Senat der Freien Hansestadt Bremen überreicht Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (LBO-Novelle 2026) in Bremen; Beschlussfassung in August-Sitzung

Vorlage Drucksache 21/1943

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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1943

  1. August 2026 Mitteilung des Senats Nachhaltige Modernisierung des Bauordnungsrechts: LBO-Novelle 2026 zur Umbauordnung, neues Mobilitätsbauortsgesetz und Modellvorhaben Fassadenbegrünung

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 18. August 2026 Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und bittet um Beschlussfassung noch in der August-Sitzung. Vorgelegt wird die Novelle der Bremischen Landesbauordnung mit der Fassung einer sog. Umbauordnung, nebst Eckpunkten zur Novellierung des Mobilitätsbauortsgesetzes und die Umsetzung von Fassadenbegrünung im Einzelfall bei öffentlichen Gebäuden. Für die LBO-Novelle 2026 besteht durch den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, LINKE und SPD (Drs. 21/978), den Senatsbeschluss zur LBO vom 14. Mai 2024, durch Beschlüsse der MPK zur Verfahrensvereinfachung und durch die Beschlusslage zum „Bremer Weg“ ein klarer politischer Auftrag: Verfahren beschleunigen, Kosten senken, Bauen im Bestand stärken

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und die Senatskanzlei schlagen zur dessen Umsetzung einen Dreiklang der vorgenannten, zentralen Umsetzungsinstrumente vor: Auf Landesebene die Novellierung der Landesbauordnung, auf kommunaler Ebene die Überarbeitung des Mobilitätsbauortsgesetzes sowie die Umsetzung von Fassadenbegrünung im Einzelfall bei öffentlichen Gebäuden.

Zur Landesbauordnung: Die LBO setzt den Weg der Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung weiter fort; hierzu wird die Genehmigungsfreistellung bis zur Sonderbaugrenze im Wohnungsbau, sowie das vereinfachte Verfahren im Nicht- Wohnungsbau ausgeweitet. Gleichzeitig soll der Fokus des umfassenden Genehmigungsverfahrens stärker auf Sonderbauten konzentriert werden. Ferner erfolgt die Einführung einer Bauvorhabenkonferenz, die frühzeitig Klarheit und Verbindlichkeit schafft und die Abstimmung zwischen Antragstellenden und Verwaltung

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1943 2 von 2 erleichtert. Darüber hinaus wird die sog. Umbauordnung umgesetzt, die erhebliche Verfahrenserleichterungen bei Um- und Ausbauten zur Schaffung von Wohnraum im Bestand schafft. Weitere Vereinfachung erfolgen darüber hinaus in Umsetzung des Prozesses des Bremer Wegs. Ferner soll eine entsprechende Anpassung der Bauvorlagenverordnung erfolgen.

Beschlussempfehlung: Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften in erster und zweiter Lesung noch in der August- Sitzung.

Anlage(n):

  1. LAND_ANLAGE_Artikelgesetz mit Änderungsbegründung_BremLBO + BremBauVorlV