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title: "Senat der Freien Hansestadt Bremen überreicht Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (LBO-Novelle 2026) in Bremen; Beschlussfassung in August-Sitzung"
sdDatePublished: "2026-08-21T08:08:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
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  - name: "government policy"
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  - name: "housing and urban planning policy"
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locations:
  - "Bremen (Bundesland)"
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Senat der Freien Hansestadt Bremen überreicht Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (LBO-Novelle 2026) in Bremen; Beschlussfassung in August-Sitzung

Vorlage Drucksache 21/1943

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1943
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1943

18. August 2026
Mitteilung des Senats
Nachhaltige Modernisierung des Bauordnungsrechts: LBO-Novelle 2026
zur Umbauordnung, neues Mobilitätsbauortsgesetz und
Modellvorhaben Fassadenbegrünung

Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft (Landtag)
vom 18. August 2026
Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Artikelgesetzes zur
Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und bittet um Beschlussfassung noch in
der August-Sitzung.
Vorgelegt wird die Novelle der Bremischen Landesbauordnung mit der Fassung einer sog.
Umbauordnung, nebst Eckpunkten zur Novellierung des Mobilitätsbauortsgesetzes und
die Umsetzung von Fassadenbegrünung im Einzelfall bei öffentlichen Gebäuden.
Für die LBO-Novelle 2026 besteht durch den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft auf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, LINKE und SPD (Drs. 21/978), den
Senatsbeschluss zur LBO vom 14. Mai 2024, durch Beschlüsse der MPK zur
Verfahrensvereinfachung und durch die Beschlusslage zum „Bremer Weg“ ein klarer
politischer Auftrag:
Verfahren beschleunigen, Kosten senken, Bauen im Bestand stärken

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und die Senatskanzlei schlagen zur
dessen Umsetzung einen Dreiklang der vorgenannten, zentralen Umsetzungsinstrumente
vor:
Auf Landesebene die Novellierung der Landesbauordnung, auf kommunaler Ebene die
Überarbeitung des Mobilitätsbauortsgesetzes sowie die Umsetzung von
Fassadenbegrünung im Einzelfall bei öffentlichen Gebäuden.

Zur Landesbauordnung:
Die LBO setzt den Weg der Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung weiter fort;
hierzu wird die Genehmigungsfreistellung bis zur Sonderbaugrenze im Wohnungsbau,
sowie das vereinfachte Verfahren im Nicht- Wohnungsbau ausgeweitet. Gleichzeitig soll
der Fokus des umfassenden Genehmigungsverfahrens stärker auf Sonderbauten
konzentriert werden.
Ferner erfolgt die Einführung einer Bauvorhabenkonferenz, die frühzeitig Klarheit und
Verbindlichkeit schafft und die Abstimmung zwischen Antragstellenden und Verwaltung

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
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Drucksache Land - Drucksache 21/1943
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erleichtert. Darüber hinaus wird die sog. Umbauordnung umgesetzt, die erhebliche
Verfahrenserleichterungen bei Um- und Ausbauten zur Schaffung von Wohnraum im
Bestand schafft.
Weitere Vereinfachung erfolgen darüber hinaus in Umsetzung des Prozesses des Bremer
Wegs. Ferner soll eine entsprechende Anpassung der Bauvorlagenverordnung erfolgen.

Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung
bauordnungsrechtlicher Vorschriften in erster und zweiter Lesung noch in der August-
Sitzung.

Anlage(n):
1. LAND_ANLAGE_Artikelgesetz mit Änderungsbegründung_BremLBO + BremBauVorlV