Stadt Halle – Hitzeaktionsplan – Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungs­ausschuss; Tausende Todesfälle pro Jahr durch Hitze

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1 1 Mrasek (08.08.2022): Sommer 2022 – Mehr Todesfälle während Hitzewellen, verfügbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/hitze-sommer-uebersterblichkeit-100.html 2 Anregung der Fraktion MitBürger zur Hitze-Hotline der BARMER (VII/2023/06056), verfügbar unter: https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28249 3 Anregung der Fraktion MitBürger & Die PARTEI zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (VII/2023/05236), verfügbar unter: https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21486 vgl. auch Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses am 12.09.2024, TOP 8.4, S. 17, verfügbar unter: https://buergerinfo.halle.de/si0050.asp?__ksinr=20816

Stadt Halle (Saale) 17. August 2026 Geschäftsbereich Bildung und Soziales

Sitzung des Stadtrates / Ausschuss am 26.08.2026 Anfrage der Fraktion Volt/ MitBürger zum ressortübergreifenden Hitzeschutz Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02978 TOP: 12.37 Antwort der Verwaltung: Hitzewellen sind schon lange keine temporäre Unannehmlichkeit mehr, sondern verursachen jedes Jahr Tausende Todesfälle1. Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen, ältere Personen sowie Menschen in prekären Lebenssituationen, wie beispielsweise wohnungslose Menschen. Mit zunehmender Intensität der Hitzeperioden wächst der Kreis derer, die auf aktiven Hitzeschutz angewiesen sind, jedoch immer weiter. So fielen die Pokalfinalspiele der halleschen Jugendfußballmannschaften dieses Jahr beispielsweise mitten in eine Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von mehr als 40 °C und hohen UV-Indexwerten.

Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, den Hitzeschutz als echtes Querschnittsthema zu behandeln. Für die Stadt Halle (Saale) bedeutet dies, die Definition und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen nicht allein dem Fachbereich Gesundheit zu überlassen. Dieser erarbeitet aktuell einen Hitzeaktionsplan, der in Kürze im Gesundheitsausschuss vorgelegt werden soll. Die Erfahrungen mit anderen Aktionsplänen zu Querschnittsthemen in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass viele sinnvolle Maßnahmen an der mangelnden Mitwirkung der nicht federführenden Teile der Stadtverwaltung scheitern oder zumindest stark verzögert werden. Da die Aktionspläne zudem meist nur im federführend zuständigen Ausschuss behandelt werden, ist auch die politische Kontrolle oft eingeschränkt.

Neben einem stärker ressortübergreifenden Ansatz ist es wichtig, die Umsetzung bereits definierter Maßnahmen nachzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, ob und wie diese umgesetzt wurden. Die Stadtverwaltung setzt bisher vor allem auf Informationen auf der städtischen Website. Daneben hatte die Verwaltung der damaligen Fraktion MitBürger in der vergangenen Legislaturperiode die Aufnahme zweier Anregungen zur Hitze-Hotline der BARMER2 sowie zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“3 in Aussicht gestellt.

2 Daher fragen wir:

  1. Für welchen konkreten Zeitpunkt ist die Einbringung des Hitzeaktionsplans in die Gremien des Stadtrats vorgesehen?

Der Hitzeaktionsplan befindet sich derzeit in der GB-Beteiligung. Ziel ist, die Beschlussvorlage zeitnah in die Gremien einzubringen.

  1. Ist im Zuge der Einbringung eine Beteiligung mittelbar betroffener Fachausschüsse (z.B. Kultur, Sport, Wirtschaft) vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Erstellung des kommunalen Hitzeaktionsplans ist primär dem Fachbereich Gesundheit zugeordnet. Die zentralen Handlungsfelder beziehen sich überwiegend auf gesundheitliche Aspekte (z. B. Kommunikation und Sensibilisierung der Bevölkerung, insb. besonders gefährdeter Personengruppen, Schaffung eines Risikobewusstseins bei Fachakteurinnen und -akteuren des Sozial- und Gesundheitssystems). Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Vorstellung im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss vorgesehen. Eine Beteiligung in anderen Fachausschüssen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

  1. Ist im Zuge der Begleitung der Umsetzung (z.B. Berichterstattung) eine Beteiligung mittelbar betroffener Fachausschüsse (z.B. Kultur, Sport, Wirtschaft) vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

Der Hitzeaktionsplan wird vom Fachbereich Gesundheit verantwortet. Eine regelmäßige Beteiligung der genannten Ausschüsse ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Berichterstattungen können jedoch parallel in die jeweiligen Ausschüsse zur Information eingestellt werden.

  1. Wie soll sichergestellt werden, dass sich betroffene Fachbereiche abseits des FB Gesundheit aktiv an der Umsetzung der Hitzeschutzmaßnahmen beteiligen? Wie soll hier Verbindlichkeit hergestellt werden?

Da Hitzeschutz ein Querschnittsthema darstellt, erfolgten im Rahmen des Erstellungsprozesses verschiedene interne und externe Beteiligungsformate, bspw. ein fachbereichsübergreifendes Auftakttreffen im Januar 2025, um Überschneidungen herauszufinden und Synergien zu nutzen. Der Hitzeaktionsplan enthält mehrere Maßnahmensteckbriefe, bei denen verschiedene Akteure und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. Durch die GB-Beteiligung werden alle Fachbereiche daran beteiligt und können Anmerkungen und Hinweise einbringen. Wenn der Hitzeaktionsplan im Stadtrat beschlossen wird, erfolgt die anschließende Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung entsprechend den festgelegten Zuständigkeiten.

Zudem ist das Konzept als dynamischer Hitzeaktionsplan angedacht, wonach die Hitzeaktionsplanung als fortlaufender Prozess verstanden wird, der sich stetig an sich ändernde (klimatische) Bedingungen und Herausforderungen anpassen und fortentwickeln muss, so dass Projekte und Initiativen innerhalb der Stadtverwaltung kontinuierlich Berücksichtigung finden können.

3 5. Welche Maßnahmen hat der Fachbereich Sport bisher im Bereich des Hitzeschutzes

ergriffen? Erfolgt beispielsweise eine proaktive Aufklärung der Sportvereine, ggf. in

Koordination mit dem Stadtsportbund oder weiteren Partnern?

Die Verwaltung stellt zahlreiche Sportstätten für unterschiedliche Nutzer zur Verfügung und sorgt auch für die Funktionalität dieser Sportanlage. Um bspw. den Luftaustausch zu gewährleisten, lassen sich in den meisten Fällen Fenster und Türen der Sportstätte öffnen. Welche konkreten inhaltlichen Nutzungen in der Sportstätte stattfinden, insbesondere hinsichtlich Umfang und Intensität der Sportausübung, obliegt dabei dem jeweiligen Nutzer. Der Stadtsportbund Halle e.V. hat bereits Informationen zum Hitzeschutz an seine ihm angeschlossenen Vereine weitergeleitet, so dass eine adäquate, den Temperaturen angepasste Nutzung zu erwarten ist. Eine proaktive Aufklärung der Sportvereine durch die Verwaltung erfolgt nicht. Allerdings sind auf der Internetseite der Stadt Halle wichtige Informationen zum Thema Hitze verlinkt.

  1. Welche Maßnahmen hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitali- sierung bisher im Bereich des Hitzeschutzes ergriffen? Ist das Thema Hitzeschutz, ins besondere der Beschäftigten, beispielsweise regelmäßiges Thema in der Bestandspflege?

Aus Sicht des Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ist zunächst eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten erforderlich. Der Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Belastungen durch Hitze ist grundsätzlich Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Verantwortung hierfür liegt beim jeweiligen Arbeitgeber/Unternehmen. Dieser hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche Belastungen durch hohe Temperaturen entstehen und welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Verschattung, zur Verbesserung der Raumtemperatur, zur Anpassung von Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen, zur Bereitstellung von Trinkmöglichkeiten oder, bei Tätigkeiten im Freien, der Schutz vor Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung.

Vor diesem Hintergrund wird das Thema Hitzeschutz vom Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung derzeit nicht als eigenständiges Handlungsfeld aktiv betrieben. Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat insbesondere die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes zu unterstützen, Unternehmen bei Ansiedlung, Erweiterung und Entwicklung zu begleiten, Netzwerke zu fördern sowie über wirtschaftsrelevante Förder- und Unterstützungsangebote zu informieren. Die konkrete Umsetzung des betrieblichen Hitzeschutzes ist demgegenüber eine Aufgabe der einzelnen Unternehmen im Rahmen ihres Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gleichwohl thematisiert der Fachbereich das Thema gelegentlich im Rahmen der Branchen- und Anliegertreffen.

Das bedeutet nicht, dass das Thema Hitzeschutz für den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung grundsätzlich ohne Bedeutung ist. Die zunehmende Hitzebelastung ist eine Folge des Klimawandels und kann insbesondere für Unternehmen mit Beschäftigten im Freien, für körperlich belastende Tätigkeiten sowie für besonders hitzeexponierte Arbeitsplätze relevant sein. Aus Sicht des Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung besteht hier gegebenenfalls eine unterstützende und informierende Funktion, beispielsweise indem auf bestehende Beratungsangebote oder Handlungsempfehlungen hingewiesen wird. Eine eigene Zuständigkeit für die Umsetzung betrieblicher Hitzeschutzmaßnahmen ergibt sich daraus jedoch nicht.

4 7. Warum wurde entgegen der damaligen Ankündigung die Hitze-Hotline der BARMER nicht in die städtische Informationspolitik einbezogen? Plant die Stadtverwaltung, dies nachzuholen?

Für die künftige Umsetzung der Maßnahmen des Hitzeaktionsplans, bspw. Information und Aufklärung der Stadtbevölkerung hinsichtlich Tipps zum Verhalten bei Hitze, kann die Hitze-Hotline der BARMER eine gute Möglichkeit sein, um Bürgerinnen und Bürgern Antworten auf Fragen zu Umgang mit Hitze zu geben. Die Stadtverwaltung kann Angebote Dritter nicht bewerben/ empfehlen, da dies nicht im Sinne der Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung wäre.

  1. Ist eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ erfolgt? Wenn ja, von bzw. für welche/n Stellen der Stadt- verwaltung und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Das Förderprogramm „Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte eine Laufzeit bis Ende 2024. Der Fachbereich Gesundheit hat keine Kenntnis darüber, welche Einrichtungen eine Förderung eingereicht haben. Im Rahmen der Umsetzung des Hitzeaktionsplans ist vorgesehen, weitere Fördermöglichkeiten zu identifizieren und bei sozialen Einrichtungen zu bewerben.

  1. Ist geplant die städtischen Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze in Leichte Sprache zu übersetzen und/oder weitere Informationen zum Hitzeschutz in Leichter Sprache bereitzustellen? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht?

Es ist geplant, die Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze in Leichter Sprache bereitzustellen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit dem Örtlichen Teilhabemanagement erfolgen. Mit Beginn der Sommersaison 2027 soll die Übersetzung in leichte Sprache erfolgt sein.

Katharina Brederlow Beigeordnete