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title: "KV Nordrhein Comirnaty für 5–11-Jährige erreicht Verfalldatum in Bundesbeständen; Bestände nach Ablauf nicht mehr bestellbar"
sdDatePublished: "2026-08-21T12:14:00Z"
source: "https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/covid-impfstoff-comirnaty-fuer-5-bis-11-jaehrige-erreicht-verfalldatum"
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KV Nordrhein Comirnaty für 5–11-Jährige erreicht Verfalldatum in Bundesbeständen; Bestände nach Ablauf nicht mehr bestellbar

COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige erreicht Verfalldatum | KV Nordrhein

COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige…

Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 21.08.2026 07:00 Uhr

COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige erreicht Verfalldatum

In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes mit unterschiedlichen Verfalldaten. Die Variante Comirnaty LP.8.1 10 μg

Dosis für Kinder (5–11 Jahre) erreicht bereits am 31. August 2026 das Verfalldatum.

In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes mit unterschiedlichen Verfalldaten.

Dosis für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren) - 28. Februar 2027

Dosis für Kinder (5–11 Jahre) - 31. August 2026

Dosis für Kleinkinder (6 Monate–4 Jahre) - 30. September 2026

Die Impfstoffe für Kinder und Kleinkinder können nach dem jeweiligen Verfalldatum nicht mehr bestellt werden. Eventuell noch vorhandene Chargen in den Praxen sollen nach den Verfalldaten fachgerecht entsorgt werden.

Alternative für Altersgruppe bis 12 Jahre

Als Alternative für Kleinkinder und Kinder bis einschließlich 11 Jahren wird nach Auskunft des Herstellers ab September Comirnaty XFG mit einer 10-µg-Dosierung als Einzeldosis verfügbar sein. Der Impfstoff wird nur als 10-er-Packung angeboten und kann als Sprechstundenbedarf bezogen werden. Impfstoffe anderer Firmen werden für die Altersgruppe bis 12 Jahre in der kommenden Saison noch nicht zur Verfügung stehen.

Der Impfstoff Comirnaty LP8.1 30 µg für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren kann bis Ende Februar 2027 weiter aus den Beständen der zentralen Beschaffung des Bundes bezogen werden. Die Verwendung anderer Impfstoffe wäre unwirtschaftlich und müsste im Einzelfall medizinisch begründet sein.

pdf KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung "Digital gut aufgestellt" (PDF, 792 KB)

KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung "Digital gut aufgestellt" (PDF, 792 KB)