Verbraucherzentrale Hamburg erklärt EEG 2027 Einspeisevergütung läuft schrittweise aus in Deutschland; bis 2030 keine Vergütung mehr

Photovoltaik: Einspeisevergütung soll ab 2027 schrittweise auslaufen | Verbraucherzentrale Hamburg

Photovoltaik: Einspeisevergütung soll ab 2027 schrittweise auslaufen

Für neue Photovoltaikanlagen könnten sich die Bedingungen ab 2027 grundlegend ändern. Die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung soll schrittweise entfallen. Wir informieren über geplante Änderungen und worauf Sie bei der Planung in Zukunft achten sollten.

Für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen soll die gesetzliche Einspeisevergütung bis Anfang 2030 schrittweise entfallen.

In Zukunft wird es noch wichtiger, mehr Strom selbst zu verbrauchen und Batteriespeicher zu nutzen.

Auch wenn Strom aus Anlagen, die noch 2026 in Betrieb genommen werden, weiterhin vergütet wird, rät die Verbraucherzentrale Hamburg von einer übereilten Entscheidung ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote vergleichen und genau abwägen, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage für sie tatsächlich lohnt.

Nach dem Gesetzentwurf für die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen langfristig entfallen. Stattdessen ist zunächst eine auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Für welche Anlagen sie gelten soll, hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab:

bis 2027: Anlagen mit weniger als 50 kW

2028: Anlagen mit weniger als 25 kW

2029: Anlagen mit weniger als 7 kW

ab 1. Januar 2030: voraussichtlich keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr

Zusätzlich soll die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich sinken .

Überschüssiger Strom kann weiterhin gegen Bezahlung ins Netz eingespeist werden. Dafür müssen Betreiberinnen und Betreiber ihren Strom jedoch direkt vermarkten . In diesem Fall ist der Erlös nicht langfristig festgelegt, sondern orientiert sich am Börsenpreis .

Mit der Reform soll auch die bisherige Option der Volleinspeisung entfallen . Nur bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber demnach eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird.

Beachten Sie: Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt genutzt wird. Wie viel Geld sich langfristig mit überschüssigem Strom am Markt erzielen lässt, kann dagegen niemand verlässlich vorhersagen.

Wie lässt sich mehr Strom selbst verbrauchen?

Batteriespeicher ermöglichen es, tagsüber erzeugten Solarstrom zu speichern und später im Haushalt zu verbrauchen. Mit einem passend dimensionierten Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Wie hoch er tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Größe der Anlage und des Speichers sowie vom individuellen Stromverbrauch ab.

Auch Wärmepumpen und Elektroautos können dazu beitragen, mehr Solarstrom selbst zu nutzen. Werden sie gezielt mit Solarstrom betrieben beziehungsweise geladen, lässt sich ein größerer Teil des erzeugten Stroms direkt nutzen. Intelligente Energiemanagementsysteme helfen dabei, Stromerzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen.

Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von der Entwicklung der Strompreise zu machen.

Sollte ich 2026 noch eine Photovoltaikanlage installieren?

Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach den bislang geltenden Regeln 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung. Für eine Anlage mit zehn Kilowatt Leistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

Von einer übereilten Entscheidung raten wir dennoch ab. Falls Sie mit einer PV-Anlage liebäugeln, sollten Sie Angebote vergleichen und die Wirtschaftlichkeit für Ihren Haushalt genau prüfen. Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten bestimmen, ob sich eine Anlage am Ende tatsächlich rechnet.

Der Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Im weiteren Verlauf sind noch Änderungen möglich. Das EEG 2027 soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten für neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung .

Unsere Energieberatung hilft Ihnen dabei, eine gute Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaikanlage zu treffen: am Telefon, per Videochat oder in einem persönlichen Gespräch – falls sinnvoll auch bei Ihnen zu Hause. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefon-Hotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250 .

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Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von Zebau GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.

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