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title: "Stadt Halle (Saale) – Rückbau des Hochhauses an der Richard-Paulick-Straße; Verzögerung ca. 8 Monate Campus-Neubau 2028 geplant"
sdDatePublished: "2026-08-21T17:49:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle (Saale) – Rückbau des Hochhauses an der Richard-Paulick-Straße; Verzögerung ca. 8 Monate Campus-Neubau 2028 geplant

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Stadt Halle (Saale)
13. August 2026
Geschäftsbereich Kultur und Sport

Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026
Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle & FDP zum Rückbau des Hochhauses an der
Richard-Paulick-Straße („Campus Halle-Neustadt“)
Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02952
TOP 12.32

Antwort der Verwaltung:
1. Wurden vor der Einbringung des Baubeschlusses in den Stadtrat im Mai 2025 im
Gebäude Schadstoffuntersuchungen einschließlich Probenentnahmen durchgeführt?

Ja, es wurden zwei Schadstoffgutachten angefertigt, eins im Zuge der Projektvorbereitung und
eines während des Planungsprozesses, parallel zum Gremienlauf des Baubeschlusses.

Das erste Gutachten entstand im Juni 2020 als orientierendes Schadstoffgutachten und
beinhaltete Untersuchungen zu Asbestmisch- und Einzelproben, PCB, PAK und künstlichen
Mineralfasern.
Auftraggeber
war
damals
der
Landesbetrieb
Bau-
und
Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt als ehemaliger Eigentümer des Objekts.

Asbest wurde dabei vor allem in Guro-Kitt-Dichtmassen, Rohrummantelungen und den Morinol
- Fassadenfugen festgestellt. Hinsichtlich PCB gab es keine auffälligen Ergebnisse. Als PAK
belastet stellten sich Kabelummantelungen und Abdichtungsbahnen heraus. KMF wurde vor
allem in Dämmungen nachgewiesen. Das damalige Gutachten diente als Orientierung über
die Schadstoffquellen im Gebäude.

Mit dem Beginn des Planungsprozesses zum Campushaus wurde durch den Fachbereich
Immobilien ein zweites, detaillierteres Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Grund war die
schiere Größe des Gebäudes und eine benötigte höhere Aussagekraft der Proben. Im Zuge
des Gutachtens stellte sich heraus, dass die Abdichtungsbahn unter dem Estrich teilweise
asbesthaltig war. Von Raum zu Raum differierten die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich
des Parameters Asbest. Aus Gründen des Arbeitsschutzes musste trotz des geringen
nachgewiesenen Asbestgehalts eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Im Zuge der
zweiten Untersuchung wurden zudem noch weitere Bauteile mit fest gebundenem Asbest
(z. B. Eternitplatten) gefunden.

2. Wenn ja, welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration festgestellt?

-
Asbest (Chrysotil)
-
PAK >1.000mg/kg (max. 59.000 mg/kg in Trennlage Flur)
-
Künstliche Mineralfasern
-
Quecksilberhaltige Relais

Die Konzentrationen von Asbest, KMF und Quecksilber wurden im Gutachten nicht abgebildet.
Es wurde lediglich das Vorhandensein dieser Stoffe in den Proben nachgewiesen.

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3. Falls nein, warum wurde auf entsprechende Untersuchungen verzichtet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Wurden im Gebäude Belastungen durch Asbest, PAK-haltige Baustoffe, künstliche
Mineralfasern (KMF), Taubenkot sowie weitere gesundheitsgefährdende Stoffe
festgestellt? (Bitte die jeweiligen Schadstoffe, Fundorte und den Umfang der Belastung
darstellen)

Asbest: Fugenmassen, Guro-Kitt-Dichtmassen, Fußboden Vergussmasse und Trennlage über
alle Etagen, Asbestzementschächte, Rohrummantelungen, Kabelummantelungen

PAK:
Trennlage
Fußboden,
Gummigranulatschüttung
unterhalb
des
Estrichs,
Abdichtungsanstriche, Dachaufbau, Dachabdichtung, Rohrummantelung, Ummantelung
Stromkabel

KMF: Rohrummantelungen, Dämmschicht Außenwandplatten, Dämmschicht im Kaltdach,
KMF-Schächte

Taubenkot: primär im Kaltdach, teilweise in den oberen Etagen

Quecksilberhaltige Relais: Verteilerkästen

5. Aus welchen Gründen wurden die umfangreichen Schadstoffbelastungen nach
Darstellung der Stadtverwaltung erst im Zuge der Rückbauvorbereitungen festgestellt
und nicht bereits im Rahmen der Projektvorbereitung berücksichtigt?

Die wesentlichen Schadstoffe wurden im Planungsprozess nach Erarbeitung des
Baubeschlusses
festgestellt.
Im
Zuge
der
Schadstoffsanierung
wurden
durch
Demontagearbeiten teils weitere schadstoffbelastete Bauteile festgestellt (siehe mehrteilige
Wandaufbauten).

6. Welche konkreten Auswirkungen hatte die notwendige Schadstoffsanierung auf den
Bauablauf? (Bitte den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan dem aktuellen Zeitplan
gegenüberstellen und die jeweiligen Verzögerungen erläutern)

Geplant war der Abbruch des Gebäudes bis Ende des Jahres 2025. Aufgrund der
umfangreichen Schadstoffsanierung und schwieriger Witterungsbedingungen konnte mit dem
eigentlichen Rückbau erst im April 2026 begonnen werden. Der Neubau beginnt nach
Fertigstellung der Abbrucharbeiten ab September 2026. Es ergibt sich demnach eine
Verzögerung von ca. 8 Monaten, welche jedoch den Gesamtfertigstellungstermin derzeit nicht
gefährdet. Durch eine Straffung des Bauablaufplans ist derzeit die Übergabe des
Campushauses für Juni 2028 geplant.

7. Welche zusätzlichen Kosten sind infolge der Schadstoffbeseitigung entstanden bzw.
werden derzeit erwartet?

Die durch die Schadstoffsanierung entstandenen Mehrkosten werden im Projektbudget
berücksichtigt. Eine finale Aufschlüsselung ist derzeit noch nicht vollumfänglich möglich, da
die Schadstoffbeseitigung erst mit der Fertigstellung der Abbrucharbeiten abgeschlossen wird.

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8. Welche Maßnahmen wurden während der Schadstoffsanierung zum Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner sowie der benachbarten Schulen getroffen? (Bitte
insbesondere auf Maßnahmen zur Vermeidung der Freisetzung von Asbestfasern,
PAK-belastetem Staub, KMF sowie biologischen Belastungen durch Taubenkot
eingehen)

Es wurden alle technischen Regelwerke zum Umgang mit den Schadstoffen eingehalten. Die
Asbestsanierung wurde in einem vorschriftsmäßig eingerichteten Sanierungsbereich mit
Mehrkammerschleusen durchgeführt. Durch eine Unterdruckhaltung auf den Etagen wurde
verhindert, dass Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Messchreiber haben die
Unterdruckhaltung fortlaufend dokumentiert. Das abgebrochene Material wurde noch im
Sanierungsbereich normgerecht verpackt, die Säcke anschließend gereinigt und das Material
fachgerecht entsorgt. Nach der Sanierung wurden die Bereiche tiefengereinigt und mit
Restfaserbindemittel behandelt. Anschließend gab es Freimessungen der Etagen, ehe die
Sanierungsbereiche aufgehoben wurden. Die Freimessungen belegten die ausgezeichnete
Qualität der Sanierung. Alle Richtwerte wurden unterschritten. Entsprechende Prüfprotokolle
liegen vor. Die PAK belasteten Bauteile wurden im Zuge der Asbestsanierung mit ausgebaut.
Die Sanierung der Morinolfugen erfolgte gemäß Vorschrift getrennt vom eigentlichen Abbruch
und unter Ausstemmen der Fugen als Ganzes, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden.
Zusätzlich erfolgte der Ausbau unter Einsatz von Restfaserbindemittel.

KMF wurde unter stetiger Bewässerung ausgebaut und verpackt, sodass eine
Faserfreisetzung minimiert wurde.

Taubenkot wurde befeuchtet und unter Einhaltung der Vorschriften verpackt und entsorgt. Der
eigentliche Rückbau erfolgt krangeführt Platte für Platte. Es entsteht dabei weniger Lärm,
Staub und das Abbruchverfahren birgt weniger Gefahren für das schützenswerte Umfeld der
Baustelle. Zum zusätzlichen Schutz vor abplatzenden und herunterfallenden Betonstücken,
wurde ein Fassadengerüst mit Schutznetz aufgebaut.

9. Sofern einzelne Schutzmaßnahmen nicht durchgeführt wurden, aus welchen
fachlichen oder rechtlichen Gründen wurde darauf verzichtet?

Es wurden alle Schutzmaßnahmen eingehalten.

10.
Wurden während und nach der Schadstoffsanierung Luftmessungen oder
sonstige Umweltkontrollen im Umfeld der Baustelle durchgeführt?

Vor Freigabe der Sanierungsbereiche wurden Innenraumluftmessungen durchgeführt. Der
Ausbau der Schadstoffe erfolgte nach den jeweils gültigen technischen Regelwerken. Dabei
stand der Schutz der Arbeitnehmer und des Umfelds an oberster Stelle. Durch die Einhaltung
aller gültigen Regelwerke im Umgang mit den Schadstoffen ist davon auszugehen, dass durch
die Bauarbeiten keine messbare Belastung für die nähere Umgebung der Baustelle
entstanden ist.

11.
Wenn ja: Wie häufig, an welchen Messpunkten, welche Stoffe wurden untersucht
und zu welchen Ergebnissen führten die Messungen?

Die Unterdruckhaltung während der Sanierung wurde ständig durch Messschreiber überwacht.
Nach erfolgreicher Sanierung und Reinigung der jeweiligen Etage wurden im jeweiligen
Sanierungsabschnitt je 6 Luftproben entnommen und auf Asbestfasern untersucht. Die
Probenahme und Auswertung erfolgten gemäß den Vorgaben der VDI 3492/ BGI/GUV-I 505-
46. Die Freigabe erfolgte etagenweise, wobei die Soll-Werte deutlich unterschritten wurden.
Einige Probenahmen erfolgten aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen wiederholt.

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12.
Falls nein, warum wurde darauf verzichtet?

Es wurden die vorgeschriebenen Messungen durchgeführt.

13.
Welche weiteren Kontrollen oder Freimessungen wurden nach Abschluss der
jeweiligen Schadstoffsanierungsabschnitte durchgeführt, um die ordnungsgemäße
Beseitigung der Schadstoffe nachzuweisen?

Es wurden Kontrollmessungen gemäß VDI 3492 durchgeführt.

14.
Wie viele Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sind der
Stadtverwaltung seit Beginn der Baumaßnahme bekannt geworden? (Bitte nach
Beschwerdegründen,
insbesondere
Lärm,
Staub,
Schadstoffsorgen,
Geruchsbelästigungen, vermehrtes Auftreten verwilderter Haustauben oder sonstige
Beeinträchtigungen sowie nach zeitlicher Einordnung aufschlüsseln)

Im Zuge der Abbrucharbeiten sind der Stadtverwaltung zwei Beschwerden eingegangen. Zum
einen gab es eine Anfrage der Taubenfreunde zu den im Gebäude befindlichen Stadttauben.
In Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft wurden die Tiere artgerecht aus dem
Haus entfernt, sodass durch den Abbruch kein Tier zu Schaden gekommen ist.

Die zweite Beschwerde thematisierte das verstärkte Staubaufkommen auf dem Schuttplatz
östlich des Hochhauses. Die Hinweise der Anwohner wurden ernst genommen und die
Bewässerung des Platzes wurde verstärkt. Auch der Abtransport des Abbruchmaterials wurde
intensiviert, um die Höhe des Schuttbergs zu verringern.

15.
Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung darüber vor, ob infolge der
Arbeiten am Gebäude verwilderte Haustauben in benachbarte Wohngebiete
ausgewichen sind, und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen?

Der Großteil der im Gebäude befindlichen Tauben hat das Gebäude mit Beginn der Arbeiten
eigenständig verlassen. Jungtiere, Eier und verletzte Tiere wurden in Absprache mit dem
Veterinäramt von den Taubenfreunden Halle artgerecht entfernt. Darüber hinaus liegen der
Verwaltung keine weiteren Erkenntnisse diesbezüglich vor.

Dr. Judith Marquardt
Beigeordnete für Kultur und Sport