dbb sh, komba sh Besoldung und Versorgungsanpassung 2025–2027 Finanzausschuss; Verfassungsansprüche verfallen bei fehlendem jährlichen Widerspruch

Thema Besoldung: Die Verfassung darf nicht nur auf Antrag gelten – komba gewerkschaft sh

Thema Besoldung: Die Verfassung darf nicht nur auf Antrag gelten

Der Finanzausschuss hat am gestrigen Donnerstag eine Anhörung zum Gesetzentwurf über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 durchgeführt (Drucksache 20

4501). Für den dbb sh sprachen Kai Tellkamp und Tobias Schmiedeberg, für die komba sh Christian Sehlleier. Im Zentrum stand unter anderem ein Missstand: Ohne einen jährlichen Widerspruch gegen die Besoldung können verfassungsrechtlich begründete Ansprüche verfallen.

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