Comirnaty 5–11 Jahre Impfstoff erreicht Verfalldatum in Bundesbeständen; 31.08.2026 Verfalldatum, danach nicht bestellbar

KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung “Digital gut aufgestellt”

KVNO Praxisinformation 21. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 1 | 4 Nr. 401 In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie: COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige erreicht Verfalldatum In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes mit unterschiedlichen Verfalldaten. Die Variante Comirnaty LP.8.1 10 μg/Dosis für Kinder (5–11 Jahre) erreicht bereits am 31. August 2026 das Verfalldatum. Praxisbesonderheiten gelten weiter Die bundesweiten Praxisbesonderheiten zur Arzneimittelvereinbarung gelten weiter. KBV und der GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass die Streichung der bundesweiten Praxisbesonderheiten im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nur für zukünftige Vereinbarungen gilt.

FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben sich die Regelungen bei der Cannabisverordnung geändert. Die KV Nordrhein hat dazu auf ihrer Website häufige Fragen zusammengestellt und beantwortet. Digital gut aufgestellt – Was können KI und Apps für Ihre Praxis leisten? Der Einsatz von KI und digitalen Helfern verändert die ambulante Versorgung grundlegend und damit auch das ärztliche Rollenbild. Am 7. Oktober 2026 lädt die KV Nordrhein zu einer hybriden Veranstaltung ein, um gemeinsam über praxisnahe Lösungsansätze zu sprechen. Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter https://www.kvno.de/praxisinformation.

KVNO Praxisinformation 21. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 2 | 4 Nr. 401 COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige erreicht Verfalldatum In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes mit unterschiedlichen Verfalldaten. Impfstoffbezeichnung – Verfalldatum Comirnaty LP.8.1 30 μg/Dosis für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren) 28.02.2027 Comirnaty LP.8.1 10 μg/Dosis für Kinder (5–11 Jahre) 31.08.2026 Comirnaty LP.8.1 3 μg/Dosis für Kleinkinder (6 Monate–4 Jahre) 30.09.2026 Die Impfstoffe für Kinder und Kleinkinder können nach dem jeweiligen Verfalldatum nicht mehr bestellt werden. Eventuell noch vorhandene Chargen in den Praxen sollen nach den Verfalldaten fachgerecht entsorgt werden. Alternative für Altersgruppe bis 12 Jahre Als Alternative für Kleinkinder und Kinder bis einschließlich 11 Jahren wird nach Auskunft des Herstellers ab September Comirnaty XFG mit einer 10-µg-Dosierung als Einzeldosis verfügbar sein. Der Impfstoff wird nur als 10er-Packung angeboten und kann als Sprechstundenbedarf bezogen werden. Impfstoffe anderer Firmen werden für die Altersgruppe bis 12 Jahre in der kommenden Saison noch nicht zur Verfügung stehen. Der Impfstoff Comirnaty LP8.1 30 µg für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren kann bis Ende Februar 2027 weiter aus den Beständen der zentralen Beschaffung des Bundes bezogen werden. Die Verwendung anderer Impfstoffe wäre unwirtschaftlich und müsste im Einzelfall medizinisch begründet sein. Praxisbesonderheiten gelten weiter Die bundesweiten Praxisbesonderheiten zur Arzneimittelvereinbarung, die in Nordrhein mit der Symbolziffer 90977 gekennzeichnet werden, gelten weiter. KBV und der GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass die Streichung der bundesweiten Praxisbesonderheiten im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nur für zukünftige Vereinbarungen gilt. Bisher hatten pharmazeutische Unternehmer die Möglichkeit, bei einem anerkannten Zusatznutzen im Rahmen der AMNOG-Preisverhandlungen eine bundesweite Praxisbesonderheit mit dem GKV-Spitzenverband zu vereinbaren. Diese Regelung ist mit den aktuellen Gesetzesänderungen des BStabG gestrichen worden. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun bestätigt, dass dies nur für zukünftige Preisverhandlungen gilt. Bisherige bundesweite Praxisbesonderheiten gelten weiter. Sie entfallen, wenn für die entsprechenden Präparate der Patentschutz ausläuft.

KVNO Praxisinformation 21. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 3 | 4 Nr. 401 Nordrhein: Symbolziffern 90901 bis 90977 gelten weiter Die in Nordrhein gültigen Praxisbesonderheiten, die mit den Symbolziffern 90901 bis 90977 gekennzeichnet werden, gelten ebenfalls weiter. Sie werden durch die gesetzlichen Regelungen nicht berührt. Die Praxisbesonderheiten zählen nur im Rahmen der statistischen Prüfung nach Durchschnittswerten. Zusätzlich werden rabattierte (Original-)Präparate bei der Beurteilung der Quoten positiv gewertet. Praxisbesonderheiten schützen nicht vor Prüfungen im Einzelfall, die Krankenkassen beispielsweise bei fehlender Indikation (ICD-Kodierung) stellen. Nach dem BStabG können Krankenkassen zukünftig wirkstoffübergreifend Rabattverträge verhandeln. Dies gilt zunächst für fünf Wirkstoffgruppen. Die Rabattverträge müssen von Praxen bedient werden und gelten dann als Praxisbesonderheit, so das Gesetz. Hierzu gibt es bisher keine Regelungen – KV und Kassen müssen Details zunächst in der Prüfvereinbarung verhandeln. FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung Die Verordnung von Cannabis-Blüten zulasten der GKV ist seit dem 30. Juli 2026 mit Inkrafttreten des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten, die bisher auf Cannabis-Blüten eingestellt waren, müssen daher umgestellt werden. Des Weiteren ist die Ersttherapie von nicht-vorbehandelten Cannabispatientinnen und -patienten neu geregelt worden. Die KV Nordrhein hat häufige Fragen und entsprechende Antworten zur neuen Regelung in einem Dokument zusammengestellt. Die passende Verordnungsinformation Cannabis wird gerade überarbeitet. PDF Praxisbesonderheiten Nordrhein zur Arzneimittelvereinbarung 2026 FAQ Cannabisverordnung

KVNO Praxisinformation 21. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 4 | 4 Nr. 401 Digital gut aufgestellt – Was können KI und Apps für Ihre Praxis leisten? Der Einsatz von KI und digitalen Helfern verändert die ambulante Versorgung grundlegend – und damit auch das ärztliche Rollenbild. Am 7. Oktober 2026 lädt die KV Nordrhein zu einer hybriden Veranstaltung ein, um gemeinsam über praxisnahe Lösungsansätze zu sprechen: Wie lassen sich Potenziale sinnvoll, sicher und praxistauglich ausschöpfen – und bestehende Hürden im Praxisalltag erfolgreich abbauen? Sie können vor Ort in Düsseldorf teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung findet im Haus der Ärzteschaft ein Get-together statt. Außerdem können Sie dort digitale Anwendungen direkt ausprobieren und an Führungen in der Praxis4future teilnehmen. Die KVNO im Netz: https://www.kvno.de https://www.facebook.com/medizinischefachangestelltevernetzt https://www.youtube.com/@kvnordrhein https://www.instagram.com/arzt_sein_in_nordrhein/ https://www.instagram.com/kvnordrhein/ Jetzt für die Teilnahme anmelden