Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke in der Gemarkung Trossin, Gemeinde Trossin; Frist 03.09.2026 schriftlich bekunden
Öffentlicher Hinweis Reg.-Nr. 490/2026 - Landkreis Nordsachsen
Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
Gemarkung: Gemeinde Trossin - Trossin (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Öffentlichen Hinweis)
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
bis zum 03.09.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Öffentlicher Hinweis - Reg.-Nr.: 490