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title: "Stadt Zerbst/Anhalt plant Bebauungsplan Nr. 54 'Bauhofstandort Ahornweg' in Zerbst/Anhalt, Ahornweg; 82.500 m² Fläche vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:45:00Z"
source: "https://buergerinfo.stadt-zerbst.de/getfile.asp?id=90473\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Zerbst/Anhalt"
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Stadt Zerbst/Anhalt plant Bebauungsplan Nr. 54 'Bauhofstandort Ahornweg' in Zerbst/Anhalt, Ahornweg; 82.500 m² Fläche vorgesehen

Anlage

Aufstellungsbeschluss

zum Bebauungsplanes Nr. 54 „Bauhofstandort Ahornweg“ für die Stadt
Zerbst/Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB

1. Geltungsbereich

Die Stadt Zerbst/Anhalt beabsichtigt im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt die geordnete
städtebauliche Entwicklung im Bereich „Ahornweg“ aktiv zu steuern und einen
zukunftsfähigen städtischen Standort für öffentliche und Gewerbebetriebe zu
etablieren. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplanes Nr. 54 „Bauhofstandort
Ahornweg“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich

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im Osten durch Gleisanlagen
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im Norden durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend)
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im Westen durch Gewerbeflächen (teilw. brachliegend)
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im Süden durch die B 187a

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 662 (Teilfläche), 817 und 818, Flur 4 in der
Gemarkung Zerbst und hat eine Gesamtfläche von ca. 82.500m².

Lageplan:

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die B187a von Süden.

Anlage

2. Anlass und Ziel
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe und zur Errichtung des neuen Bauhofstandortes,
Gebäude der Stadtfeuerwehr und eine Halle für den Bevölkerungsschutz geschaffen.

3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem
Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Dieser weist für den
Vorhabenstandort ein Gewerbegebiet aus.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Anlage

4. Eigentumsverhältnisse

Die zu entwickelnden Flächen innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich in
öffentlicher Hand.

5. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form
einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

6. Bekanntmachung
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.