AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. kritisiert Streichung der Weiterbildungspflichten in der GewO in Deutschland; Verbraucherschutz gefährdet, Wettbewerbsneutralität verletzt

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0021077 07.07.2026 14:20:49

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    R003157/RV0021077 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 07.07.2026 um 14:20 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderung der GewO - Streichung der Weiterbildungspflichten für Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter Aktuell seit 07.07.2026 14:20:49 Angegeben von: am 05.12.2025

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (R003157) Beschreibung: Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung ( ) von Berichtspflichten Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.10.2025

Federführendes Ministerium:

BMWE [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (2)

Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]

Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]

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Betroffene Bundesgesetze (1)

GewO [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2511040018 PDF - 5 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 22.10.2025 an: Bundesregierung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]