USA sanktionieren IStGH in Afghanistan; Beweise gefährdet, Verfolgung erschwert

US-Sanktionen gegen den IStGH gefährden Gerechtigkeit für Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt

US-Sanktionen gegen den IStGH gefährden Gerechtigkeit für Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt

Die USA weiten ihre Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof aus. medica mondiale fordert die Bundesregierung auf, den IStGH und sein Mandat zu schützen und sich klar gegen Straflosigkeit und an die Seite von Überlebenden zu stellen.

Am 18. August 2026 haben die USA ihre Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erneut ausgeweitet. Sanktioniert wurden Tomoko Akane, die Präsidentin des IStGH, und Abdoulaye Seye, ein ranghoher Prozessanwalt. Damit sind inzwischen 13 amtierende oder ehemalige Mitarbeitende des Gerichtshofs betroffen, darunter neun Richter:innen.

Die Sanktionen richten sich damit formal gegen einzelne Personen. Ihre Auswirkungen können jedoch weit darüber hinausreichen. Banken, Zahlungsdienstleister, IT-Anbieter, Anwält:innen, Gutachter:innen oder Dolmetscher:innen können aus Angst vor Sanktionen oder aufgrund unklarer Rechtslage ihre Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof einschränken. Diese sogenannte „Overcompliance“ kann die internationale Strafverfolgung erschweren und dazu führen, dass Beweise für schwere Verbrechen später, erschwert oder gar nicht an den IStGH weitergegeben werden.

„Überlebende schwerer Verbrechen haben ein Recht auf Gerechtigkeit. Wer diejenigen unter Druck setzt, die Beweise sichern und Strafverfolgung ermöglichen, versperrt ihnen den Zugang zur Justiz und fördert Straflosigkeit.“

Whitney Martina Nosakhare, Referentin für Politik und Menschenrechte von medica mondiale.

Ein Angriff auf internationale Justiz trifft auch Überlebende

Der IStGH ist für die Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen zuständig und spielt dort eine wichtige Rolle, wo nationale Justizsysteme keinen Spielraum oder ausreichenden Zugang zu Gerechtigkeit ermöglichen. Dazu gehört häufig auch die Ermittlung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Für Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt kann Strafverfolgung ein wichtiger Bestandteil ihres Rechts auf Gerechtigkeit, Anerkennung und Wiedergutmachung sein. Werden internationale Ermittlungen geschwächt, kann dies konkrete Folgen für Betroffene haben: Beweise können verloren gehen, Verfahren sich verzögern und sichere Kommunikations- und Kooperationsstrukturen wegfallen. Damit können auch der Schutz von Überlebenden und Zeug:innen sowie ihre Möglichkeiten, Zugang zu Justiz zu erhalten, beeinträchtigt werden.

Besonders relevant ist dies in den Arbeitsregionen von medica mondiale. In Afghanistan beispielsweise ermittelt der IStGH unter anderem zu mutmaßlicher geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen und Mädchen durch die Taliban. Im Juli 2025 erließ der IStGH in diesem Zusammenhang Haftbefehle gegen zwei führende Taliban-Funktionäre. Auch zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nord-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo laufen Ermittlungen.

„Sanktionen, die sich gegen die Arbeit des IStGH richten, bedrohen die Unabhängigkeit der internationalen Strafjustiz. Die Vertragsstaaten müssen das Gericht jetzt entschlossen verteidigen und zeigen: Das Recht gilt auch dann, wenn es mächtigen Staaten unbequem wird.“

Gegen Straflosigkeit – für die Rechte von Überlebenden

medica mondiale begleitet Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt nicht nur psychosozial und medizinisch. Seit über 30 Jahren setzen wir uns insbesondere auch für ihre Rechte, ihren Zugang zu Justiz, gesellschaftliche Anerkennung und ein Ende der Straflosigkeit ein.

Sexualisierte Kriegsgewalt darf nicht folgenlos bleiben. Gerechtigkeit für Überlebende darf nicht davon abhängen, wie mächtig die mutmaßlich Verantwortlichen oder ihre politischen Verbündeten sind. Gerechtigkeit darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse instrumentalisiert werden.

medica mondiale fordert die deutsche Bundesregierung deshalb auf, sich klar an die Seite des IStGH und der Überlebenden zu stellen und:

  1. den IStGH wirksam zu schützen: Die Bundesregierung sollte sich aktiv für die Rücknahme der US-Sanktionen einsetzen und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern konkrete rechtliche, finanzielle und diplomatische Maßnahmen ergreifen, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des IStGH zu schützen.

  2. den IStGH und sein Mandat aktiv zu unterstützen: Die Bundesregierung sollte ihre uneingeschränkte Unterstützung für den IStGH und die konsequente Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen weltweit deutlich bekräftigen.

  3. vor den Auswirkungen der US-Sanktionen zu schützen: Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer und nationaler Ebene für die wirksame Anwendung und Weiterentwicklung bestehender Schutzinstrumente gegenüber extraterritorialen Sanktionen einsetzen.

  4. internationale Strafjustiz praktisch zu stärken: Die Bundesregierung sollte Mittel für den IStGH und den Opferfonds verlässlich bereitstellen und mit dem Gericht ohne politische Doppelstandards kooperieren.

Die deutsche Bundesregierung und die EU müssen jetzt handeln. Denn wer internationale Strafjustiz schwächt, stärkt Straflosigkeit – und gefährdet damit auch das Recht von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt auf Gerechtigkeit, Anerkennung und Wiedergutmachung.