DSB veröffentlicht Sportordnung 2026/2027; Protestregelung mit Gebühren und 2-Ringe-Abzug.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 Teil 0 - Allgemeingültige Regeln für alle Disziplinen Für den Einsatz von Schießstühlen und Schießtischen gilt Teil 10 der Sportordnung. 0.3.7 Schützenstand Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. Als Schützenstand gilt diejenige Fläche der Bereich, die der vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. Als Schützenstand der Bereich, der vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden. 0.5.1 Waffen Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 AWaffV):

  1. …..
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  3. ….. Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 AWaffV):
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  7. Camouflage auf Waffen/Sportgeräten ist nicht erlaubt. Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 AWaffV):
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  11. Camouflage auf Waffen/Sportgeräten ist nicht erlaubt. 0.5.4 Schießstühle und Schießtische (Para) Für den Einsatz von Schießstühlen und Schießtischen gilt Teil 10 der Sportordnung.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 0.8.5.2 Proteste (mündlich) gegen die Wertung (gilt nicht für Sommerbiathlon + Bogen) Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten protestieren. Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen. Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten protestieren. Für jeden Protest ist eine vom Veranstalter festgesetzte Protestgebühr zu entrichten; Regel 0.13 gilt entsprechend. Wird die Protestgebühr nicht bezahlt, wird der Schütze disqualifiziert. Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen. Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten protestieren. Für jeden Protest ist eine vom Veranstalter festgesetzte Protestgebühr zu entrichten; Regel 0.13 gilt entsprechend. Wird die Protestgebühr nicht bezahlt, wird der Schütze disqualifiziert. Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen. Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis oder Europäischer Feuerwaffenpass) mitzuführen. Sportler, die Hilfsmittel nach SPO Teil 10 in Anspruch nehmen, müssen den Hilfsmittelausweis des DSB mitführen. Diese Ausweise sind auf Verlangen vorzulegen. Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis oder Europäischer Feuerwaffenpass) mitzuführen. Sportler, die Hilfsmittel nach SPO Teil 10 in Anspruch nehmen, müssen den Hilfsmittelausweis des DSB mitführen. Diese Ausweise sind auf Verlangen vorzulegen. Sportler, die Hilfsmittel nach Teil 10 der Sportordnung nutzen, müssen den gültigen Hilfsmittelausweis des DSB vorlegen. Sie dürfen nur einen Hilfsmittelausweis besitzen; weitere vorhandene Ausweise, abgelaufene und ungültige Hilfsmittelausweise sind zurückzugeben. Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis oder Europäischer Feuerwaffenpass) mitzuführen. Diese Ausweise sind auf Verlangen vorzulegen. Sportler, die Hilfsmittel nach Teil 10 der Sportordnung nutzen, müssen den gültigen Hilfsmittelausweis des DSB vorlegen. Sie dürfen nur einen Hilfsmittelausweis besitzen; weitere vorhandene Ausweise, abgelaufene und ungültige Hilfsmittelausweise sind zurückzugeben. 0.7.3 Wettkampfpässe/Identitätsnachweis

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 0.9.8 Diziplinarbestimmungen (Ausnahmen siehe Fachteile) 3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann nur durch Schießleitung/Jury (mit Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Ausnahme bei Sicherheitsverstößen. 3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann nur durch Schießleitung/Jury (mit Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Ausnahme bei Bei Sicherheitsverstößen ist kein Mehrheitsbeschluss erforderlich und auch die Standaufsicht darf eine Disqualifikation aussprechen. 3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann nur durch Schießleitung/Jury (mit Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Bei Sicherheitsverstößen ist kein Mehrheitsbeschluss erforderlich und auch die Standaufsicht darf eine Disqualifikation aussprechen.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 Teil 1 - Regeln für Gewehr 1.4.6 Schaftkappe und Haken 1.5.1 Festlegung für alle Gewehre 5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen. Laufgewichte sind innerhalb eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes erlaubt. Laufgewichte dürfen entlang des Laufes verschoben werden; Die Gewichte müssen fest mit dem Gewehr verbunden sein, so dass sie nichtversehentlich verrutschen oder ihre Positionveränden können. Die Verwendung von Klebeband jeglicher Art zur Befestigung von Gewichten ist nicht erlaubt. 5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen und dürfen nur so angebracht werden, dass diezulässigen Abmessungen des Gewehrs insgesamt eingehalten werden. Laufgewichte sind nur innerhalb eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes um die Laufmitte zulässig.und erlaubt. Laufgewichte dürfen entlang des Laufes verschoben werden; Die Alle Gewichte müssen fest mit dem Gewehr verbunden und so befestigt sein, so dass sie nur unter Verwendung eines Werkzeugs - nicht mit bloßer Hand - abgenommen oder verschoben werden können und nicht unbeabsichtigt versehentlich verrutschen oder ihre Position veränden können. Die Verwendung von Klebeband jeglicher Art zur Befestigung von Gewichten ist nicht erlaubt; ausgenommen ist ausschließlich doppelseitiges KLebeband. 5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der Schaftabmessungen liegen und dürfen nur so angebracht werden, dass diezulässigen Abmessungen des Gewehrs insgesamt eingehalten werden. Laufgewichte sind nur innerhalb eines Radius von 30 mm um die Laufmitte zulässig.und dürfen entlang des Laufes verschoben werden; Alle Gewichte müssen fest mit dem Gewehr verbunden und so befestigt sein, dass sie nur unter Verwendung eines Werkzeugs - nicht mit bloßer Hand - abgenommen oder verschoben werden können und nicht unbeabsichtigt verrutschen oder ihre Position veränden können. Die Verwendung von Klebeband jeglicher Art zur Befestigung von Gewichten ist nicht erlaubt; ausgenommen ist ausschließlich doppelseitiges KLebeband. Alle Maße in mm Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen und KK-100 m Alle Maße in mm Alle Maße in mm Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen, und KK-100 m und Auflage Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen, KK-100 m und Auflage

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 1.4.8 Schaftbacken an Luftgewehren und KK-Gewehren Zulässig sind ein- oder mehrteilige Schaftbacken. Eine Schaftbacke (ein- oder mehrteilig) muss waagerecht in Laufrichtung am Gewehr montiert sein. Sie darf nicht entfernt werden. Die Wange muss komplett an der Seite der Schaftbacke anliegen. Ein Auf- oder Anliegen im Kinnbereich ist nicht zulässig. Bei allen Schaftbacken sind Ausfräsungen, Anbauten oder Aufbauten nicht erlaubt. Bei mehrteiligen Schaftbacken dürfen waagerecht drehbare Backenanlagen verwendet werden, die jedoch nur so weit gedreht werden dürfen, dass beim Anlegen einer Geraden max. 10mm zur Grundschiene gemesen werden können. Zwischen den drehbahren Backenanlagen dürfen wangenseitig max. 10mm Abstand sein. Die mehrteilige Backenanlage darf nicht seitlich verkantet angebracht werden, so dass ein zusätzlicher Haltepunkt entsteht. Zulässig sind ein- oder mehrteilige Schaftbacken. Eine Schaftbacke (ein- oder mehrteilig) muss waagerecht in Laufrichtung am Gewehr montiert sein. Sie darf nicht entfernt werden. Die Wange muss komplett an der Seite der Schaftbacke anliegen. Ein Auf- oder Anliegen im Kinnbereich ist nicht zulässig. Bei allen Schaftbacken sind Ausfräsungen, Anbauten oder Aufbauten nicht erlaubt. Bei mehrteiligen Schaftbacken dürfen waagerecht drehbare Backenanlagen verwendet werden, die jedoch nur so weit gedreht werden dürfen, dass beim Anlegen einer Geraden max. 10mm zur Grundschiene gemesen werden können. Zwischen den drehbahren Backenanlagen dürfen wangenseitig max. 10mm Abstand sein. Die mehrteilige Backenanlage darf nicht seitlich verkantet angebracht werden, so dass ein zusätzlicher Haltepunkt entsteht. Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5 Patronen geladen. Es wird eine Ladezeit von 1 Minute gewährt. Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5 Patronen innerhalb einer (1) Minute geladen. Es wird eine Ladezeit von 1 Minute gewährt. Nach Beendigung der Probe- oder einer Wettkampfserie muss eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor der Schießleiter das nächste Kommando zum LADEN gibt. Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5 Patronen innerhalb einer (1) Minute geladen. Nach Beendigung der Probe- oder einer Wettkampfserie muss eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor der Schießleiter das nächste Kommando zum LADEN gibt. 1.7.6 Durchführung

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 0.13 Einsprüche und ihre Behandlung ….. Die Höhe der Einspruchsgebühr legt der Veranstalter in der Ausschreibung fest. ….. Für die Berufung ist die Einspruchsgebühr erneut zu entrichten. ….. Die Höhe der Einspruchsgebühr legt der Veranstalter in der Ausschreibung fest. Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt 50 EURO, soweit nicht vom Veranstalter in der Ausschreibung abweichend geregelt. ….. Für die Berufung ist eine Berufungsgebühr in Höhe der doppelten die Einspruchsgebühr erneut zu entrichten. ….. Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt 50 EURO, soweit nicht vom Veranstalter in der Ausschreibung abweichend geregelt. ….. Für die Berufung ist eine Berufungsgebühr in Höhe der doppelten Einspruchsgebühr zu entrichten.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026 Teil 2 - Regeln für Pistole und Revolver 2.3.1 Sicherheit - Laden und Entladen Nach dem Aufruf der Schützen in die Schützenstände und nach dem Kommando zum Auspacken derPistolen oder Revolver, dürfen die Schützen ihre Pistolen oder Revolver aus den Behältnissen nehmen und mit ihnen hantieren. Sicherheitsvorrichtungen müssen in den Pistolen oder Revolvern verbleiben. Halte- und Zielübungen sind erlaubt. Das Sportgerät darf erst geladen werd