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title: "Verwaltung wird aufgefordert, Eigentümergemeinschaften in Köln-Neubrück zur Instandsetzung privater Spielplätze; bis Frühjahr 2026 wieder nutzbar"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:48:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Köln"
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Verwaltung wird aufgefordert, Eigentümergemeinschaften in Köln-Neubrück zur Instandsetzung privater Spielplätze; bis Frühjahr 2026 wieder nutzbar

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
VI/63

Vorlagen-Nummer
AN/1025/2013
Stand: 15.07.2026
Sachstandsbericht
Instandsetzung der privaten Spielplätze hinter den Häusern Robert-Schuman-Straße 2-4
und Europaring 1 und 3 in Köln-Neubrück
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.08.2013
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
um die Eigentümergemeinschaften der Häuser Robert-Schuman-Straße 2-4 und Europa-
ring 1 sowie Europaring 3 in Köln-Neubrück zu veranlassen, ihrer Erhaltungspflicht der ge-
setzlich vorgeschriebenen Spielplatzflächen so nachzukommen, dass diese im kommen-
den Frühjahr wieder nutzbar sind.
2. Die Bezirksvertretung Kalk ist über die Ergebnisse zeitnah zu informieren.

Status

x

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Die beiden eröffneten Ordnungsverfahren sind noch laufend, weisen nun einen örtlich unter-
schiedlichen Sachstand aus.
Es handelt sich um zwei rechtlich getrennte Flächen (auf dem Dach der Tiefgarage), zu denen
zwei unterschiedliche Eigentümergemeinschaften wegen der Kinderspielherrichtung in bau-
rechtlicher Pflicht sind.
Zum einen ist die zum Gebäude Europaring 5-9 nächstgelegene Fläche schon weitgehend -
insbesondere mit allen Spielgeräten – hergerichtet. Die Spielgeräte werden in der nächsten
Zeit durch einen (von der Eigentümerschaft beauftragten) Sachverständigen begutachtet und
abgenommen. Dann erfolgt noch der Austausch des Altsandes gegen neuen Sand. Anschlie-
ßend ist die Betriebsfreigabe vorgesehen.
Zum anderen ist die zu den Gebäuden Andreas-Hermes-Str. 3 und 5 nächstgelegene Fläche
auch noch im Ordnungsverfahren. Hier hat die Fachfirma aus Witterungsgründen die Herrich-
tung der Fläche nicht mehr fachlich korrekt in 2025 angehen können. Das soll nun im Frühjahr
2026 durchgeführt werden.

2

In beiden Fällen ist geplant, dass alle Maßnahmen bis Ende des ersten Halbjahres 2026 ab-
geschlossen sind und eine Kinderspielnutzung möglich ist.
Nächste Schritte:
Die vollständige Arbeitsausführung durch die beauftragten Firmen wird von der Verwaltung
nachgehalten.

Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.06.2026