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title: "Stadt Halle – Hitzeaktionsplan – Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungs­ausschuss; Tausende Todesfälle pro Jahr durch Hitze"
sdDatePublished: "2026-08-21T17:49:00Z"
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  - name: "public health"
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  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle – Hitzeaktionsplan – Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungs­ausschuss; Tausende Todesfälle pro Jahr durch Hitze

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1 Mrasek (08.08.2022): Sommer 2022 – Mehr Todesfälle während Hitzewellen, verfügbar unter:
https://www.deutschlandfunk.de/hitze-sommer-uebersterblichkeit-100.html
2 Anregung der Fraktion MitBürger zur Hitze-Hotline der BARMER (VII/2023/06056), verfügbar unter:
https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28249
3 Anregung der Fraktion MitBürger & Die PARTEI zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“ (VII/2023/05236), verfügbar unter: https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21486
vgl. auch Niederschrift der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Sozial-, Gesundheits- und
Gleichstellungsausschusses am 12.09.2024, TOP 8.4, S. 17, verfügbar unter:
https://buergerinfo.halle.de/si0050.asp?__ksinr=20816

Stadt Halle (Saale)
17. August 2026
Geschäftsbereich Bildung und Soziales

Sitzung des Stadtrates / Ausschuss am 26.08.2026
Anfrage der Fraktion Volt/ MitBürger zum ressortübergreifenden Hitzeschutz
Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02978
TOP: 12.37
Antwort der Verwaltung:
Hitzewellen sind schon lange keine temporäre Unannehmlichkeit mehr, sondern
verursachen jedes Jahr Tausende Todesfälle1. Besonders gefährdet sind Menschen mit
Vorerkrankungen, ältere Personen sowie Menschen in prekären Lebenssituationen, wie
beispielsweise wohnungslose Menschen. Mit zunehmender Intensität der Hitzeperioden
wächst der Kreis derer, die auf aktiven Hitzeschutz angewiesen sind, jedoch immer
weiter. So fielen die Pokalfinalspiele der halleschen Jugendfußballmannschaften dieses
Jahr beispielsweise mitten in eine Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von mehr
als 40 °C und hohen UV-Indexwerten.

Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, den Hitzeschutz als echtes
Querschnittsthema zu behandeln. Für die Stadt Halle (Saale) bedeutet dies, die
Definition und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen nicht allein dem Fachbereich
Gesundheit zu überlassen. Dieser erarbeitet aktuell einen Hitzeaktionsplan, der in Kürze
im Gesundheitsausschuss vorgelegt werden soll. Die Erfahrungen mit anderen
Aktionsplänen zu Querschnittsthemen in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass
viele sinnvolle Maßnahmen an der mangelnden Mitwirkung der nicht federführenden
Teile der Stadtverwaltung scheitern oder zumindest stark verzögert werden. Da die
Aktionspläne zudem meist nur im federführend zuständigen Ausschuss behandelt
werden, ist auch die politische Kontrolle oft eingeschränkt.

Neben einem stärker ressortübergreifenden Ansatz ist es wichtig, die Umsetzung
bereits definierter Maßnahmen nachzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, ob und wie
diese umgesetzt wurden. Die Stadtverwaltung setzt bisher vor allem auf Informationen
auf der städtischen Website. Daneben hatte die Verwaltung der damaligen Fraktion
MitBürger in der vergangenen Legislaturperiode die Aufnahme zweier Anregungen zur
Hitze-Hotline der BARMER2 sowie zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“3 in Aussicht gestellt.

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Daher fragen wir:

1. Für welchen konkreten Zeitpunkt ist die Einbringung des Hitzeaktionsplans in die
Gremien des Stadtrats vorgesehen?

Der Hitzeaktionsplan befindet sich derzeit in der GB-Beteiligung. Ziel ist, die
Beschlussvorlage zeitnah in die Gremien einzubringen.

2. Ist im Zuge der Einbringung eine Beteiligung mittelbar betroffener Fachausschüsse
(z.B. Kultur, Sport, Wirtschaft) vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Erstellung des kommunalen Hitzeaktionsplans ist primär dem Fachbereich Gesundheit
zugeordnet. Die zentralen Handlungsfelder beziehen sich überwiegend auf gesundheitliche
Aspekte (z. B. Kommunikation und Sensibilisierung der Bevölkerung, insb. besonders
gefährdeter Personengruppen, Schaffung eines Risikobewusstseins bei Fachakteurinnen
und -akteuren des Sozial- und Gesundheitssystems). Vor diesem Hintergrund ist zunächst
die Vorstellung im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss vorgesehen. Eine
Beteiligung in anderen Fachausschüssen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

3. Ist im Zuge der Begleitung der Umsetzung (z.B. Berichterstattung) eine Beteiligung
mittelbar betroffener Fachausschüsse (z.B. Kultur, Sport, Wirtschaft) vorgesehen?
    Wenn nein, warum nicht?

Der Hitzeaktionsplan wird vom Fachbereich Gesundheit verantwortet.
Eine regelmäßige Beteiligung der genannten Ausschüsse ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorgesehen.

Berichterstattungen können jedoch parallel in die jeweiligen Ausschüsse zur Information
eingestellt werden.

4. Wie soll sichergestellt werden, dass sich betroffene Fachbereiche abseits des
FB Gesundheit aktiv an der Umsetzung der Hitzeschutzmaßnahmen beteiligen? Wie
     soll hier Verbindlichkeit hergestellt werden?

Da
Hitzeschutz
ein
Querschnittsthema
darstellt,
erfolgten
im
Rahmen
des
Erstellungsprozesses verschiedene interne und externe Beteiligungsformate, bspw. ein
fachbereichsübergreifendes Auftakttreffen im Januar 2025, um Überschneidungen
herauszufinden und Synergien zu nutzen. Der Hitzeaktionsplan enthält mehrere
Maßnahmensteckbriefe, bei denen verschiedene Akteure und Verantwortlichkeiten
festgelegt sind. Durch die GB-Beteiligung werden alle Fachbereiche daran beteiligt und
können Anmerkungen und Hinweise einbringen. Wenn der Hitzeaktionsplan im Stadtrat
beschlossen wird, erfolgt die anschließende Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung
entsprechend den festgelegten Zuständigkeiten.

Zudem ist das Konzept als dynamischer Hitzeaktionsplan angedacht, wonach die
Hitzeaktionsplanung als fortlaufender Prozess verstanden wird, der sich stetig an sich
ändernde (klimatische) Bedingungen und Herausforderungen anpassen und fortentwickeln
muss, so dass Projekte und Initiativen innerhalb der Stadtverwaltung kontinuierlich
Berücksichtigung finden können.

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5. Welche Maßnahmen hat der Fachbereich Sport bisher im Bereich des Hitzeschutzes

ergriffen? Erfolgt beispielsweise eine proaktive Aufklärung der Sportvereine, ggf. in

Koordination mit dem Stadtsportbund oder weiteren Partnern?

Die Verwaltung stellt zahlreiche Sportstätten für unterschiedliche Nutzer zur Verfügung und
sorgt auch für die Funktionalität dieser Sportanlage. Um bspw. den Luftaustausch zu
gewährleisten, lassen sich in den meisten Fällen Fenster und Türen der Sportstätte öffnen.
Welche konkreten inhaltlichen Nutzungen in der Sportstätte stattfinden, insbesondere
hinsichtlich Umfang und Intensität der Sportausübung, obliegt dabei dem jeweiligen Nutzer.
Der Stadtsportbund Halle e.V. hat bereits Informationen zum Hitzeschutz an seine ihm
angeschlossenen Vereine weitergeleitet, so dass eine adäquate, den Temperaturen
angepasste Nutzung zu erwarten ist. Eine proaktive Aufklärung der Sportvereine durch die
Verwaltung erfolgt nicht. Allerdings sind auf der Internetseite der Stadt Halle wichtige
Informationen zum Thema Hitze verlinkt.

6. Welche Maßnahmen hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitali-
sierung bisher im Bereich des Hitzeschutzes ergriffen? Ist das Thema Hitzeschutz,
    ins besondere der Beschäftigten, beispielsweise regelmäßiges Thema in der
     Bestandspflege?

Aus Sicht des Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ist zunächst eine
klare Abgrenzung der Zuständigkeiten erforderlich. Der Schutz von Beschäftigten vor
gesundheitlichen Belastungen durch Hitze ist grundsätzlich Bestandteil des betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Verantwortung hierfür liegt beim jeweiligen
Arbeitgeber/Unternehmen. Dieser hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu
prüfen, welche Belastungen durch hohe Temperaturen entstehen und welche technischen,
organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind.
Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Verschattung, zur Verbesserung der
Raumtemperatur, zur Anpassung von Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen, zur Bereitstellung
von Trinkmöglichkeiten oder, bei Tätigkeiten im Freien, der Schutz vor Hitze und intensiver
Sonneneinstrahlung.

Vor diesem Hintergrund wird das Thema Hitzeschutz vom Fachbereich Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitalisierung derzeit nicht als eigenständiges Handlungsfeld aktiv
betrieben. Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat insbesondere
die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes zu unterstützen, Unternehmen
bei Ansiedlung, Erweiterung und Entwicklung zu begleiten, Netzwerke zu fördern sowie
über wirtschaftsrelevante Förder- und Unterstützungsangebote zu informieren. Die
konkrete Umsetzung des betrieblichen Hitzeschutzes ist demgegenüber eine Aufgabe der
einzelnen Unternehmen im Rahmen ihres Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gleichwohl
thematisiert der Fachbereich das Thema gelegentlich im Rahmen der Branchen- und
Anliegertreffen.

Das bedeutet nicht, dass das Thema Hitzeschutz für den Fachbereich Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitalisierung grundsätzlich ohne Bedeutung ist. Die zunehmende
Hitzebelastung ist eine Folge des Klimawandels und kann insbesondere für Unternehmen
mit Beschäftigten im Freien, für körperlich belastende Tätigkeiten sowie für besonders
hitzeexponierte Arbeitsplätze relevant sein. Aus Sicht des Fachbereich Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitalisierung besteht hier gegebenenfalls eine unterstützende und
informierende Funktion, beispielsweise indem auf bestehende Beratungsangebote oder
Handlungsempfehlungen hingewiesen wird. Eine eigene Zuständigkeit für die Umsetzung
betrieblicher Hitzeschutzmaßnahmen ergibt sich daraus jedoch nicht.

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7. Warum wurde entgegen der damaligen Ankündigung die Hitze-Hotline der BARMER
nicht in die städtische Informationspolitik einbezogen? Plant die Stadtverwaltung,
    dies nachzuholen?

Für die künftige Umsetzung der Maßnahmen des Hitzeaktionsplans, bspw. Information und
Aufklärung der Stadtbevölkerung hinsichtlich Tipps zum Verhalten bei Hitze, kann die
Hitze-Hotline der BARMER eine gute Möglichkeit sein, um Bürgerinnen und Bürgern
Antworten auf Fragen zu Umgang mit Hitze zu geben. Die Stadtverwaltung kann Angebote
Dritter nicht bewerben/ empfehlen, da dies nicht im Sinne der Vermeidung einer
Wettbewerbsverzerrung wäre.

8. Ist eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in
sozialen Einrichtungen“ erfolgt? Wenn ja, von bzw. für welche/n Stellen der Stadt-
     verwaltung und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Das Förderprogramm „Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte
eine Laufzeit bis Ende 2024. Der Fachbereich Gesundheit hat keine Kenntnis darüber,
welche Einrichtungen eine Förderung eingereicht haben. Im Rahmen der Umsetzung des
Hitzeaktionsplans ist vorgesehen, weitere Fördermöglichkeiten zu identifizieren und bei
sozialen Einrichtungen zu bewerben.

9. Ist geplant die städtischen Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze in Leichte
   Sprache zu übersetzen und/oder weitere Informationen zum Hitzeschutz in Leichter
   Sprache bereitzustellen? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum
    nicht?

Es ist geplant, die Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze in Leichter Sprache
bereitzustellen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit dem Örtlichen Teilhabemanagement
erfolgen. Mit Beginn der Sommersaison 2027 soll die Übersetzung in leichte Sprache erfolgt
sein.

Katharina Brederlow
Beigeordnete