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title: "Comirnaty 5–11 Jahre Impfstoff erreicht Verfalldatum in Bundesbeständen; 31.08.2026 Verfalldatum, danach nicht bestellbar"
sdDatePublished: "2026-08-21T12:27:00Z"
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  - name: "health treatment and procedure"
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  - "Düsseldorf"
  - "Germany"
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Comirnaty 5–11 Jahre Impfstoff erreicht Verfalldatum in Bundesbeständen; 31.08.2026 Verfalldatum, danach nicht bestellbar

KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung "Digital gut aufgestellt"

KVNO Praxisinformation
21. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
1 | 4
Nr. 401
In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie:
COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige erreicht Verfalldatum
In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes
mit unterschiedlichen Verfalldaten. Die Variante Comirnaty LP.8.1 10 μg/Dosis für Kinder (5–11 Jahre)
erreicht bereits am 31. August 2026 das Verfalldatum.
Praxisbesonderheiten gelten weiter
Die bundesweiten Praxisbesonderheiten zur Arzneimittelvereinbarung gelten weiter.
KBV und der GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass die Streichung der bundesweiten
Praxisbesonderheiten im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nur für zukünftige
Vereinbarungen gilt.

FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung
Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben sich die Regelungen bei der
Cannabisverordnung geändert. Die KV Nordrhein hat dazu auf ihrer Website häufige Fragen
zusammengestellt und beantwortet.
Digital gut aufgestellt – Was können KI und Apps für Ihre Praxis leisten?
Der Einsatz von KI und digitalen Helfern verändert die ambulante Versorgung grundlegend und
damit auch das ärztliche Rollenbild. Am 7. Oktober 2026 lädt die KV Nordrhein zu einer hybriden
Veranstaltung ein, um gemeinsam über praxisnahe Lösungsansätze zu sprechen.
Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter
https://www.kvno.de/praxisinformation.

KVNO Praxisinformation
21. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
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Nr. 401
COVID-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige
erreicht Verfalldatum
In den COVID-Impfstoffbeständen des Bundes gibt es noch drei Varianten des Comirnaty-Impfstoffes mit
unterschiedlichen Verfalldaten.
Impfstoffbezeichnung – Verfalldatum
Comirnaty LP.8.1
30 μg/Dosis für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren)
28.02.2027
Comirnaty LP.8.1
10 μg/Dosis für Kinder (5–11 Jahre)
31.08.2026
Comirnaty LP.8.1
3 μg/Dosis für Kleinkinder (6 Monate–4 Jahre)
30.09.2026
Die Impfstoffe für Kinder und Kleinkinder können nach dem jeweiligen Verfalldatum nicht mehr bestellt werden.
Eventuell noch vorhandene Chargen in den Praxen sollen nach den Verfalldaten fachgerecht entsorgt werden.
Alternative für Altersgruppe bis 12 Jahre
Als Alternative für Kleinkinder und Kinder bis einschließlich 11 Jahren wird nach Auskunft des Herstellers ab
September Comirnaty XFG mit einer 10-µg-Dosierung als Einzeldosis verfügbar sein. Der Impfstoff wird nur als
10er-Packung angeboten und kann als Sprechstundenbedarf bezogen werden. Impfstoffe anderer Firmen
werden für die Altersgruppe bis 12 Jahre in der kommenden Saison noch nicht zur Verfügung stehen.
Der Impfstoff Comirnaty LP8.1 30 µg für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren kann bis Ende Februar 2027
weiter aus den Beständen der zentralen Beschaffung des Bundes bezogen werden. Die Verwendung anderer
Impfstoffe wäre unwirtschaftlich und müsste im Einzelfall medizinisch begründet sein.
Praxisbesonderheiten gelten weiter
Die bundesweiten Praxisbesonderheiten zur Arzneimittelvereinbarung, die in Nordrhein mit der Symbolziffer
90977 gekennzeichnet werden, gelten weiter. KBV und der GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass die
Streichung der bundesweiten Praxisbesonderheiten im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
nur für zukünftige Vereinbarungen gilt.
Bisher hatten pharmazeutische Unternehmer die Möglichkeit, bei einem anerkannten Zusatznutzen im
Rahmen der AMNOG-Preisverhandlungen eine bundesweite Praxisbesonderheit mit dem GKV-Spitzenverband
zu vereinbaren. Diese Regelung ist mit den aktuellen Gesetzesänderungen des BStabG gestrichen worden.
KBV und GKV-Spitzenverband haben nun bestätigt, dass dies nur für zukünftige Preisverhandlungen gilt.
Bisherige bundesweite Praxisbesonderheiten gelten weiter. Sie entfallen, wenn für die entsprechenden
Präparate der Patentschutz ausläuft.

KVNO Praxisinformation
21. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
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Nr. 401
Nordrhein: Symbolziffern 90901 bis 90977 gelten weiter
Die in Nordrhein gültigen Praxisbesonderheiten, die mit den Symbolziffern 90901 bis 90977 gekennzeichnet
werden, gelten ebenfalls weiter. Sie werden durch die gesetzlichen Regelungen nicht berührt.
Die Praxisbesonderheiten zählen nur im Rahmen der statistischen Prüfung nach Durchschnittswerten. Zusätzlich
werden rabattierte (Original-)Präparate bei der Beurteilung der Quoten positiv gewertet. Praxisbesonderheiten
schützen nicht vor Prüfungen im Einzelfall, die Krankenkassen beispielsweise bei fehlender Indikation
(ICD-Kodierung) stellen.
Nach dem BStabG können Krankenkassen zukünftig wirkstoffübergreifend Rabattverträge verhandeln. Dies gilt
zunächst für fünf Wirkstoffgruppen. Die Rabattverträge müssen von Praxen bedient werden und gelten dann
als Praxisbesonderheit, so das Gesetz. Hierzu gibt es bisher keine Regelungen – KV und Kassen müssen Details
zunächst in der Prüfvereinbarung verhandeln.
FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung
Die Verordnung von Cannabis-Blüten zulasten der GKV ist seit dem 30. Juli 2026 mit Inkrafttreten des
GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten, die bisher auf
Cannabis-Blüten eingestellt waren, müssen daher umgestellt werden. Des Weiteren ist die Ersttherapie
von nicht-vorbehandelten Cannabispatientinnen und -patienten neu geregelt worden.
Die KV Nordrhein hat häufige Fragen und entsprechende Antworten zur neuen Regelung in einem Dokument
zusammengestellt. Die passende Verordnungsinformation Cannabis wird gerade überarbeitet.
PDF
Praxisbesonderheiten Nordrhein zur Arzneimittelvereinbarung 2026
FAQ Cannabisverordnung

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21. AUGUST 2026
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Nr. 401
Digital gut aufgestellt –
Was können KI und Apps für Ihre Praxis leisten?
Der Einsatz von KI und digitalen Helfern verändert die ambulante Versorgung grundlegend -- und damit auch
das ärztliche Rollenbild. Am 7. Oktober 2026 lädt die KV Nordrhein zu einer hybriden Veranstaltung ein,
um gemeinsam über praxisnahe Lösungsansätze zu sprechen: Wie lassen sich Potenziale sinnvoll, sicher
und praxistauglich ausschöpfen – und bestehende Hürden im Praxisalltag erfolgreich abbauen?
Sie können vor Ort in Düsseldorf teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung findet im Haus der
Ärzteschaft ein Get-together statt. Außerdem können Sie dort digitale Anwendungen direkt ausprobieren
und an Führungen in der Praxis4future teilnehmen.
Die KVNO im Netz:
https://www.kvno.de
https://www.facebook.com/medizinischefachangestelltevernetzt
https://www.youtube.com/@kvnordrhein
https://www.instagram.com/arzt_sein_in_nordrhein/
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