Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler verwenden Wahlschablonen bei der Landtagswahl 2026 in Magdeburg; eigenständige Stimmabgabe möglich
Magdeburg, 19. August 2026 Nr. 11/2026
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich: Cordula Karbus
Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni” 39112 Magdeburg
Tel.:(0391)567-5310
Fax:(0391)567-5575
E-Mail:lwl@mi.sachsen-anhalt.de www.wahlen.sachsen-anhalt.de
Landtagswahl am 6. September 2026 Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler haben auch bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wieder die Möglichkeit, ihre Stimme mit Hilfe von Wahlschablonen abzugeben. Damit können sie selbstbestimmt und ohne Hilfe einer anderen Person an der Wahl teilnehmen. Die Wahlschablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e. V. kostenlos verteilt und können in der Landesgeschäftsstelle abgefordert werden: Hanns-Eisler-Platz 5, 39128 Magdeburg, Tel.: (03 91) 2 89 62 39, Fax: (03 91) 66 28 02 41, E-Mail: info@bsvsa.org, Internet: www.bsvsa.org.
Wie die Wahlschablonen aussehen und wie sie praktisch angewendet werden, erfahren Interessierte in der gemeinsamen Pressekonferenz der Landeswahlleiterin mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und dem Landesbehindertenbeauftragten von Sachsen-Anhalt am:
Mittwoch, 26. August 2026, um 11:00 Uhr, Ministerium für Inneres und Sport, Raum 104, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg.
Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen. Um eine Anmeldung bis zum 25. August 2026, 12:00 Uhr, per E-Mail (lwl@mi.sachsen-anhalt.de) wird gebeten.