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title: "SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) beschließt konsolidierte Satzung Gründungsversammlung online webinar https://join.next.edudip.com/de/webinar/grundungsversammlung-sd-partei/2798159; Vollständige Zustimmung: 11 von 11 Stimmen"
sdDatePublished: "2026-08-21T16:21:00Z"
source: "https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/96f6a4f8-0cdf-4af3-91e5-e98c0322fa87/sd.pdf"
topics:
  - name: "political parties and movements"
    identifier: "medtop:20000651"
  - name: "political process"
    identifier: "medtop:20000649"
  - name: "constitution (law)"
    identifier: "medtop:20000597"
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  - "Gera"
  - "Germany"
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SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) beschließt konsolidierte Satzung Gründungsversammlung online webinar https://join.next.edudip.com/de/webinar/grundungsversammlung-sd-partei/2798159; Vollständige Zustimmung: 11 von 11 Stimmen

SYSTEM DEUTSCHLAND SD

Name:
SYSTEM DEUTSCHLAND
Kurzbezeichnung:
SD
Zusatzbezeichnung:
-

Anschrift:
Am Ernseer Berg 30

07548 Gera

Telefon:
0365 73327399

Telefax:
-

E-Mail:
info@sd-partei.de

I N H A L T

Übersicht der Vorstandsmitglieder

Satzung

Programm

(Stand: 17.08.2026)

Name:
SYSTEM DEUTSCHLAND
Kurzbezeichnung:
SD
Zusatzbezeichnung:
-

Bundesvorstand:
Vorsitzender:
Mathias Klein
Stellvertretende: Mahmoud Alfaraj

Marion Krüger
Schatzmeister:
Vorstand kommissarisch

Landesverbände:

./.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD)
PARTEIDOKUMENT I
SATZUNG DER PARTEI
Fassung für die Beschlussfassung
Modern. Sachlich. Demokratisch. Zukunftsorientiert.
Stand: 12. Juli 2026 | Version 1.0

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
Beschlussformel
Das zuständige beschlussfassende Parteiorgan von SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) beschließt die
nachstehende Satzung als konsolidierte Satzung der Partei. Soweit bereits eine Satzung gilt, wird sie
mit Inkrafttreten dieser Fassung vollständig ersetzt.
Beschlussfassendes Organ
Gründungsversammlung
Datum
12.07.2026
Ort
https://join.next.edudip.com/de/webinar/grundungsversammlung-sd-
partei/2798159
Beschluss-Nr.
2026-001
Abstimmungsergebnis
11/11=100%
Protokollverweis
Siehe Gründungsprotokoll
Dokumentenstatus
Konsolidierte Beschlussfassung. Die Regelungen zu Mitgliedschaft, Gebietsverbänden, Parteitag,
Vorstand, Finanzen, Wahlen, Normenhierarchie und zweistufiger Schiedsgerichtsbarkeit sind
aufeinander abgestimmt.
Rechtlicher Hinweis
Die Satzung muss zusammen mit allen als verbindlich beschlossenen Nebenordnungen und dem
Programm in genau der tatsächlich beschlossenen Fassung dokumentiert werden.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
Inhalt
BESCHLUSSFORMEL..................................................................................................................... 2
Dokumentenstatus ................................................................................................................................ 2
Rechtlicher Hinweis ............................................................................................................................... 2
PRÄAMBEL ..................................................................................................................................... 4
§ 1 NAME, KURZBEZEICHNUNG, SITZ UND TÄTIGKEITSGEBIET ................................................. 5
§ 2 GRUNDSÄTZE UND WERTEORDNUNG ................................................................................... 6
§ 3 MITGLIEDSCHAFT .................................................................................................................... 7
§ 4 ORDNUNGSMAßNAHMEN GEGEN MITGLIEDER .................................................................... 8
§ 5 GLIEDERUNG UND GEBIETSVERBÄNDE ................................................................................. 9
§ 6 INNERPARTEILICHE DEMOKRATIE UND WILLENSBILDUNG ............................................... 10
§ 7 BUNDESPARTEITAG ............................................................................................................... 11
§ 8 BUNDESVORSTAND .............................................................................................................. 12
§ 9 FINANZEN UND RECHENSCHAFT ......................................................................................... 13
§ 10 PARTEISCHIEDSGERICHTE ................................................................................................. 14
§ 11 DATENSCHUTZ, INFORMATIONSSICHERHEIT UND COMPLIANCE ................................... 15
§ 12 ARBEITSKREISE, FACHGRUPPEN UND VEREINIGUNGEN ................................................. 16
§ 13 NAME, LOGO UND ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION ........................................................ 17
§ 14 AUFLÖSUNG UND VERSCHMELZUNG ................................................................................ 18
§ 15 NORMENHIERARCHIE, ERGÄNZENDE ORDNUNGEN UND INKRAFTTRETEN ................... 19

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
Präambel
SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) versteht sich als moderne politische Reformpartei für einen
handlungsfähigen, leistungsfähigen und demokratischen Staat.
Die Partei wirkt dauerhaft an der politischen Willensbildung des Volkes mit und setzt sich für eine sachliche,
verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik ein.
Ihr politisches Handeln orientiert sich an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Verantwortung,
Transparenz, sozialer Marktwirtschaft, Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem
Zusammenhalt.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
§ 1 Name, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(1) Die Partei führt den Namen SYSTEM DEUTSCHLAND.
(2) Die Kurzbezeichnung lautet SD.
(3) Sitz der Partei ist Gera.
(4) Tätigkeitsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
(5) Die Partei ist eine politische Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und des
Parteiengesetzes. Sie ist privatrechtlich organisiert.
(6) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
§ 2 Grundsätze und Werteordnung
(1) Die Partei bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zum
Rechtsstaat, zur parlamentarischen Demokratie sowie zu den Grund- und Menschenrechten.
(2) Grundlage des politischen Handelns sind insbesondere Freiheit und Eigenverantwortung, Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Leistung und soziale Verantwortung,
Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt.
(3) Die Partei lehnt Extremismus, politische Gewalt, Diskriminierung, autoritäre Bestrebungen und
demokratiefeindliche Ideologien ab.
(4) Die Partei verfolgt ihre Ziele ausschließlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, die Grundsätze und
Ziele der Partei anerkennt und keiner konkurrierenden Partei angehört. Personen, die infolge
Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied sein.
(2) Die Mitgliedschaft ist in Textform oder über ein von der Partei bereitgestelltes digitales Verfahren zu
beantragen.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der örtlich zuständige Vorstand; solange ein solcher nicht besteht,
entscheidet der Bundesvorstand. Allgemeine oder befristete Aufnahmesperren sind unzulässig.
(4) Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung.
(5) Alle Mitglieder besitzen gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts oder eine Stimmabgabe
durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen.
(6) Mitglieder haben insbesondere das Recht, an Parteiversammlungen teilzunehmen, Anträge
einzubringen, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen, an Wahlen und Abstimmungen
mitzuwirken, für Parteiämter zu kandidieren und im Rahmen der geltenden Regelungen Informationen
über die Parteiarbeit zu erhalten.
(7) Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die verbindlichen Ordnungen einzuhalten, die Grundsätze
der Partei zu achten, parteischädigendes Verhalten zu unterlassen und die nach der Beitragsordnung
geschuldeten Beiträge zu entrichten. Härtefallregelungen bleiben unberührt.
(8) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(9) Der Austritt ist jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Erklärung in Textform gegenüber einem zuständigen
Vorstand möglich. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
(10) Beitragsrückstände führen nicht automatisch zum Ruhen von Stimm-, Wahl-, Antrags-, Beschwerde-,
Verteidigungs- oder Schiedsgerichtsrechten. Eine schuldhafte und nachhaltige Verletzung der
Beitragspflicht kann ausschließlich nach Maßgabe von § 4 und der Schiedsgerichtsordnung behandelt
werden.
(11) Gegen Ordnungsmaßnahmen und Ausschlüsse steht der innerparteiliche Rechtsweg offen.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
§ 4 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
(1) Gegen Mitglieder, die schuldhaft gegen Gesetz, diese Satzung, verbindliche Ordnungen oder Grundsätze
der Partei verstoßen, können verhältnismäßige Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
(2) Zulässige Ordnungsmaßnahmen sind:
1. die schriftliche Verwarnung;
2. die Enthebung aus einer übertragenen innerparteilichen Funktion;
3. das befristete Ruhen genau bezeichneter Mitgliedschaftsrechte für höchstens zwölf Monate;
4. die Enthebung aus einem gewählten Parteiamt und die Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu
bekleiden, für höchstens vier Jahre;
5. der Ausschluss aus der Partei.
(3) Eine Verwarnung, die Enthebung aus einer übertragenen Funktion und das Ruhen einzelner
Mitgliedschaftsrechte für höchstens sechs Monate können durch den zuständigen Vorstand nach
vorheriger Anhörung ausgesprochen werden. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und mit
einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
(4) Über die Enthebung aus einem gewählten Parteiamt, eine weitergehende Aberkennung der Fähigkeit zur
Bekleidung von Parteiämtern und den Parteiausschluss entscheidet auf Antrag ausschließlich das
zuständige Schiedsgericht.
(5) Ein Parteiausschluss ist nur zulässig, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich
gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und der Partei dadurch schweren Schaden zufügt.
Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.
(6) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige
Vorstand bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts eine vorläufige, genau bezeichnete und zeitlich
begrenzte Maßnahme treffen. Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.
(7) Vor jeder Ordnungsmaßnahme ist rechtliches Gehör zu gewähren. Antrags-, Beschwerde-,
Verteidigungs- und Schiedsgerichtsrechte dürfen nicht ruhend gestellt werden.
(8) Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.

SYSTEM DEUTSCHLAND (SD) - I. Satzung
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Fassung für die Beschlussfassung
Stand 12. Juli 2026 | Version
1.0
§ 5 Gliederung und Gebietsverbände
(1) Die Partei gliedert sich in Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände und Ortsverbände.
(2) Landesverbände umfassen grundsätzlich das Gebiet eines Bundeslandes. Kreisverbände umfassen
grundsätzlich das Gebiet eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt oder eines eindeutig bestimmten
vergleichbaren Gebiets. Ortsverbände umfassen grundsätzlich eine Gemeinde, eine Stadt oder einen
eindeutig abgegrenzten Teil davon.
(3) Abweichende Zuschnitte, Zusammenschlüsse oder gemeinsame Verbände sind zulässig, wenn dadurch
die angemessene Mitwirkung der Mitglieder gewährleistet bleibt. Sie bedürfen eines Beschlusses des
zuständigen Parteitags des nächsthöheren Gebietsverbandes.
(4) Ortsverbände können mit mindestens fünf, Kreisverbände mit mindestens sieben und Landesverbände
mit mindestens fünfzehn Mitgliedern gegründet werden.
(5) Notwendige Organe jedes Gebietsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vor