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title: "Stadt Zerbst/Anhalt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 54 Ahornweg Zerbst/Anhalt; Neubau ersetzt alten Standort, Mietkosten sinken"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:45:00Z"
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  - "Sachsen-Anhalt"
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Stadt Zerbst/Anhalt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 54 Ahornweg Zerbst/Anhalt; Neubau ersetzt alten Standort, Mietkosten sinken

«vovanr»

Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, 21.08.2026
Der Bürgermeister

Beschlussvorlage

öffentlich
Vorlage-Nr:
BV/0370/2026
Federführendes Amt:
Bau- u. Liegenschaftsamt
gefertigt:
Mähler, Philip
Beratungsfolge
Datum
Mitglieder
Abstimmungsergebnis
Soll
Ist
JA
NEIN
STE
MV
Bau- und
Stadtentwicklungsausschuss
02.09.2026

Stadtrat
30.09.2026

Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:

Aufstellungs- und Auslegunsbeschluss zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 54
"Bauhofstandort Ahornweg" der Stadt Zerbst/Anhalt

Sachverhalt/Problem:
Die Stadt Zerbst/Anhalt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54
„Bauhofstandort Ahornweg“ das Ziel, die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich
Ahornweg aktiv zu steuern und einen zukunftsfähigen städtischen Standort für öffentliche
Betriebe und Gewerbebetriebe zu etablieren.

Das Plangebiet schließt westlich unmittelbar an einen vorhandenen Gewerbebetrieb an und
wird östlich durch eine zweigleisige Bahntrasse und nach Süden durch die Bundesstraße 187a
begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 662 (Teilfläche), 817 und 818, Flur 4 in der Gemarkung
Zerbst und überplant eine Gesamtfläche von ca. 82.500m².

Durch diese Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes werden vorhandene
Infrastrukturen effizient genutzt und das bestehende Angebot an Gewerbeflächen sinnvoll
ergänzt. Die Planung vermeidet eine isolierte Außenentwicklung („Zersiedelung“) und setzt
stattdessen auf eine kompakte, flächenschonende Fortführung der Gewerbestrukturstruktur.
Durch die harmonische Einbindung in das vorhandene Ortsbild wird eine städtebauliche Einheit
geschaffen, die den Übergang zwischen gewachsener Struktur und neuem Gewerberaum
fließend gestaltet.

Zusätzlich zur Schaffung neuer Gewerbeflächen beabsichtigt die Stadt Zerbst/Anhalt auf ca. 3
ha der zur Verfügung stehenden und zu überplanenden Fläche die Entwicklung des neuen
Bauhofstandortes, sowie die Errichtung einer Lagerhalle für Bevölkerungsschutz und
zusätzlicher Gebäude für die Stadtfeuerwehr.

Aufgrund des über die Jahre anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs am alten
Standort des Bauhofes bestanden seit längerer Zeit Überlegungen, diesen von seinem
derzeitigen Standort zu verlagern. Da am vorhandenen Standort die Erweiterungspotenziale zur
Gänze ausgeschöpft sind, kommt dieser in Folge der notwendigen Aufstockungen im Bereich
Personal und Technik an die Kapazitätsgrenze. Darüber hinaus entspricht die Bausubstanz
nicht mehr dem energetischen Standard und ist nicht energieeffizient zu unterhalten.
Der geplante Neubau des Bauhofes stellt einen entscheidenden Meilenstein für die
zukunftssichere und wirtschaftliche Aufstellung unserer kommunalen Infrastruktur dar. Mit
dieser modernen Anlage wird die langfristige Leistungsfähigkeit des Bauhofes im Hinblick auf
seine vielfältigen und wachsenden Aufgaben vollumfänglich gewährleistet.
Mit der Fertigstellung des Neubaus entfallen nicht nur die laufenden Mietkosten am alten
Standort, sondern auch die Aufwände für den bisherigen Zweitstandort in Hohenlepte. Durch
den Wegfall dieses Nebenstandortes werden doppelte Vorhaltungen bei Maschinen und
Logistik vermieden, Wegezeiten verkürzt und die Verwaltung der Ressourcen zentralisiert. Der

Neubau vereint somit ökologische Verantwortung mit einer klugen, zukunftsorientierten
Haushaltsführung.

Der stets zu gewährleistende Bevölkerungsschutz stellt die Kommunen, aufgrund der
unterschiedlichsten Einsatzszenarien, vor große Aufgaben. Hinsichtlich der Zunahme von
Extremwetterereignissen, Cyberangriffen, geopolitischen Krisen oder sonstiger
Katastrophenlagen ist die Herausforderung für die Kommunen in den letzten Jahren massiv
gestiegen. Als unterste staatliche Ebene tragen Städte und Gemeinden die Hauptlast bei der
konkreten Umsetzung des Katastrophenschutzes vor Ort.
Um sich technisch für die Abarbeitung solcher Szenarien vorzubereiten ist die Beschaffung von
spezieller Technik und Verbrauchsmaterialien notwendig. Zur zentralen Unterbringung dieser
Ausstattung soll eine entsprechende Halle errichtet werden.

Um die Verwaltung der Feuerwehr ordnungsgemäß durchzuführen und insbesondere die
Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können, sind folgende zentrale Aufgabenbereiche
notwendig:

1. Kleiderkammer
2. Verwaltung und Instandhaltung der Ausstattung
3. Verwaltung und Instandhaltung der Fahrzeuge
4. Einsatzplanung
5. Ausbildungs- und Versammlungsräume
6. Stadtwehrleitung

Um die Freiwillige Feuerwehr in die Lage zu versetzen, die bestehenden und immer neuen
Einsatzszenarien sowie die immer steigenden Einsatzzahlen bewältigen zu können, sind die
Räumlichkeiten für die vorhergehenden Aufgabenbereich in angemessener Größe und
Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören, neben dem Verwaltungsbereich
(Festangestellte und Stadtwehrleitung), den Fahrzeughallen mit Lagerbereichen, einer
Waschhalle, der Kleiderkammer mit Waschbereich, insbesondere ein zentraler
Ausbildungsbereich für die Durchführung von zentralen Aus- und Fortbildungen für die
ehrenamtlichen Kameraden/-innen.

Da die Kapazitäten am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Zerbst/Anhalt in der Dessauer
Straße ausgeschöpft sind, ist, unter Berücksichtigung der vorgenannten Aufgabenbereiche, der
Neubau von entsprechenden Gebäuden notwendig.

Da im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt der Vorhabenstandort als
Gewerbefläche ausgewiesen ist, muss dieser nicht geändert werden.

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer
Gewerbebetriebe und zur Errichtung des neuen Bauhofstandortes, Gebäude der Stadtfeuerwehr
und eine Halle für den Bevölkerungsschutz geschaffen.

Folgende Festsetzungen werden getroffen:
Art der baulichen Nutzung

Gewerbegebiet
Zulässig sind:

1.
Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche
Betriebe,

2.
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3.
Tankstellen,

4.
Anlagen für sportliche Zwecke.

Entsprechend § 1 Abs. 5 BauNVO werden Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus
solarer Strahlungsenergie oder Windenergie und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Der
Ausschluss dient insbesondere der Rücksichtnahme gegenüber der vorherrschenden
Nutzungsstruktur.

Maß der baulichen Nutzung

zulässige Grundfläche Gewerbegebiet
Die Grundflächenzahl wird mit 0,8 festgesetzt.

Zahl der Vollgeschosse
Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß dient dem Einfügen in den
angrenzenden Baubestand.
Im Baufeld des Gewerbegebietes werden keine Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt.

Gebäudehöhe
Die Traufhöhe wird im Gewerbegebiet mit 8,0m festgesetzt.

Aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt die Er Aufgrund des Eingriffes in Natur
und Landschaft erfolgt eine Ermittlung geeigneter Kompensationsmaßnahmen. Der
Umweltbericht wird in der Entwurfsphase erarbeitet.

Der Vorentwurf in der Fassung vom August 2026 (siehe Anlage 2 und 3) ist Gegenstand der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (und der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Mit der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen TÖB-Beteiligung sollen gleichzeitig zeitnah
Informationen für die Weiterbearbeitung der Planung erfasst werden.

Anlage 1 – Aufstellungsbeschluss
Anlage 2 – Planzeichnung
Anlage 3 – Begründung

Finanzielle Auswirkungen
 x
ja

nein

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
2026

 511110 543100
9.300,00
 9.016,12
20…

II. Ertrag
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung

I. Auszahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

II. Einzahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

III. Verpflichtungsermächtigungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
in 20…

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 54 "Bauhofstandort Ahornweg" der Stadt Zerbst/Anhalt und billigt die
Vorentwurfsunterlagen.

Andreas Dittmann
Bürgermeister