Stadt Halle (Saale) – Rückbau des Hochhauses an der Richard-Paulick-Straße; Verzögerung ca. 8 Monate Campus-Neubau 2028 geplant

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Stadt Halle (Saale) 13. August 2026 Geschäftsbereich Kultur und Sport

Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026 Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FDP zum Rückbau des Hochhauses an der Richard-Paulick-Straße („Campus Halle-Neustadt“) Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02952 TOP 12.32

Antwort der Verwaltung:

  1. Wurden vor der Einbringung des Baubeschlusses in den Stadtrat im Mai 2025 im Gebäude Schadstoffuntersuchungen einschließlich Probenentnahmen durchgeführt?

Ja, es wurden zwei Schadstoffgutachten angefertigt, eins im Zuge der Projektvorbereitung und eines während des Planungsprozesses, parallel zum Gremienlauf des Baubeschlusses.

Das erste Gutachten entstand im Juni 2020 als orientierendes Schadstoffgutachten und beinhaltete Untersuchungen zu Asbestmisch- und Einzelproben, PCB, PAK und künstlichen Mineralfasern. Auftraggeber war damals der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt als ehemaliger Eigentümer des Objekts.

Asbest wurde dabei vor allem in Guro-Kitt-Dichtmassen, Rohrummantelungen und den Morinol

  • Fassadenfugen festgestellt. Hinsichtlich PCB gab es keine auffälligen Ergebnisse. Als PAK belastet stellten sich Kabelummantelungen und Abdichtungsbahnen heraus. KMF wurde vor allem in Dämmungen nachgewiesen. Das damalige Gutachten diente als Orientierung über die Schadstoffquellen im Gebäude.

Mit dem Beginn des Planungsprozesses zum Campushaus wurde durch den Fachbereich Immobilien ein zweites, detaillierteres Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Grund war die schiere Größe des Gebäudes und eine benötigte höhere Aussagekraft der Proben. Im Zuge des Gutachtens stellte sich heraus, dass die Abdichtungsbahn unter dem Estrich teilweise asbesthaltig war. Von Raum zu Raum differierten die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des Parameters Asbest. Aus Gründen des Arbeitsschutzes musste trotz des geringen nachgewiesenen Asbestgehalts eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Im Zuge der zweiten Untersuchung wurden zudem noch weitere Bauteile mit fest gebundenem Asbest (z. B. Eternitplatten) gefunden.

  1. Wenn ja, welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration festgestellt?

Asbest (Chrysotil)

PAK >1.000mg/kg (max. 59.000 mg/kg in Trennlage Flur)

Künstliche Mineralfasern

Quecksilberhaltige Relais

Die Konzentrationen von Asbest, KMF und Quecksilber wurden im Gutachten nicht abgebildet. Es wurde lediglich das Vorhandensein dieser Stoffe in den Proben nachgewiesen.

2 3. Falls nein, warum wurde auf entsprechende Untersuchungen verzichtet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wurden im Gebäude Belastungen durch Asbest, PAK-haltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern (KMF), Taubenkot sowie weitere gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt? (Bitte die jeweiligen Schadstoffe, Fundorte und den Umfang der Belastung darstellen)

Asbest: Fugenmassen, Guro-Kitt-Dichtmassen, Fußboden Vergussmasse und Trennlage über alle Etagen, Asbestzementschächte, Rohrummantelungen, Kabelummantelungen

PAK: Trennlage Fußboden, Gummigranulatschüttung unterhalb des Estrichs, Abdichtungsanstriche, Dachaufbau, Dachabdichtung, Rohrummantelung, Ummantelung Stromkabel

KMF: Rohrummantelungen, Dämmschicht Außenwandplatten, Dämmschicht im Kaltdach, KMF-Schächte

Taubenkot: primär im Kaltdach, teilweise in den oberen Etagen

Quecksilberhaltige Relais: Verteilerkästen

  1. Aus welchen Gründen wurden die umfangreichen Schadstoffbelastungen nach Darstellung der Stadtverwaltung erst im Zuge der Rückbauvorbereitungen festgestellt und nicht bereits im Rahmen der Projektvorbereitung berücksichtigt?

Die wesentlichen Schadstoffe wurden im Planungsprozess nach Erarbeitung des Baubeschlusses festgestellt. Im Zuge der Schadstoffsanierung wurden durch Demontagearbeiten teils weitere schadstoffbelastete Bauteile festgestellt (siehe mehrteilige Wandaufbauten).

  1. Welche konkreten Auswirkungen hatte die notwendige Schadstoffsanierung auf den Bauablauf? (Bitte den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan dem aktuellen Zeitplan gegenüberstellen und die jeweiligen Verzögerungen erläutern)

Geplant war der Abbruch des Gebäudes bis Ende des Jahres 2025. Aufgrund der umfangreichen Schadstoffsanierung und schwieriger Witterungsbedingungen konnte mit dem eigentlichen Rückbau erst im April 2026 begonnen werden. Der Neubau beginnt nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten ab September 2026. Es ergibt sich demnach eine Verzögerung von ca. 8 Monaten, welche jedoch den Gesamtfertigstellungstermin derzeit nicht gefährdet. Durch eine Straffung des Bauablaufplans ist derzeit die Übergabe des Campushauses für Juni 2028 geplant.

  1. Welche zusätzlichen Kosten sind infolge der Schadstoffbeseitigung entstanden bzw. werden derzeit erwartet?

Die durch die Schadstoffsanierung entstandenen Mehrkosten werden im Projektbudget berücksichtigt. Eine finale Aufschlüsselung ist derzeit noch nicht vollumfänglich möglich, da die Schadstoffbeseitigung erst mit der Fertigstellung der Abbrucharbeiten abgeschlossen wird.

3 8. Welche Maßnahmen wurden während der Schadstoffsanierung zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der benachbarten Schulen getroffen? (Bitte insbesondere auf Maßnahmen zur Vermeidung der Freisetzung von Asbestfasern, PAK-belastetem Staub, KMF sowie biologischen Belastungen durch Taubenkot eingehen)

Es wurden alle technischen Regelwerke zum Umgang mit den Schadstoffen eingehalten. Die Asbestsanierung wurde in einem vorschriftsmäßig eingerichteten Sanierungsbereich mit Mehrkammerschleusen durchgeführt. Durch eine Unterdruckhaltung auf den Etagen wurde verhindert, dass Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Messchreiber haben die Unterdruckhaltung fortlaufend dokumentiert. Das abgebrochene Material wurde noch im Sanierungsbereich normgerecht verpackt, die Säcke anschließend gereinigt und das Material fachgerecht entsorgt. Nach der Sanierung wurden die Bereiche tiefengereinigt und mit Restfaserbindemittel behandelt. Anschließend gab es Freimessungen der Etagen, ehe die Sanierungsbereiche aufgehoben wurden. Die Freimessungen belegten die ausgezeichnete Qualität der Sanierung. Alle Richtwerte wurden unterschritten. Entsprechende Prüfprotokolle liegen vor. Die PAK belasteten Bauteile wurden im Zuge der Asbestsanierung mit ausgebaut. Die Sanierung der Morinolfugen erfolgte gemäß Vorschrift getrennt vom eigentlichen Abbruch und unter Ausstemmen der Fugen als Ganzes, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden. Zusätzlich erfolgte der Ausbau unter Einsatz von Restfaserbindemittel.

KMF wurde unter stetiger Bewässerung ausgebaut und verpackt, sodass eine Faserfreisetzung minimiert wurde.

Taubenkot wurde befeuchtet und unter Einhaltung der Vorschriften verpackt und entsorgt. Der eigentliche Rückbau erfolgt krangeführt Platte für Platte. Es entsteht dabei weniger Lärm, Staub und das Abbruchverfahren birgt weniger Gefahren für das schützenswerte Umfeld der Baustelle. Zum zusätzlichen Schutz vor abplatzenden und herunterfallenden Betonstücken, wurde ein Fassadengerüst mit Schutznetz aufgebaut.

  1. Sofern einzelne Schutzmaßnahmen nicht durchgeführt wurden, aus welchen fachlichen oder rechtlichen Gründen wurde darauf verzichtet?

Es wurden alle Schutzmaßnahmen eingehalten.

Wurden während und nach der Schadstoffsanierung Luftmessungen oder sonstige Umweltkontrollen im Umfeld der Baustelle durchgeführt?

Vor Freigabe der Sanierungsbereiche wurden Innenraumluftmessungen durchgeführt. Der Ausbau der Schadstoffe erfolgte nach den jeweils gültigen technischen Regelwerken. Dabei stand der Schutz der Arbeitnehmer und des Umfelds an oberster Stelle. Durch die Einhaltung aller gültigen Regelwerke im Umgang mit den Schadstoffen ist davon auszugehen, dass durch die Bauarbeiten keine messbare Belastung für die nähere Umgebung der Baustelle entstanden ist.

Wenn ja: Wie häufig, an welchen Messpunkten, welche Stoffe wurden untersucht und zu welchen Ergebnissen führten die Messungen?

Die Unterdruckhaltung während der Sanierung wurde ständig durch Messschreiber überwacht. Nach erfolgreicher Sanierung und Reinigung der jeweiligen Etage wurden im jeweiligen Sanierungsabschnitt je 6 Luftproben entnommen und auf Asbestfasern untersucht. Die Probenahme und Auswertung erfolgten gemäß den Vorgaben der VDI 3492/ BGI/GUV-I 505- 46. Die Freigabe erfolgte etagenweise, wobei die Soll-Werte deutlich unterschritten wurden. Einige Probenahmen erfolgten aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen wiederholt.

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Falls nein, warum wurde darauf verzichtet?

Es wurden die vorgeschriebenen Messungen durchgeführt.

Welche weiteren Kontrollen oder Freimessungen wurden nach Abschluss der jeweiligen Schadstoffsanierungsabschnitte durchgeführt, um die ordnungsgemäße Beseitigung der Schadstoffe nachzuweisen?

Es wurden Kontrollmessungen gemäß VDI 3492 durchgeführt.

Wie viele Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sind der Stadtverwaltung seit Beginn der Baumaßnahme bekannt geworden? (Bitte nach Beschwerdegründen, insbesondere Lärm, Staub, Schadstoffsorgen, Geruchsbelästigungen, vermehrtes Auftreten verwilderter Haustauben oder sonstige Beeinträchtigungen sowie nach zeitlicher Einordnung aufschlüsseln)

Im Zuge der Abbrucharbeiten sind der Stadtverwaltung zwei Beschwerden eingegangen. Zum einen gab es eine Anfrage der Taubenfreunde zu den im Gebäude befindlichen Stadttauben. In Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft wurden die Tiere artgerecht aus dem Haus entfernt, sodass durch den Abbruch kein Tier zu Schaden gekommen ist.

Die zweite Beschwerde thematisierte das verstärkte Staubaufkommen auf dem Schuttplatz östlich des Hochhauses. Die Hinweise der Anwohner wurden ernst genommen und die Bewässerung des Platzes wurde verstärkt. Auch der Abtransport des Abbruchmaterials wurde intensiviert, um die Höhe des Schuttbergs zu verringern.

Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung darüber vor, ob infolge der Arbeiten am Gebäude verwilderte Haustauben in benachbarte Wohngebiete ausgewichen sind, und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen?

Der Großteil der im Gebäude befindlichen Tauben hat das Gebäude mit Beginn der Arbeiten eigenständig verlassen. Jungtiere, Eier und verletzte Tiere wurden in Absprache mit dem Veterinäramt von den Taubenfreunden Halle artgerecht entfernt. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine weiteren Erkenntnisse diesbezüglich vor.

Dr. Judith Marquardt Beigeordnete für Kultur und Sport