Jörg Hopfe unterstützt Aufruf zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens im Thüringer Landtag; König entscheidet über Konsequenzen

Schlösser: Hopfe hat seine Neutralität verspielt – Dr. König muss handeln – AfD Fraktion im Thüringer Landtag

Schlösser: Hopfe hat seine Neutralität verspielt – Dr. König muss handeln

Landtagsdirektor Jörg Hopfe hat öffentlich bestätigt, dass er den Aufruf zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens unterstützt. Damit bestätigen sich die Zweifel an seiner politischen Neutralität, die bereits Gegenstand der Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD-Fraktion im Jahr 2025 waren. Als ständiger Vertreter des Landtagspräsidenten in der Verwaltung trägt Hopfe Mitverantwortung für die gleichmäßige Behandlung aller Fraktionen. Wer zugleich ein Verfahren unterstützt, das die politische Kraft verbieten möchte, die die Thüringer bei der letzten Landtagswahl mehr Stimmen und Mandate gegeben haben als jeder anderen Partei, zerstört das hierfür notwendige Vertrauen.

Hopfe beschränkt sich keineswegs auf die abstrakte Forderung nach einer rechtlichen Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren spricht er von Angriffen auf die parlamentarische Demokratie und von Versuchen, das System zu überwinden. Damit unterstellt der Landtagsdirektor der AfD öffentlich, die parlamentarische Demokratie anzugreifen und überwinden zu wollen. Landtagspräsident Dr. Thadäus König muss nun entscheiden, ob die Landtagsverwaltung allen Fraktionen gleichermaßen dient oder ob die Parteinahme ihres Direktors gegen die stärkste Fraktion folgenlos bleibt.

Sascha Schlösser , Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

»Jörg Hopfe kann sich nicht hinter dem Etikett ‚Privatperson‘ verstecken. Ein Landtagsdirektor legt sein Amt nicht an der Garderobe ab, wenn er vor ein Mikrofon tritt. Der nicht gewählte Verwaltungschef des Parlaments positioniert sich öffentlich für die Ausschaltung einer politischen Kraft, deren Abgeordnete ihre Legitimation unmittelbar vom Volk erhalten haben. Zugleich rückt er die AfD in die Nähe eines Angriffs auf die Demokratie.

Damit ist das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit zerstört, und unsere damalige Beschwerde erweist sich in ihrem Kern als berechtigt. Dr. Thadäus König muss die personellen Konsequenzen ziehen; hält er weiter an Hopfe fest, macht er dessen Parteinahme zu seiner eigenen.«

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