Stadt Zerbst/Anhalt plant B-Plan Nr. 54 Gewerbestandort Ahornweg in Zerbst; Kosteneinsparungen durch Neubau und Konsolidierung

Stadt Zerbst/Anhalt

Bebauungsplan Nr. 54 „Bauhofstandort Ahornweg“

Vorentwurf August 2026

B-Plan Nr. 54 „Gewerbestandort Ahornweg“ Begründung - Vorentwurf

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Inhalt

  1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

  2. Planungsanlass und Zielstellung

  3. Planungsrechtliche Ausgangssituation 3.1. Verfahrensgrundsätze 3.2. Raumordnung und Landesplanung 3.3. Regionalplanung 3.4. Flächennutzungsplan

  4. Verfahren

  5. Örtliche Ausgangssituation 5.1. Bebauung und Nutzung 5.2. Erschließung

  6. Planinhalt 6.1. Art der baulichen Nutzung 6.2. Maß der baulichen Nutzung 6.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

  7. Auswirkungen der Planung 7.1. Prüfung der Umweltverträglichkeit 7.2. Eingriffsregelung

  8. Hinweise zur Umsetzung/Erschließung 8.1. Immissionsschutz 8.2. Abfallrecht 8.3. Boden/Altlasten 8.4. Kampfmittel 8.5. Wasserrecht/Nuthe 8.6. Hydrologie 8.7. Geologie 8.8. Denkmalschutz 8.9. Löschwasser 8.10. Grenzeinrichtungen 8.11. Trinkwasserversorgung 8.12. Strom-/Gas-/Fernwärmeversorgung 8.13. Schmutzwasserentsorgung 8.14. Niederschlagswasser 8.15. Hinweis zu Grundwasserabsenkung 8.16. Dachflächenwasser 8.17. Telekommunikation

  9. Verfahrensvermerke

  10. Anlage

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Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 662(Teilfläche), 817 und 818, Flur 4 in der Gemarkung Zerbst.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

o im Osten durch Gleisanlagen o im Norden durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend) o im Westen durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend) o im Süden durch die B 187a

Der Bebauungsplan überplant eine Gesamtfläche von ca. 82.500m².

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Planungsanlass und Zielstellung

Die Stadt Zerbst/Anhalt verfolgt mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes das Ziel, die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich „Ahornweg“ aktiv zu steuern und einen zukunftsfähigen städtischen Standort für öffentliche und Gewerbebetriebe zu etablieren.

Das Plangebiet schließt westlich unmittelbar an einen vorhandenen Gewerbebetrieb an und wird östlich durch eine zweigleisige Bahntrasse und nach Süden durch die Bundesstraße 187a begrenzt.

Durch diese Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes werden vorhandene Infrastrukturen effizient genutzt und das bestehende Angebot an Gewerbeflächen sinnvoll ergänzt. Die Planung vermeidet eine isolierte Außenentwicklung („Zersiedelung“) und setzt stattdessen auf eine kompakte, flächenschonende Fortführung der Gewerbestrukturstruktur. Durch die harmonische Einbindung in das vorhandene Ortsbild wird eine städtebauliche Einheit geschaffen, die den Übergang zwischen gewachsener Struktur und neuem Gewerberaum fließend gestaltet.

Zusätzlich zur Schaffung neuer Gewerbeflächen beabsichtigt die Stadt Zerbst/Anhalt auf ca. 3 ha der zur Verfügung stehenden und zu überplanenden Fläche die Entwicklung des neuen Bauhofstandortes, sowie die Errichtung einer Lagerhalle für Bevölkerungsschutz und zusätzlicher Gebäude für die Stadtfeuerwehr.

Aufgrund des über die Jahre anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs am alten Standort des Bauhofes bestanden seit längerer Zeit Überlegungen, diesen von seinem derzeitigen Standort zu verlagern. Da am vorhandenen Standort die Erweiterungspotenziale zur Gänze ausgeschöpft sind, kommt dieser in Folge der notwendigen Aufstockungen im Bereich Personal und Technik an die Kapazitätsgrenze. Darüber hinaus entspricht die Bausubstanz nicht mehr dem energetischen Standard und ist nicht energieeffizient zu unterhalten. Der geplante Neubau des Bauhofes stellt einen entscheidenden Meilenstein für die zukunftssichere und wirtschaftliche Aufstellung unserer kommunalen Infrastruktur dar. Mit dieser modernen Anlage wird die langfristige Leistungsfähigkeit des Bauhofes im Hinblick auf seine vielfältigen und wachsenden Aufgaben vollumfänglich gewährleistet. Die optimierten Abläufe und eine zeitgemäße Ausstattung vor Ort ermöglichen es dem Team, flexibel, schnell und effizient im gesamten Gemeindegebiet zu agieren. Ein zentraler Fokus des Projekts liegt auf der Energieeffizienz und den wirtschaftlichen Aspekten. Durch den Einsatz modernster energetischer Standards und nachhaltiger Gebäudetechnik werden die laufenden Betriebskosten dauerhaft auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus führt die Konsolidierung zu erheblichen finanziellen Entlastungen für den Haushalt. Mit der Fertigstellung des Neubaus entfallen nicht nur die laufenden Mietkosten am alten Standort, sondern auch die Aufwände für den bisherigen Zweitstandort in Hohenlepte. Durch den Wegfall dieses Nebenstandortes werden doppelte Vorhaltungen bei Maschinen und Logistik vermieden, Wegezeiten verkürzt und die Verwaltung der Ressourcen zentralisiert. Der Neubau vereint somit ökologische Verantwortung mit einer klugen, zukunftsorientierten Haushaltsführung.

Der stets zu gewährleistende Bevölkerungsschutz stellt die Kommunen, aufgrund der unterschiedlichsten Einsatzszenarien, vor große Aufgaben. Hinsichtlich der Zunahme von Extremwetterereignissen, Cyberangriffen, geopolitischen Krisen oder sonstiger Katastrophenlagen ist die Herausforderung für die Kommunen in den letzten Jahren massiv gestiegen. Als unterste staatliche Ebene tragen Städte und Gemeinden die Hauptlast bei der konkreten Umsetzung des Katastrophenschutzes vor Ort. Um sich technisch für die Abarbeitung solcher Szenarien vorzubereiten ist die Beschaffung von spezieller Technik und Verbrauchsmaterialien notwendig. Zur zentralen Unterbringung dieser Ausstattung soll eine entsprechende Halle errichtet werden.

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Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt besteht aus 19 Ortsfeuerwehren mit annährend 550 Einsatzkräften, ca. 135 Jugendfeuerwehrmitgliedern, ca. 100 Kinderfeuerwehrmitgliedern und fast 200 Mitgliedern in den anderen Abteilungen. Um die Verwaltung der Feuerwehr ordnungsgemäß durchzuführen und insbesondere die Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können, sind folgende zentrale Aufgabenbereiche notwendig und im neuen Feuerwehrgebäude räumlich zu berücksichtigen:

  1. Kleiderkammer
  2. Verwaltung und Instandhaltung der Ausstattung
  3. Verwaltung und Instandhaltung der Fahrzeuge
  4. Einsatzplanung
  5. Ausbildungs- und Versammlungsräume
  6. Stadtwehrleitung

Um die Freiwillige Feuerwehr in die Lage zu versetzen, die bestehenden und immer neuen Einsatzszenarien sowie die immer steigenden Einsatzzahlen bewältigen zu können, sind die Räumlichkeiten für die vorhergehenden Aufgabenbereich in angemessener Größe und Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Auch und insbesondere sind hierbei die unfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören neben dem Verwaltungsbereich (Festangestellte und Stadtwehrleitung), den Fahrzeughallen mit Lagerbereichen, einer Waschhalle, der Kleiderkammer mit Waschbereich, insbesondere ein zentraler Ausbildungsbereich für die Durchführung von zentralen Aus- und Fortbildungen für die ehrenamtlichen Kameraden/-innen.

Planungsrechtliche Ausgangssituation

3.1. Verfahrensgrundsätze

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§1 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (§1 Abs. 5 BauGB).

3.2. Raumordnung und Landesplanung

Entsprechend Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010) ist Zerbst/Anhalt ein Mittelzentrum. Ziel 28 - Zentrale Orte sind unter Beachtung ihrer Zentralitätsstufe als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren, Wohnstandorte, Standorte für Bildung und Kultur sowie Ziel- und Verknüpfungspunkte des Verkehrs zu entwickeln. Gemäß Ziel 37 stellen Mittelzentren in Sachsen-Anhalt unter dem Gesichtspunkt rückläufiger Einwohnerentwicklung und der sich ändernden Altersstruktur im Land das Rückgrat für die

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Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in allen Landesteilen dar. Sie tragen in Ergänzung zu den Oberzentren zum Erhalt eines engen tragfähigen Netzes regionaler Versorgungs- und Arbeitsmarktzentren, zur Sicherung einer landesweit ausgeglichenen Ausstattung und Versorgung mit höherwertigen und spezialisierten Dienstleis- tungen, mit Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsarbeitsplätzen sowie mit öffentlichen Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kultur- und Sporteinrichtungen und hochwertigen Einkaufsmöglichkeiten bei. Des Weiteren wird in Grundsatz 12 LEP 2010 im Hinblick auf die Entwicklung der Siedlungsstruktur ausgeführt, dass gewachsene, das Orts- und Landschaftsbild, die Lebensweise und Identität der Bevölkerung prägende Strukturen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse und der Erhaltung siedlungsnaher Freiräume entwickelt werden sollen. Eine ungegliederte Siedlungsstruktur ist zu vermeiden (Ziel 22) und die Siedlungsentwicklung ist mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung abzustimmen (Ziel 23).

Da das Vorhaben unmittelbar an einen bestehenden Gewerbestandort anschließt, der bedarfsgerechten Abrundung der vorhandenen Siedlungsstruktur dient und die Erschließung über die vorhandene Infrastruktur erfolgen kann, werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes erfüllt.

Der Bebauungsplan steht den Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht entgegen.

3.3. Regionalplanung

Entsprechend Nr. 4.3.1 Ziel 2 des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg“ befindet sich das Plangebiet innerhalb des festgelegten regional bedeutsamen Standortes für Industrie und Gewerbe Zerbst „Süd“.

3.4. Flächennutzungsplan

Bebauungspläne sind aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt wurde erstmals am 19. September 2002 als Teilflächennutzungsplan genehmigt und ist mit der Bekanntmachung am 31.10.2002 wirksam geworden (Teilflächennutzungsplan aufgrund der Eingemeindung der Ortsteile Pulspforde und Bonitz zum 01. April 2002). Die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes um die Ortsteile Pulspforde und Bonitz wurde mit Bekanntmachung am 18. März 2004 wirksam (genehmigt am 02.03.2004). Gleichzeitig erfolgte eine Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes. Mit der Eingemeindung der Ortsteile Luso, Bone, Mühlsdorf und Bias am 01. Januar 2005 wurde der Flächennutzungsplan erneut ergänzt (1. Ergänzung d