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title: "Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, Frage zum Einfluss bezahlter Freistellung auf Pflegeunterstützungsgeld im Tarifkontext; Beide Ansprüche nebeneinander bestehen."
sdDatePublished: "2026-08-21T11:41:00Z"
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  - name: "health insurance"
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  - "Germany"
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Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, Frage zum Einfluss bezahlter Freistellung auf Pflegeunterstützungsgeld im Tarifkontext; Beide Ansprüche nebeneinander bestehen.

Arbeitsfreistellung Kurzzeitige Pflege Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse

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01 Arbeitsfreistellung Kurzzeitige Pflege Von: StB am 21.08.2026 Guten Tag, wenn der Arbeitnehmer laut Tarifvertrag (Bauhauptgewerbe) für die Pflege seiner schwer erkrankten Ehefrau einen bezahlten Freistellungstag in Anspruch nimmt, mindert dieser Tag dann den Anspruch auf das 10-tägige Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall (Lohnersatzleistung von der Pflegekasse)? Ist der Lohn dann nur für 9 Tage zu unterbrechen?

wenn der Arbeitnehmer laut Tarifvertrag (Bauhauptgewerbe) für die Pflege seiner schwer erkrankten Ehefrau einen bezahlten Freistellungstag in Anspruch nimmt, mindert dieser Tag dann den Anspruch auf das 10-tägige Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall (Lohnersatzleistung von der Pflegekasse)?

Ist der Lohn dann nur für 9 Tage zu unterbrechen?

02 RE: Arbeitsfreistellung Kurzzeitige Pflege Von: Ihr Expertenteam am 21.08.2026 Guten Tag, grundsätzlich können beide Ansprüche nebeneinander bestehen. Entscheidend dabei ist allerdings ob es sich bei der bezahlten Freistellung um eine eigenständige Freistellung (z. B. tarifvertragliche Regelung) oder bereits eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG handelt. Wenn sie eigenständig ist, mindert diese den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld nicht, sollte die Freistellung aber bereits eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz sein kann die Gesamtdauer von 10 Tagen nicht überschritten werden. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen die zuständige Pflegekasse des Mitarbeiters geben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam Themenbereich: Pflegeversicherung und Pflegezeit Antworten

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grundsätzlich können beide Ansprüche nebeneinander bestehen. Entscheidend dabei ist allerdings ob es sich bei der bezahlten Freistellung um eine eigenständige Freistellung (z. B. tarifvertragliche Regelung) oder bereits eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG handelt.

Wenn sie eigenständig ist, mindert diese den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld nicht, sollte die Freistellung aber bereits eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz sein kann die Gesamtdauer von 10 Tagen nicht überschritten werden.

Eine verbindliche Antwort kann Ihnen die zuständige Pflegekasse des Mitarbeiters geben.