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title: "Finanzamt Bremerhaven stellt Grundsteuerwert fest für Gerhard-Rohlfs-Str. 32, Bremen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022; Kapitalisierter Reinertrag berechnet: 185.159,84 €"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:48:00Z"
source: "https://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Muster_Grundsteuerwertbescheid%20mit%20Anmerkungen.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Bremerhaven"
  - "Bremen (Stadt)"
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Finanzamt Bremerhaven stellt Grundsteuerwert fest für Gerhard-Rohlfs-Str. 32, Bremen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022; Kapitalisierter Reinertrag berechnet: 185.159,84 €

Musterbescheid Grundsteuerwert

Finanzamt Bremerhaven
28757 Bremen
XX / XXX / XXXXX
Durchwahl
Empfänger: Eigentümer:innen oder empfangsbevollmächtigte Person
Lage des Grundstücks
Gemarkung(en) und Flrustück(e)
des Grundvermögens inklusive
Fläche in m² und dazugehöriger Anteil
Grundstücksart
Angaben zu Eigentümer:innen/Beteiligte
X/X
Angaben zum Grund und Boden:
Bodenrichtwert
Angaben zum Gebäude:
Baujahr
Anzahl der Wohnungen und
Angaben der Wohnfläche
Anzahl der Garagen-/
Tiefgaragenstellplätze
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_38.html
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_40.html
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_40.html
gesetze-im-internet.de/mietneinv/anhang_zu___1.html
gesetze-im-internet.de/bewg/BJNR010350934.html#BJNR010350934BJNG005900123
immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte?zoom=14.00&teilmarkt=Bauland&stichtag=2022-01-01
Gerhard-Rohlfs-Str. 32
Steuernummer
(Bitte bei Rückfragen und Zahlungen angeben)
Telefon (0421)361­
Finanzamt, Postfach 105702, 28057 Bremen
Bescheid
über den Grundsteuerwert
Feststellung
Hauptfeststellung auf den 1.1.2022
Für die wirtschaftliche Einheit in
Gemarkung
Grundbuchblatt
Flur Flurstück
Fläche
365 qm Anteil
1,0000 /
1 =
365,0000 qm
werden festgestellt:
Feststellung des Grundsteuerwerts
Art der wirtschaftlichen Einheit
Einfamilienhaus
Wert der wirtschaftlichen Einheit
Grundsteuerwert
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
208.700 €
Zurechnung des Grundsteuerwerts
Anteil
1.
Berechnung des Grundsteuerwerts nach dem Ertragswertverfahren
Die Wertermittlung erfolgt nach dem
Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (BewG).
Liegenschaftszinssatz für das Grundstück
Bodenrichtwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,00 €/qm
Liegenschaftszinssatz für
Ein- und Zweifamilienhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2,5 %
Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags
Gebäude
1
Restnutzungsdauer des Gebäudes
Baujahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1980
Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt . . . . . . . . . . . .
42 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer gemäß Anlage 38 zum BewG . . . . . . .
80 Jahre
- Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt . . . . . . . . . . .
42 Jahre
Restnutzungsdauer im Hauptfeststellungszeitpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
38 Jahre
Rohertrag gemäß Anlage 39 zum BewG
für das Einfamilienhaus
mit dem Baujahr 1980
1 Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 qm und mehr
Gesamte Wohn-/Nutzfläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 qm
Monatliche Nettokaltmiete . . . . . . . . . . . . . . . . 6,11 €/qm
+ 10,0 % Zuschlag für die Mietniveaustufe 4 . . . . . . . 0,61 €/qm
x angepasste monatliche Nettokaltmiete . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,72 €/qm
Monatliche Nettokaltmiete für die Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806,40 €
Monatliche Nettokaltmiete für das Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806,40 €
x 12 ergibt den jährlichen Rohertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.676,80 €
Garagenstellplätze (Einzelgarage/Tiefgarage)
Anzahl Garagenstellplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Monatliche Nettokaltmiete . . . . . . . . . . . . . . .
35,00 €
+ 10,0 % Zuschlag für die Mietniveaustufe 4 . . . . . . . 3,50 €
x angepasste monatliche Nettokaltmiete . . . . . . . . . . . . . . . .
38,50 €
Monatliche Nettokaltmiete für die Garagenstellplätze . . . . . . . . . . . . . . . . 38,50 €
x 12 ergibt den jährlichen Rohertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
462,00 €
Rohertrag des Grundstücks
Jährlicher Rohertrag der Wohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.676,80 €
+ jährlicher Rohertrag der Garagenstellplätze . . . . . . . . . . . . 462,00 €
Rohertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.138,80 €
Reinertrag des Grundstücks
Rohertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.138,80 €
- Bewirtschaftungskosten gemäß Anlage 40 zum BewG
25 % vom Rohertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.534,70 €
Reinertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.604,10 €
Kapitalisierter Reinertrag des Grundstücks
Reinertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.604,10 €
x Vervielfältiger gemäß Anlage 37 zum BewG . . . . . . . . . . . . . . 24,35
für den Liegenschaftszinssatz von 2,5 %
und die Restnutzungsdauer von 38 Jahren

Kapitalisierter Reinertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185.159,84 €
Angaben zum Grund und Boden:
Fläche des Grundstücks
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_36.html
gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_41.html
Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts
Umrechnungskoeffizient wegen abweichender Grundstücksgröße gemäß Anlage 36 zum BewG
bei einer maßgebenden Grundstücksgröße >=
350 qm . . . . . . . .
1,10
Abzinsungsfaktor gemäß Anlage 41 zum BewG
bei einem Liegenschaftszinssatz von 2,5 %
und einer Restnutzungsdauer von 38 Jahren
0,3913
Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 qm
x Bodenrichtwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
150,00 €/qm
x Umrechnungskoeffizient . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1,10
Bodenwert vor Abzinsung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.225,00 €
x Abzinsungsfaktor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0,3913
abgezinster Bodenwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.566,04 €
Ermittlung des Grundsteuerwerts
Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren
Kapitalisierter Reinertrag des Grundstücks . . . . . . . . . . . .
185.159,84 €
+ abgezinster Bodenwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.566,04 €
Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
208.725,88 €
Prüfung des Mindestwerts
Bodenwert vor Abzinsung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.225,00 €
davon 75 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.168,75 €
Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
208.725,88 €
maßgeblich ist der höhere der beiden Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . .
208.725,88 €
Grundsteuerwert, abgerundet auf volle 100 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208.700 €
*** Hinweis ***
Aufgrund dieses Bescheides sind keine Zahlungen zu leisten. Der Grundsteuerwert ist lediglich
eine Bemessungsgrundlage für den Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer ab 2025.
***************
Erläuterungen
Jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die
Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann,
ist dem Finanzamt bis zum 31. Januar des Jahres, das auf die Änderung folgt, anzuzeigen. Gleiches
gilt, wenn das Eigentum oder das wirtschaftliche Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden
errichteten Gebäude übergegangen ist.
Rechtsgrundlage § 228 Bewertungsgesetz.
Weitere gesetzliche Anzeige-
und Berichtigungspflichten (z. B. nach § 19 Grundsteuergesetz oder
nach § 153 Abgabenordnung) bleiben unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die in diesem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte können mit dem Einspruch angefochten werden.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle
schriftlich einzureichen, diesem / dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift
zu erklären.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat.
Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei
Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als
bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Bei Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den sich der
Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird. Ferner
sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Hinweis:
Die
in
diesem
Bescheid
getroffenen Entscheidungen werden anderen Bescheiden
(Folgebescheiden) zugrunde gelegt. Einwendungen gegen diese Entscheidungen können nur durch
Einspruch gegen diesen Bescheid innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden, nicht jedoch
gegen den Folgebescheid.
Auch wenn gegen den Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt wird, bleibt der Erlass eines
Folgebescheids zulässig. Soweit die Vollziehung des Feststellungsbescheids ausgesetzt wird, wird
auch die Vollziehung eines Folgebescheids ausgesetzt.
Die Feststellungen dieses Bescheids wirken gegenüber einem Rechtsnachfolger, auf den der
Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht,
auch
dann, wenn der Bescheid ihm nicht bekannt gegeben worden ist, es sei denn, die
Rechtsnachfolge ist vor Ergehen des Bescheids eingetreten. Wirkt der Bescheid ohne Bekanntgabe
gegenüber dem Rechtsnachfolger, kann dieser nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden
Rechtsbehelfsfrist Einspruch einlegen.
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre
Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen
entnehmen
Sie
bitte
dem
allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses
Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik "Datenschutz") oder
erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
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telefonisch von 9 - 12 Uhr