SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) beschließt konsolidierte Satzung Gründungsversammlung online webinar https://join.next.edudip.com/de/webinar/grundungsversammlung-sd-partei/2798159; Vollständige Zustimmung: 11 von 11 Stimmen
SYSTEM DEUTSCHLAND SD
Name: SYSTEM DEUTSCHLAND Kurzbezeichnung: SD Zusatzbezeichnung:
Anschrift: Am Ernseer Berg 30
07548 Gera
Telefon: 0365 73327399
Telefax:
E-Mail: info@sd-partei.de
I N H A L T
Übersicht der Vorstandsmitglieder
Satzung
Programm
(Stand: 17.08.2026)
Name: SYSTEM DEUTSCHLAND Kurzbezeichnung: SD Zusatzbezeichnung:
Bundesvorstand: Vorsitzender: Mathias Klein Stellvertretende: Mahmoud Alfaraj
Marion Krüger Schatzmeister: Vorstand kommissarisch
Landesverbände:
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SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 1 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) PARTEIDOKUMENT I SATZUNG DER PARTEI Fassung für die Beschlussfassung Modern. Sachlich. Demokratisch. Zukunftsorientiert. Stand: 12. Juli 2026 | Version 1.0
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 2 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 Beschlussformel Das zuständige beschlussfassende Parteiorgan von SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) beschließt die nachstehende Satzung als konsolidierte Satzung der Partei. Soweit bereits eine Satzung gilt, wird sie mit Inkrafttreten dieser Fassung vollständig ersetzt. Beschlussfassendes Organ Gründungsversammlung Datum 12.07.2026 Ort https://join.next.edudip.com/de/webinar/grundungsversammlung-sd- partei/2798159 Beschluss-Nr. 2026-001 Abstimmungsergebnis 11/11=100% Protokollverweis Siehe Gründungsprotokoll Dokumentenstatus Konsolidierte Beschlussfassung. Die Regelungen zu Mitgliedschaft, Gebietsverbänden, Parteitag, Vorstand, Finanzen, Wahlen, Normenhierarchie und zweistufiger Schiedsgerichtsbarkeit sind aufeinander abgestimmt. Rechtlicher Hinweis Die Satzung muss zusammen mit allen als verbindlich beschlossenen Nebenordnungen und dem Programm in genau der tatsächlich beschlossenen Fassung dokumentiert werden.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 3 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 Inhalt BESCHLUSSFORMEL……………………………………………………………………………………………………… 2 Dokumentenstatus ……………………………………………………………………………………………………………….. 2 Rechtlicher Hinweis ………………………………………………………………………………………………………………. 2 PRÄAMBEL ……………………………………………………………………………………………………………………. 4 § 1 NAME, KURZBEZEICHNUNG, SITZ UND TÄTIGKEITSGEBIET …………………………………………. 5 § 2 GRUNDSÄTZE UND WERTEORDNUNG ……………………………………………………………………….. 6 § 3 MITGLIEDSCHAFT …………………………………………………………………………………………………….. 7 § 4 ORDNUNGSMAßNAHMEN GEGEN MITGLIEDER ………………………………………………………….. 8 § 5 GLIEDERUNG UND GEBIETSVERBÄNDE ……………………………………………………………………… 9 § 6 INNERPARTEILICHE DEMOKRATIE UND WILLENSBILDUNG ……………………………………….. 10 § 7 BUNDESPARTEITAG ………………………………………………………………………………………………… 11 § 8 BUNDESVORSTAND ……………………………………………………………………………………………….. 12 § 9 FINANZEN UND RECHENSCHAFT …………………………………………………………………………….. 13 § 10 PARTEISCHIEDSGERICHTE ……………………………………………………………………………………. 14 § 11 DATENSCHUTZ, INFORMATIONSSICHERHEIT UND COMPLIANCE …………………………….. 15 § 12 ARBEITSKREISE, FACHGRUPPEN UND VEREINIGUNGEN …………………………………………. 16 § 13 NAME, LOGO UND ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION ……………………………………………….. 17 § 14 AUFLÖSUNG UND VERSCHMELZUNG …………………………………………………………………….. 18 § 15 NORMENHIERARCHIE, ERGÄNZENDE ORDNUNGEN UND INKRAFTTRETEN ………………. 19
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 4 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 Präambel SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) versteht sich als moderne politische Reformpartei für einen handlungsfähigen, leistungsfähigen und demokratischen Staat. Die Partei wirkt dauerhaft an der politischen Willensbildung des Volkes mit und setzt sich für eine sachliche, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik ein. Ihr politisches Handeln orientiert sich an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Verantwortung, Transparenz, sozialer Marktwirtschaft, Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 5 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 § 1 Name, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Die Partei führt den Namen SYSTEM DEUTSCHLAND. (2) Die Kurzbezeichnung lautet SD. (3) Sitz der Partei ist Gera. (4) Tätigkeitsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. (5) Die Partei ist eine politische Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes. Sie ist privatrechtlich organisiert. (6) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 6 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 § 2 Grundsätze und Werteordnung (1) Die Partei bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zum Rechtsstaat, zur parlamentarischen Demokratie sowie zu den Grund- und Menschenrechten. (2) Grundlage des politischen Handelns sind insbesondere Freiheit und Eigenverantwortung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Leistung und soziale Verantwortung, Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt. (3) Die Partei lehnt Extremismus, politische Gewalt, Diskriminierung, autoritäre Bestrebungen und demokratiefeindliche Ideologien ab. (4) Die Partei verfolgt ihre Ziele ausschließlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 7 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, die Grundsätze und Ziele der Partei anerkennt und keiner konkurrierenden Partei angehört. Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied sein. (2) Die Mitgliedschaft ist in Textform oder über ein von der Partei bereitgestelltes digitales Verfahren zu beantragen. (3) Über die Aufnahme entscheidet der örtlich zuständige Vorstand; solange ein solcher nicht besteht, entscheidet der Bundesvorstand. Allgemeine oder befristete Aufnahmesperren sind unzulässig. (4) Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. (5) Alle Mitglieder besitzen gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts oder eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. (6) Mitglieder haben insbesondere das Recht, an Parteiversammlungen teilzunehmen, Anträge einzubringen, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen, an Wahlen und Abstimmungen mitzuwirken, für Parteiämter zu kandidieren und im Rahmen der geltenden Regelungen Informationen über die Parteiarbeit zu erhalten. (7) Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die verbindlichen Ordnungen einzuhalten, die Grundsätze der Partei zu achten, parteischädigendes Verhalten zu unterlassen und die nach der Beitragsordnung geschuldeten Beiträge zu entrichten. Härtefallregelungen bleiben unberührt. (8) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (9) Der Austritt ist jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Erklärung in Textform gegenüber einem zuständigen Vorstand möglich. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. (10) Beitragsrückstände führen nicht automatisch zum Ruhen von Stimm-, Wahl-, Antrags-, Beschwerde-, Verteidigungs- oder Schiedsgerichtsrechten. Eine schuldhafte und nachhaltige Verletzung der Beitragspflicht kann ausschließlich nach Maßgabe von § 4 und der Schiedsgerichtsordnung behandelt werden. (11) Gegen Ordnungsmaßnahmen und Ausschlüsse steht der innerparteiliche Rechtsweg offen.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 8 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 § 4 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder (1) Gegen Mitglieder, die schuldhaft gegen Gesetz, diese Satzung, verbindliche Ordnungen oder Grundsätze der Partei verstoßen, können verhältnismäßige Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. (2) Zulässige Ordnungsmaßnahmen sind:
- die schriftliche Verwarnung;
- die Enthebung aus einer übertragenen innerparteilichen Funktion;
- das befristete Ruhen genau bezeichneter Mitgliedschaftsrechte für höchstens zwölf Monate;
- die Enthebung aus einem gewählten Parteiamt und die Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, für höchstens vier Jahre;
- der Ausschluss aus der Partei. (3) Eine Verwarnung, die Enthebung aus einer übertragenen Funktion und das Ruhen einzelner Mitgliedschaftsrechte für höchstens sechs Monate können durch den zuständigen Vorstand nach vorheriger Anhörung ausgesprochen werden. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. (4) Über die Enthebung aus einem gewählten Parteiamt, eine weitergehende Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern und den Parteiausschluss entscheidet auf Antrag ausschließlich das zuständige Schiedsgericht. (5) Ein Parteiausschluss ist nur zulässig, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und der Partei dadurch schweren Schaden zufügt. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. (6) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Vorstand bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts eine vorläufige, genau bezeichnete und zeitlich begrenzte Maßnahme treffen. Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung. (7) Vor jeder Ordnungsmaßnahme ist rechtliches Gehör zu gewähren. Antrags-, Beschwerde-, Verteidigungs- und Schiedsgerichtsrechte dürfen nicht ruhend gestellt werden. (8) Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung Seite 9 von 19 Fassung für die Beschlussfassung Stand 12. Juli 2026 | Version 1.0 § 5 Gliederung und Gebietsverbände (1) Die Partei gliedert sich in Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände und Ortsverbände. (2) Landesverbände umfassen grundsätzlich das Gebiet eines Bundeslandes. Kreisverbände umfassen grundsätzlich das Gebiet eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt oder eines eindeutig bestimmten vergleichbaren Gebiets. Ortsverbände umfassen grundsätzlich eine Gemeinde, eine Stadt oder einen eindeutig abgegrenzten Teil davon. (3) Abweichende Zuschnitte, Zusammenschlüsse oder gemeinsame Verbände sind zulässig, wenn dadurch die angemessene Mitwirkung der Mitglieder gewährleistet bleibt. Sie bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Parteitags des nächsthöheren Gebietsverbandes. (4) Ortsverbände können mit mindestens fünf, Kreisverbände mit mindestens sieben und Landesverbände mit mindestens fünfzehn Mitgliedern gegründet werden. (5) Notwendige Organe jedes Gebietsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vor