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title: "Ukrainische Führerscheininhaber schreiben Führerschein in Deutschland um; Ohne Theorie- und Praxisprüfung möglich"
sdDatePublished: "2026-08-21T15:04:00Z"
source: "https://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/MerkblattUkraine_4341.pdf"
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  - name: "law"
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locations:
  - "Zwickau"
  - "Germany"
  - "Ukraine"
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Ukrainische Führerscheininhaber schreiben Führerschein in Deutschland um; Ohne Theorie- und Praxisprüfung möglich

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MERKBLATT
Umschreibung ukrainischer Fahrerlaubnisse
Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Hintergrund

Mit der Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können ukraini-
sche Fahrerlaubnisse grundsätzlich ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung nach §
31 FeV in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Der Führerschein muss aktuell
gültig sein.

•
Die Umschreibung setzt grundsätzlich voraus, dass ein physischer ukrainischer Führer-
schein vorgelegt wird. Ein ausschließlich digitaler Führerschein genügt nach dem derzeit
angewandten Verfahren nicht.
•
Im Rahmen des Verfahrens kann eine Überprüfung des vorgelegten ukrainischen Führer-
scheins durch das Landeskriminalamt Dresden erforderlich sein. Eine solche Prüfung kann
zusätzliche Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
•
Die Entscheidung über die Umschreibung erfolgt stets im Einzelfall auf Grundlage der ge-
setzlichen Vorschriften und der vorgelegten Nachweise.

Sonderregelungen für Personen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG

Für Personen mit Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz bestehen besondere Regelungen für
bestimmte abgelaufene ukrainische Führerscheine und bereits laufende Umschreibungsverfahren.

a) Aktuell gültiger ukrainischer Führerschein

Ein gültiger ukrainischer Führerschein ist zur Umschreibung vorzulegen.
->Die Umschreibung erfolgt nach den für die Ukraine geltenden erleichterten Regelungen.

b) Abgelaufener ukrainischer Führerschein

Ein abgelaufener Führerschein, der nicht die Voraussetzungen des folgenden Sonderfalls c) erfüllt
-> Die Umschreibung ist nur möglich, wenn ein neuer gültiger ukrainischer Führerschein beantragt
und vorgelegt wird.

c) Ukrainischer Führerschein nach dem 31.12.2021 abgelaufen

Ein ukrainischer Führerschein, der erstmalig mit einer ursprünglichen Gültigkeitsdauer von zwei
Jahren ausgestellt wurde und nach dem 31.12.2021 abgelaufen ist.,
-> Sonderregelung: Umschreibung erfolgt nach den erleichterten Regelungen.

d) Umschreibung bereits beantragt

Läuft bereits ein Umschreibungsverfahren, muss die antragstellende Person gegenüber der
Fahrerlaubnisbehörde erklären, dass die Umschreibung nach den erleichterten Regelungen erfol-
gen soll. Wurde die theoretische Fahrerlaubnisprüfung bereits bestanden, die praktische Prüfung
jedoch nicht bestanden, wird das bisherige Verfahren fortgeführt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet
erneut eine praktische Fahrerlaubnisprüfung an.
So stellen Sie den Antrag:

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Termin buchen

Buchen Sie einen Termin unter www.termine-reservieren.de/termine/lra-zwickau und wählen Sie
als Anliegen „Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis” aus.

Online Terminreservierung

Sie erhalten eine Bestätigung des Termins und eine 5-stellige Kennnummer, mit der Sie zum Ter-
min in der Fahrerlaubnisbehörde aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung
ausschließlich in der Amtssprache DEUTSCH durchgeführt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

•
Gültiges Ausweisdokument mit Meldebescheinigung
•
Physischer ukrainischer Führerschein im Original
•
Biometrisches Lichtbild (oder digitales Lichtbild am Fotoautomaten der Fahrerlaubnisbe-
hörde erstellt)
•
bei Umschreibung der Klassen C1, C1E, C und/ oder CE, ärztliche Bescheinigungen nach
Anlage 5 und 6 FeV
•
bei Umschreibung der Klassen D1, D1E, D und/ oder DE ärztliche Bescheinigungen nach
Anlage 5 und 6 FeV, aktuelles Führungszeugnis (vom Einwohnermeldeamt nach Belegart
O, nicht älter als 3 Monate), Gutachten darüber, dass die besonderen Anforderungen hinsicht-
lich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Re-
aktionsfähigkeit erfüllt sind (Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung) zu erbringen. Das Gut-
achten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.

Bitte bringen Sie die Unterlagen vollständig zum Termin mit.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Fahrerlaubnisbehörde:

fahrerlaubnis@landkreis-zwickau.de

HINWEIS: Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wurde von
der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert. Solange dieser
Schutzstatus besteht, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland auch
ohne Umschreibung weiterhin voll gültig. Eine sofortige Umschreibung ist da-
her nicht zwingend erforderlich.

Infos zur Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis