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title: "Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke in der Gemarkung Trossin, Gemeinde Trossin; Frist 03.09.2026 schriftlich bekunden"
sdDatePublished: "2026-08-21T11:21:00Z"
source: "https://www.landkreis-nordsachsen.de/landratsamt/aktuelles/nachrichten/artikel/oeffentlicher-hinweis-reg-nr-490-2026"
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  - name: "agriculture"
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  - "Nordsachsen"
  - "Trossin"
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Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet über Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke in der Gemarkung Trossin, Gemeinde Trossin; Frist 03.09.2026 schriftlich bekunden

Öffentlicher Hinweis Reg.-Nr. 490/2026 - Landkreis Nordsachsen

Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr

Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr

Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:

Gemarkung: Gemeinde Trossin - Trossin (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Öffentlichen Hinweis)

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem

Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft

bis zum 03.09.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.

Öffentlicher Hinweis - Reg.-Nr.: 490