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title: "Stadt Zerbst/Anhalt plant B-Plan Nr. 54 Gewerbestandort Ahornweg in Zerbst; Kosteneinsparungen durch Neubau und Konsolidierung"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:45:00Z"
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  - name: "construction and property"
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  - "Sachsen-Anhalt"
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Stadt Zerbst/Anhalt plant B-Plan Nr. 54 Gewerbestandort Ahornweg in Zerbst; Kosteneinsparungen durch Neubau und Konsolidierung

Stadt Zerbst/Anhalt

Bebauungsplan Nr. 54
„Bauhofstandort Ahornweg“

Vorentwurf
August 2026

B-Plan Nr. 54 „Gewerbestandort Ahornweg“
Begründung - Vorentwurf

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Inhalt

1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

2. Planungsanlass und Zielstellung

3. Planungsrechtliche Ausgangssituation
3.1.
Verfahrensgrundsätze
3.2.
Raumordnung und Landesplanung
3.3.
Regionalplanung
3.4.
Flächennutzungsplan

4. Verfahren

5. Örtliche Ausgangssituation
5.1.
Bebauung und Nutzung
5.2.
Erschließung

6. Planinhalt
6.1.
Art der baulichen Nutzung
6.2.
Maß der baulichen Nutzung
6.3.
Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

7. Auswirkungen der Planung
7.1.
Prüfung der Umweltverträglichkeit
7.2.
Eingriffsregelung

8. Hinweise zur Umsetzung/Erschließung
8.1.
Immissionsschutz
8.2.
Abfallrecht
8.3.
Boden/Altlasten
8.4.
Kampfmittel
8.5.
Wasserrecht/Nuthe
8.6.
Hydrologie
8.7.
Geologie
8.8.
Denkmalschutz
8.9.
Löschwasser
8.10. Grenzeinrichtungen
8.11. Trinkwasserversorgung
8.12. Strom-/Gas-/Fernwärmeversorgung
8.13. Schmutzwasserentsorgung
8.14. Niederschlagswasser
8.15. Hinweis zu Grundwasserabsenkung
8.16. Dachflächenwasser
8.17. Telekommunikation

9. Verfahrensvermerke

10. Anlage

B-Plan Nr. 54 „Gewerbestandort Ahornweg“
Begründung - Vorentwurf

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1.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 662(Teilfläche), 817 und 818, Flur 4 in der Gemarkung
Zerbst.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

o im Osten durch Gleisanlagen
o im Norden durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend)
o im Westen durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend)
o im Süden durch die B 187a

Der Bebauungsplan überplant eine Gesamtfläche von ca. 82.500m².

B-Plan Nr. 54 „Gewerbestandort Ahornweg“
Begründung - Vorentwurf

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2.
Planungsanlass und Zielstellung

Die Stadt Zerbst/Anhalt verfolgt mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes das
Ziel, die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich „Ahornweg“ aktiv zu steuern und
einen zukunftsfähigen städtischen Standort für öffentliche und Gewerbebetriebe zu etablieren.

Das Plangebiet schließt westlich unmittelbar an einen vorhandenen Gewerbebetrieb an und
wird östlich durch eine zweigleisige Bahntrasse und nach Süden durch die Bundesstraße 187a
begrenzt.

Durch diese Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes werden vorhandene
Infrastrukturen effizient genutzt und das bestehende Angebot an Gewerbeflächen sinnvoll
ergänzt. Die Planung vermeidet eine isolierte Außenentwicklung („Zersiedelung“) und setzt
stattdessen auf eine kompakte, flächenschonende Fortführung der Gewerbestrukturstruktur.
Durch die harmonische Einbindung in das vorhandene Ortsbild wird eine städtebauliche
Einheit geschaffen, die den Übergang zwischen gewachsener Struktur und neuem
Gewerberaum fließend gestaltet.

Zusätzlich zur Schaffung neuer Gewerbeflächen beabsichtigt die Stadt Zerbst/Anhalt auf ca. 3
ha der zur Verfügung stehenden und zu überplanenden Fläche die Entwicklung des neuen
Bauhofstandortes, sowie die Errichtung einer Lagerhalle für Bevölkerungsschutz und
zusätzlicher Gebäude für die Stadtfeuerwehr.

Aufgrund des über die Jahre anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs am alten
Standort des Bauhofes bestanden seit längerer Zeit Überlegungen, diesen von seinem
derzeitigen Standort zu verlagern. Da am vorhandenen Standort die Erweiterungspotenziale
zur Gänze ausgeschöpft sind, kommt dieser in Folge der notwendigen Aufstockungen im
Bereich Personal und Technik an die Kapazitätsgrenze. Darüber hinaus entspricht die
Bausubstanz nicht mehr dem energetischen Standard und ist nicht energieeffizient zu
unterhalten.
Der geplante Neubau des Bauhofes stellt einen entscheidenden Meilenstein für die
zukunftssichere und wirtschaftliche Aufstellung unserer kommunalen Infrastruktur dar. Mit
dieser modernen Anlage wird die langfristige Leistungsfähigkeit des Bauhofes im Hinblick auf
seine vielfältigen und wachsenden Aufgaben vollumfänglich gewährleistet.
Die optimierten Abläufe und eine zeitgemäße Ausstattung vor Ort ermöglichen es dem Team,
flexibel, schnell und effizient im gesamten Gemeindegebiet zu agieren. Ein zentraler Fokus
des Projekts liegt auf der Energieeffizienz und den wirtschaftlichen Aspekten.
Durch den Einsatz modernster energetischer Standards und nachhaltiger Gebäudetechnik
werden die laufenden Betriebskosten dauerhaft auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus
führt die Konsolidierung zu erheblichen finanziellen Entlastungen für den Haushalt. Mit der
Fertigstellung des Neubaus entfallen nicht nur die laufenden Mietkosten am alten Standort,
sondern auch die Aufwände für den bisherigen Zweitstandort in Hohenlepte. Durch den
Wegfall dieses Nebenstandortes werden doppelte Vorhaltungen bei Maschinen und Logistik
vermieden, Wegezeiten verkürzt und die Verwaltung der Ressourcen zentralisiert. Der Neubau
vereint
somit
ökologische
Verantwortung
mit
einer
klugen,
zukunftsorientierten
Haushaltsführung.

Der stets zu gewährleistende Bevölkerungsschutz stellt die Kommunen, aufgrund der
unterschiedlichsten Einsatzszenarien, vor große Aufgaben. Hinsichtlich der Zunahme von
Extremwetterereignissen,
Cyberangriffen,
geopolitischen
Krisen
oder
sonstiger
Katastrophenlagen ist die Herausforderung für die Kommunen in den letzten Jahren massiv
gestiegen. Als unterste staatliche Ebene tragen Städte und Gemeinden die Hauptlast bei der
konkreten Umsetzung des Katastrophenschutzes vor Ort.
Um sich technisch für die Abarbeitung solcher Szenarien vorzubereiten ist die Beschaffung
von spezieller Technik und Verbrauchsmaterialien notwendig. Zur zentralen Unterbringung
dieser Ausstattung soll eine entsprechende Halle errichtet werden.

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Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zerbst/Anhalt besteht aus 19 Ortsfeuerwehren mit
annährend
550
Einsatzkräften,
ca.
135
Jugendfeuerwehrmitgliedern,
ca.
100
Kinderfeuerwehrmitgliedern und fast 200 Mitgliedern in den anderen Abteilungen.
Um die Verwaltung der Feuerwehr ordnungsgemäß durchzuführen und insbesondere die
Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können, sind folgende zentrale Aufgabenbereiche
notwendig und im neuen Feuerwehrgebäude räumlich zu berücksichtigen:

1. Kleiderkammer
2. Verwaltung und Instandhaltung der Ausstattung
3. Verwaltung und Instandhaltung der Fahrzeuge
4. Einsatzplanung
5. Ausbildungs- und Versammlungsräume
6. Stadtwehrleitung

Um die Freiwillige Feuerwehr in die Lage zu versetzen, die bestehenden und immer neuen
Einsatzszenarien sowie die immer steigenden Einsatzzahlen bewältigen zu können, sind die
Räumlichkeiten für die vorhergehenden Aufgabenbereich in angemessener Größe und
Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Auch und insbesondere sind hierbei die unfallrechtlichen
Bestimmungen zu beachten.
Dazu gehören neben dem Verwaltungsbereich (Festangestellte und Stadtwehrleitung), den
Fahrzeughallen mit Lagerbereichen, einer Waschhalle, der Kleiderkammer mit Waschbereich,
insbesondere ein zentraler Ausbildungsbereich für die Durchführung von zentralen Aus- und
Fortbildungen für die ehrenamtlichen Kameraden/-innen.

3.
Planungsrechtliche Ausgangssituation

3.1.
Verfahrensgrundsätze

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach
Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§1 Abs. 1 BauGB). Der
Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für
die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und
die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die
städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu
entwickeln (§1 Abs. 5 BauGB).

3.2.
Raumordnung und Landesplanung

Entsprechend Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010)
ist Zerbst/Anhalt ein Mittelzentrum.
Ziel 28 - Zentrale Orte sind unter Beachtung ihrer Zentralitätsstufe als Versorgungs- und
Arbeitsplatzzentren, Wohnstandorte, Standorte für Bildung und Kultur sowie Ziel- und
Verknüpfungspunkte des Verkehrs zu entwickeln.
Gemäß Ziel 37 stellen Mittelzentren in Sachsen-Anhalt unter dem Gesichtspunkt rückläufiger
Einwohnerentwicklung und der sich ändernden Altersstruktur im Land das Rückgrat für die

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Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in allen Landesteilen dar. Sie
tragen in Ergänzung zu den Oberzentren zum Erhalt eines engen tragfähigen Netzes
regionaler Versorgungs- und Arbeitsmarktzentren, zur Sicherung einer landesweit
ausgeglichenen Ausstattung und Versorgung mit höherwertigen und spezialisierten Dienstleis-
tungen, mit Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsarbeitsplätzen sowie mit öffentlichen
Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kultur- und Sporteinrichtungen und
hochwertigen Einkaufsmöglichkeiten bei.
Des Weiteren wird in Grundsatz 12 LEP 2010 im Hinblick auf die Entwicklung der
Siedlungsstruktur ausgeführt, dass gewachsene, das Orts- und Landschaftsbild, die
Lebensweise und Identität der Bevölkerung prägende Strukturen unter Berücksichtigung
der städtebaulichen Erfordernisse und der Erhaltung siedlungsnaher Freiräume entwickelt
werden sollen. Eine ungegliederte Siedlungsstruktur ist zu vermeiden (Ziel 22) und die
Siedlungsentwicklung ist mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung
abzustimmen (Ziel 23).

Da das Vorhaben unmittelbar an einen bestehenden Gewerbestandort anschließt, der
bedarfsgerechten Abrundung der vorhandenen Siedlungsstruktur dient und die Erschließung
über
die
vorhandene
Infrastruktur
erfolgen
kann,
werden
die
Vorgaben
des
Landesentwicklungsplanes erfüllt.

Der Bebauungsplan steht den Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht
entgegen.

3.3.
Regionalplanung

Entsprechend Nr. 4.3.1 Ziel 2 des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion
Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg“ befindet sich das Plangebiet
innerhalb des festgelegten
regional bedeutsamen Standortes für Industrie und Gewerbe Zerbst „Süd“.

3.4.
Flächennutzungsplan

Bebauungspläne sind aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2
BauGB).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt wurde erstmals am 19. September 2002
als Teilflächennutzungsplan genehmigt und ist mit der Bekanntmachung am 31.10.2002
wirksam geworden (Teilflächennutzungsplan aufgrund der Eingemeindung
der Ortsteile
Pulspforde und Bonitz zum 01. April 2002).
Die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes um die Ortsteile Pulspforde und Bonitz
wurde mit Bekanntmachung am 18. März 2004 wirksam (genehmigt am 02.03.2004).
Gleichzeitig erfolgte eine Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes.
Mit der Eingemeindung der Ortsteile Luso, Bone, Mühlsdorf und Bias am 01. Januar 2005
wurde der Flächennutzungsplan erneut ergänzt (1. Ergänzung d