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title: "Datenschutzbeauftragter der Stadt Halle (Saale) – IZG LSA Anfragen 2021–2025 in Halle (Saale); 9 Fälle 2023, 14 Fälle 1H 2026"
sdDatePublished: "2026-08-21T17:49:00Z"
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Datenschutzbeauftragter der Stadt Halle (Saale) – IZG LSA Anfragen 2021–2025 in Halle (Saale); 9 Fälle 2023, 14 Fälle 1H 2026

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Stadt Halle (Saale)
12. August 2026
Geschäftsbereich I
Finanzen und Personal

Sitzung des Stadtrates am 26.08.2026
Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zum Umgang mit der Informationsfreiheit
Vorlagen Nummer: VIII/2026/02979
TOP: Ö 12.38

Antwort der Verwaltung:

1.
Wie viele Anträge auf Informationszugang nach dem IZG LSA sind in den Jahren
2021 bis 2025 bei der Stadt Halle (Saale) eingegangen? Bitte nach Jahren und
zuständigen Fachbereichen aufschlüsseln.

Dem Datenschutzbeauftragten als zentralem Ansprechpartner für Anfragen zum Umgang
mit Anträgen nach dem IZG LSA wurden 9 Fälle in 2023, 10 Fälle in 2024, 19 Fälle in
2025 und 14 Fälle im ersten Halbjahr 2026 bekannt gemacht.

Die Zuordnung nach Fachbereichen stellt sich wie folgt dar:

2023
2024
2025
2026
Fachbereich bzw. Sachgebiet
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Einwohnerwesen
1
 
1
 
Bauen
1
1
 
1
Umwelt
2
3
4
2
Sicherheit
1
 
3
6
Immobilien
1
 
1
 
Soziales
1
1
 
1
Gesundheit
1
1
1
2
Bildung
1
2
1
1
Büro des Oberbürgermeisters
 
 
3
 
Planen
 
 
1
 
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
 
 
1
 
Verkehrsplanung
 
 
1
 
Kultur
 
 
 
 
IT und Digitale Verwaltung (Datenschutz)
 
1
1
 
Kultur
 
 
1
 
Sport
 
1
 
 
Personal
 
 
 
1
Summe
9
10
19
14

Die Fachbereiche der Stadtverwaltung bearbeiten die Anfragen nach dem IZG LSA
eigenverantwortlich. Der Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung kann bei der
Bearbeitung hinzugezogen werden.

2
2.
Wie viele Anträge wurden im oben genannten Zeitraum
a) vollständig bewilligt,
b) teilweise bewilligt,
c) vollständig abgelehnt,
d) zurückgenommen oder
e) anderweitig erledigt?

Bitte ebenfalls nach Jahren und Fachbereichen aufschlüsseln.

3.
In wie vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bearbeitungsfristen von einem Monat
im oben genannten Zeitraum überschritten? Bitte ebenfalls nach Jahren und
Fachbereichen aufschlüsseln.

4.
Welche Ablehnungsgründe wurden von der Verwaltung am häufigsten angeführt
(z.B. Schutz personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)?

5.
Welche Mehraufwendungen für die Beantwortung von IZG-Anfragen hat die Stadt
Halle (Saale) in den vergangenen zwei Haushaltsjahren gemäß §10 Absatz 2a
IZGLSA gegenüber dem Land geltend gemacht?

6.
Welche Gebühren wurden für die Bearbeitung von Informationsfreiheitsanträgen in
den vergangenen fünf Jahren erhoben? Bitte Anzahl der gebührenpflichtigen
Verfahren sowie die jährlichen Gesamteinnahmen darstellen.

Detaillierte Informationen zu den Fragen 2 bis 6 liegen nicht vor. Die Stadtverwaltung
erfasst zentral aktuell lediglich die reinen Fallzahlen der eingehenden Anfragen auf
Informationszugang ohne Unterscheidung und/oder Erfassung nach der Rechtsgrundlage
des Informationsfreiheitsrechts, wie bspw. dem IZG LSA, dem UIG oder dem VIG. Des
Weiteren erfolgt bisher auch keine Erfassung und Auswertung der sonstigen
Informationen der eingehenden Auskunftsersuche.

7.
Wie bewertet die Stadtverwaltung den personellen und organisatorischen Aufwand
bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen?

Die Verwaltung konzipiert bereits einen Prozess zur regelhaften Erfassung der hier in
Rede stehenden Informationen. In Vorbereitung dessen soll auch der personelle und
organisatorische Aufwand bei der Bearbeitung von IZG-Anfragen bewertet werden.

Egbert Geier
Bürgermeister