KV Nordrhein veröffentlicht FAQ zur Cannabisverordnung in Nordrhein-Westfalen, Erstattung und Ersttherapie im Fokus; Cannabis-Blüten nicht mehr erstattungsfähig, Umstellung nötig
FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung | KV Nordrhein
FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung
Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 21.08.2026 06:50 Uhr
Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben sich die Regelungen bei der Cannabisverordnung geändert. Die KV Nordrhein hat dazu auf ihrer Website häufige Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Die Verordnung von Cannabis-Blüten zulasten der GKV ist seit dem 30. Juli 2026 mit Inkrafttreten des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten, die bisher auf Cannabis-Blüten eingestellt waren, müssen daher umgestellt werden. Des Weiteren ist die Ersttherapie von nicht-vorbehandelten Cannabispatientinnen und -patienten neu geregelt worden.
Die KV Nordrhein hat häufige Fragen und entsprechende Antworten zur neuen Regelung in einem Dokument zusammengestellt. Die passende Verordnungsinformation Cannabis wird gerade überarbeitet.
Fragen und Antworten zur Cannabisverordnung
pdf KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung “Digital gut aufgestellt” (PDF, 792 KB)
KVNO Praxisinformation | Themen: COVID-Impfstoff, Praxisbesonderheiten, Cannabisverordnung, Veranstaltung “Digital gut aufgestellt” (PDF, 792 KB)