Datenschutzbeauftragter der Stadt Halle (Saale) – IZG LSA Anfragen 2021–2025 in Halle (Saale); 9 Fälle 2023, 14 Fälle 1H 2026

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Stadt Halle (Saale) 12. August 2026 Geschäftsbereich I Finanzen und Personal

Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026 Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zum Umgang mit der Informationsfreiheit Vorlagen Nummer: VIII/2026/02979 TOP: Ö 12.38

Antwort der Verwaltung:

Wie viele Anträge auf Informationszugang nach dem IZG LSA sind in den Jahren 2021 bis 2025 bei der Stadt Halle (Saale) eingegangen? Bitte nach Jahren und zuständigen Fachbereichen aufschlüsseln.

Dem Datenschutzbeauftragten als zentralem Ansprechpartner für Anfragen zum Umgang mit Anträgen nach dem IZG LSA wurden 9 Fälle in 2023, 10 Fälle in 2024, 19 Fälle in 2025 und 14 Fälle im ersten Halbjahr 2026 bekannt gemacht.

Die Zuordnung nach Fachbereichen stellt sich wie folgt dar:

2023 2024 2025 2026 Fachbereich bzw. Sachgebiet Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Einwohnerwesen 1   1   Bauen 1 1   1 Umwelt 2 3 4 2 Sicherheit 1   3 6 Immobilien 1   1   Soziales 1 1   1 Gesundheit 1 1 1 2 Bildung 1 2 1 1 Büro des Oberbürgermeisters     3   Planen     1   Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung     1   Verkehrsplanung     1   Kultur         IT und Digitale Verwaltung (Datenschutz)   1 1   Kultur     1   Sport   1     Personal       1 Summe 9 10 19 14

Die Fachbereiche der Stadtverwaltung bearbeiten die Anfragen nach dem IZG LSA eigenverantwortlich. Der Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung kann bei der Bearbeitung hinzugezogen werden.

2 2. Wie viele Anträge wurden im oben genannten Zeitraum a) vollständig bewilligt, b) teilweise bewilligt, c) vollständig abgelehnt, d) zurückgenommen oder e) anderweitig erledigt?

Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.

In wie vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bearbeitungsfristen von einem Monat im oben genannten Zeitraum überschritten? Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.

Welche Ablehnungsgründe wurden von der Verwaltung am häufigsten angeführt (z.B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)?

Welche Mehraufwendungen für die Beantwortung von IZG-Anfragen hat die Stadt Halle (Saale) in den vergangenen zwei Haushaltsjahren gemäß §10 Absatz 2a IZGLSA gegenüber dem Land geltend gemacht?

Welche Gebühren wurden für die Bearbeitung von Informationsfreiheitsanträgen in den vergangenen fünf Jahren erhoben? Bitte Anzahl der gebührenpflichtigen Verfahren sowie die jährlichen Gesamteinnahmen darstellen.

Detaillierte Informationen zu den Fragen 2 bis 6 liegen nicht vor. Die Stadtverwaltung erfasst zentral aktuell lediglich die reinen Fallzahlen der eingehenden Anfragen auf Informationszugang ohne Unterscheidung und/oder Erfassung nach der Rechtsgrundlage des Informationsfreiheitsrechts, wie bspw. dem IZG LSA, dem UIG oder dem VIG. Des Weiteren erfolgt bisher auch keine Erfassung und Auswertung der sonstigen Informationen der eingehenden Auskunftsersuche.

Wie bewertet die Stadtverwaltung den personellen und organisatorischen Aufwand bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen?

Die Verwaltung konzipiert bereits einen Prozess zur regelhaften Erfassung der hier in Rede stehenden Informationen. In Vorbereitung dessen soll auch der personelle und organisatorische Aufwand bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen bewertet werden.

Egbert Geier Bürgermeister