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title: "DSB veröffentlicht Sportordnung 2026/2027; Protestregelung mit Gebühren und 2-Ringe-Abzug."
sdDatePublished: "2026-08-21T12:35:00Z"
source: "https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2027/DSB_Statuten_Synopse_Sportordnung_01.01.2027.pdf"
topics:
  - name: "sport"
    identifier: "medtop:15000000"
  - name: "sport shooting"
    identifier: "medtop:20001049"
  - name: "sport organisation"
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  - name: "sports officiating"
    identifier: "medtop:20001325"
locations:
  - "Germany"
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DSB veröffentlicht Sportordnung 2026/2027; Protestregelung mit Gebühren und 2-Ringe-Abzug.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
Teil 0 - Allgemeingültige Regeln für alle Disziplinen
Für den Einsatz von Schießstühlen und Schießtischen gilt
Teil 10 der Sportordnung.
0.3.7 Schützenstand
Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen
während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann.
Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht
verändert werden.
Als Schützenstand gilt diejenige Fläche der Bereich, die der
vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt
werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf
nicht verändert werden.
Als Schützenstand der Bereich, der vom Schützen während
der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die
Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert
werden.
0.5.1 Waffen
Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1
AWaffV):
1. .....
2. .....
3. .....
Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1
AWaffV):
1. .....
2. .....
3. .....
4. Camouflage auf Waffen/Sportgeräten ist nicht erlaubt.
Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1
AWaffV):
1. .....
2. .....
3. .....
4. Camouflage auf Waffen/Sportgeräten ist nicht erlaubt.
0.5.4 Schießstühle und Schießtische (Para)
Für den Einsatz von Schießstühlen und Schießtischen gilt
Teil 10 der Sportordnung.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
0.8.5.2 Proteste (mündlich) gegen die Wertung (gilt nicht für Sommerbiathlon + Bogen)
Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von
Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe
des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des
Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim
letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten
protestieren.
Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht
stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen.
Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von
Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe
des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des
Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim
letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten
protestieren.
Für jeden Protest ist eine vom Veranstalter festgesetzte
Protestgebühr zu entrichten; Regel 0.13 gilt entsprechend.
Wird die Protestgebühr nicht bezahlt, wird der Schütze
disqualifiziert.
Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht
stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen.
Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von
Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor derAbgabe
des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des
Papier- oder Gummibandes - Regel 0.8.5.4) oder beim
letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten
protestieren.
Für jeden Protest ist eine vom Veranstalter festgesetzte
Protestgebühr zu entrichten; Regel 0.13 gilt entsprechend.
Wird die Protestgebühr nicht bezahlt, wird der Schütze
disqualifiziert.
Kann dem Protest bezüglicheiner Schusswertung nicht
stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen.
Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein
Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16.
Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis
(Reisepass/Personalausweis oder Europäischer
Feuerwaffenpass) mitzuführen. Sportler, die Hilfsmittel
nach SPO Teil 10 in Anspruch nehmen, müssen den
Hilfsmittelausweis des DSB mitführen. Diese Ausweise sind
auf Verlangen vorzulegen.
Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein
Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16.
Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis
(Reisepass/Personalausweis oder Europäischer
Feuerwaffenpass) mitzuführen. Sportler, die Hilfsmittel
nach SPO Teil 10 in Anspruch nehmen, müssen den
Hilfsmittelausweis des DSB mitführen. Diese Ausweise sind
auf Verlangen vorzulegen.
Sportler, die Hilfsmittel nach Teil 10 der Sportordnung
nutzen, müssen den gültigen Hilfsmittelausweis des DSB
vorlegen. Sie dürfen nur einen Hilfsmittelausweis besitzen;
weitere vorhandene Ausweise, abgelaufene und ungültige
Hilfsmittelausweise sind zurückzugeben.
Zur Kontrolle der Startberechtigung ist bei allen Starts ein
Wettkampfpass sowie bei Personen ab Vollendung des 16.
Lebensjahres ein amtlicher Lichtbildausweis
(Reisepass/Personalausweis oder Europäischer
Feuerwaffenpass) mitzuführen. Diese Ausweise sind auf
Verlangen vorzulegen.
Sportler, die Hilfsmittel nach Teil 10 der Sportordnung
nutzen, müssen den gültigen Hilfsmittelausweis des DSB
vorlegen. Sie dürfen nur einen Hilfsmittelausweis besitzen;
weitere vorhandene Ausweise, abgelaufene und ungültige
Hilfsmittelausweise sind zurückzugeben.
0.7.3 Wettkampfpässe/Identitätsnachweis

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
0.9.8 Diziplinarbestimmungen (Ausnahmen siehe Fachteile)
3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann
     nur durch Schießleitung/Jury (mit
     Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Ausnahme bei
     Sicherheitsverstößen.
3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann
     nur durch Schießleitung/Jury (mit
     Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Ausnahme bei Bei
     Sicherheitsverstößen ist kein Mehrheitsbeschluss
     erforderlich und auch die Standaufsicht darf eine
     Disqualifikation aussprechen.
3. Eine Disqualifikation (Zeigen der roten Karte) kann
     nur durch Schießleitung/Jury (mit
     Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Bei
     Sicherheitsverstößen ist kein Mehrheitsbeschluss
     erforderlich und auch die Standaufsicht darf eine
     Disqualifikation aussprechen.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
Teil 1 - Regeln für Gewehr
1.4.6 Schaftkappe und Haken
1.5.1 Festlegung für alle Gewehre
5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der
Schaftabmessungen liegen. Laufgewichte sind innerhalb
eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes erlaubt.
Laufgewichte dürfen entlang des Laufes verschoben
werden; Die Gewichte müssen fest mit dem Gewehr
verbunden sein, so dass sie nichtversehentlich verrutschen
oder ihre Positionveränden können. Die Verwendung von
Klebeband jeglicher Art zur Befestigung von Gewichten ist
nicht erlaubt.
5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der
Schaftabmessungen liegen und dürfen nur so angebracht
werden, dass diezulässigen Abmessungen des Gewehrs
insgesamt eingehalten werden. Laufgewichte sind nur
innerhalb eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes
um die Laufmitte zulässig.und erlaubt. Laufgewichte dürfen
entlang des Laufes verschoben werden;
Die Alle Gewichte müssen fest mit dem Gewehr verbunden
und so befestigt sein, so dass sie nur unter Verwendung
eines Werkzeugs - nicht mit bloßer Hand - abgenommen
oder verschoben werden können und nicht unbeabsichtigt
versehentlich verrutschen oder ihre Position veränden
können. Die Verwendung von Klebeband jeglicher Art zur
Befestigung von Gewichten ist nicht erlaubt; ausgenommen
ist ausschließlich doppelseitiges KLebeband.
5. Sämtliche Zusatzgewichte müssen innerhalb der
Schaftabmessungen liegen und dürfen nur so angebracht
werden, dass diezulässigen Abmessungen des Gewehrs
insgesamt eingehalten werden. Laufgewichte sind nur
innerhalb eines Radius von 30 mm um die Laufmitte
zulässig.und dürfen entlang des Laufes verschoben
werden;
Alle Gewichte müssen fest mit dem Gewehr verbunden und
so befestigt sein, dass sie nur unter Verwendung eines
Werkzeugs - nicht mit bloßer Hand - abgenommen oder
verschoben werden können und nicht unbeabsichtigt
verrutschen oder ihre Position veränden können. Die
Verwendung von Klebeband jeglicher Art zur Befestigung
von Gewichten ist nicht erlaubt; ausgenommen ist
ausschließlich doppelseitiges KLebeband.
Alle Maße in mm
Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen
und KK-100 m
Alle Maße in mm
Alle Maße in mm
Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen,
und KK-100 m und Auflage
Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen,
KK-100 m und Auflage

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
1.4.8 Schaftbacken an Luftgewehren und KK-Gewehren
Zulässig sind ein- oder mehrteilige Schaftbacken. Eine
Schaftbacke (ein- oder mehrteilig) muss waagerecht in
Laufrichtung am Gewehr montiert sein. Sie darf nicht
entfernt werden.
Die Wange muss komplett an der Seite der Schaftbacke
anliegen. Ein Auf- oder Anliegen im Kinnbereich ist nicht
zulässig.
Bei allen Schaftbacken sind Ausfräsungen, Anbauten oder
Aufbauten nicht erlaubt.
Bei mehrteiligen Schaftbacken dürfen waagerecht drehbare
Backenanlagen verwendet werden, die jedoch nur so weit
gedreht werden dürfen, dass beim Anlegen einer Geraden
max. 10mm zur Grundschiene gemesen werden können.
Zwischen den drehbahren Backenanlagen dürfen
wangenseitig max. 10mm Abstand sein. Die mehrteilige
Backenanlage darf nicht seitlich verkantet angebracht
werden, so dass ein zusätzlicher Haltepunkt entsteht.
Zulässig sind ein- oder mehrteilige Schaftbacken. Eine
Schaftbacke (ein- oder mehrteilig) muss waagerecht in
Laufrichtung am Gewehr montiert sein. Sie darf nicht
entfernt werden.
Die Wange muss komplett an der Seite der Schaftbacke
anliegen. Ein Auf- oder Anliegen im Kinnbereich ist nicht
zulässig.
Bei allen Schaftbacken sind Ausfräsungen, Anbauten oder
Aufbauten nicht erlaubt.
Bei mehrteiligen Schaftbacken dürfen waagerecht drehbare
Backenanlagen verwendet werden, die jedoch nur so weit
gedreht werden dürfen, dass beim Anlegen einer Geraden
max. 10mm zur Grundschiene gemesen werden können.
Zwischen den drehbahren Backenanlagen dürfen
wangenseitig max. 10mm Abstand sein. Die mehrteilige
Backenanlage darf nicht seitlich verkantet angebracht
werden, so dass ein zusätzlicher Haltepunkt entsteht.
Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5
Patronen geladen. Es wird eine Ladezeit von 1 Minute
gewährt.
Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5
Patronen innerhalb einer (1) Minute geladen. Es wird eine
Ladezeit von 1 Minute gewährt.
Nach Beendigung der Probe- oder einer Wettkampfserie
muss eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor der
Schießleiter das nächste Kommando zum LADEN gibt.
Auf Anweisung des Schießleiters wird die Waffe mit 5
Patronen innerhalb einer (1) Minute geladen.
Nach Beendigung der Probe- oder einer Wettkampfserie
muss eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor der
Schießleiter das nächste Kommando zum LADEN gibt.
1.7.6 Durchführung

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
0.13 Einsprüche und ihre Behandlung
.....
Die Höhe der Einspruchsgebühr legt der Veranstalter in der
Ausschreibung fest.
.....
Für die Berufung ist die Einspruchsgebühr erneut zu
entrichten.
.....
Die Höhe der Einspruchsgebühr legt der Veranstalter in der
Ausschreibung fest. Die Höhe der Einspruchsgebühr
beträgt 50 EURO, soweit nicht vom Veranstalter in der
Ausschreibung abweichend geregelt.
.....
Für die Berufung ist eine Berufungsgebühr in Höhe der
doppelten die Einspruchsgebühr erneut zu entrichten.
.....
Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt 50 EURO, soweit
nicht vom Veranstalter in der Ausschreibung abweichend
geregelt.
.....
Für die Berufung ist eine Berufungsgebühr in Höhe der
doppelten Einspruchsgebühr zu entrichten.

Synopse der Sportordnung 1.1.2026 zur Sportordnung 1.1.2027 - aus TK-Mitteilungen 2025 und 2026
Teil 2 - Regeln für Pistole und Revolver
2.3.1 Sicherheit - Laden und Entladen
Nach dem Aufruf der Schützen in die Schützenstände und
nach dem Kommando zum Auspacken derPistolen oder
Revolver, dürfen die Schützen ihre Pistolen oder Revolver
aus den Behältnissen nehmen und mit ihnen hantieren.
Sicherheitsvorrichtungen müssen in den Pistolen oder
Revolvern verbleiben. Halte- und Zielübungen sind erlaubt.
Das Sportgerät darf erst geladen werd