E-Mail zvs@landkreis-aurich.de Internet-Adresse (URL) Kommunikation Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch über diese Vergabeplattform https:

CXQ6Y5ERKKH oben genannte Stelle folgende Stelle Bereitstellung der Vergabeunterlagen elektronisch über diese Vergabeplattform https:

Dezernat III - Zentrale Vergabestelle

Auftragsgegenstand Art des Auftrags Art der Bauleistung Ausführung von Bauleistungen Umfang der Beschaffung Art und Umfang der Leistung Tiefbauleistungen für Digitale Fahrgastinformationsanzeiger gemäß Leistungsverzeichnis. Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Erbringung von Planungsleistungen Angaben über den Zweck der baulichen Anlage Angaben über den Zweck des Auftrags Haupterfüllungsort Offizielle Bezeichnung Diverse Haltestellen im Landkreis Aurich Postanschrift Postleitzahl Ort Ergänzende

Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Die genauen Haltestellen entnehmen Sie bitte der Anlage: VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Aurich_Kreuzstr_. VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Hinte VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Wiesmoor Hinweis: Für die Haltestelle in Rysum gibt es keinen Steckbrief. Weitere Erfüllungsorte Zuschlagskriterien Niedrigster Preis siehe Vergabeunterlagen Folgende Kriterien Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung Ausführungsende: am 31.12.2026 Laufzeit bzw. Dauer Laufzeit in Monaten Laufzeit in Tagen Beginn

Ende Beginn Ende Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen Nein Hauptangebote Mehrere Hauptangebote sind zugelassen Nein Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose Nein

Diverse Haltestellen im Landkreis Aurich

Die genauen Haltestellen entnehmen Sie bitte der Anlage: VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Aurich_Kreuzstr_. VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Hinte VEJ_DFI_Hst._Steckbrief_LK_Aurich_Wiesmoor Hinweis: Für die Haltestelle in Rysum gibt es keinen Steckbrief.

Laufzeit in Monaten Laufzeit in Tagen Beginn

Hauptangebote Mehrere Hauptangebote sind zugelassen Nein

Aufteilung des Auftrags in Lose Nein

Bedingungen Teilnahmebedingungen Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Urkalkulation (Preisermittlungsgrundlagen) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen. Bedingungen für den Auftrag Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB

B Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind