Ortsbürgergemeinde St. Gallen reicht Baugesuch zum Abbruch von Gewächshäuser in Wittenbach, Grundstück Nr. 55; Einsprachen bis 3. September 2026
Bauanzeige Nr. 26-66, Ortsbürgergemeinde St. Gallen (ausserhalb Bauzone)
Bauanzeige Nr. 26-66, Ortsbürgergemeinde St. Gallen (ausserhalb Bauzone) Im Sinne von Art. 139 ff. des Planungs- und Baugesetzes St. Gallen (abgekürzt PBG; 731.1) teilen wir Ihnen mit, dass folgendes Baugesuch eingereicht wurde: Bauvorhaben: Abbruch Gewächshäuser
Renaturierung Gesuchsteller: Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstr. 14, 9001 St. Gallen Projektverfasser: Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstr. 14, 9001 St. Gallen Lage: Grundstück Nr. 55
Kappelhof 5, Assek. 1300, 9300 Wittenbach Die Pläne
Unterlagen können vom 21. August 2026 bis am 3. September 2026 während 14 Tagen im Gemeindehaus Wittenbach (Bausekretariat, Büro 212) eingesehen werden. Einsprachen können während dieser Auflagefrist durch schriftliche Eingabe an den Gemeinderat Wittenbach gemacht werden. Die Einsprachen sind zu begründen und es ist anzugeben, ob sie privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sind.