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title: "Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 zur Kenntnis in Köln"
sdDatePublished: "2026-08-21T13:48:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1108799\u0026type=do"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 zur Kenntnis in Köln

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
I/02-9/0

Vorlagen-Nummer

2341/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beratung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2027/ 2028 einschließlich der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der
Bezirksvertretung Mülheim gem. § 37 Abs. 4 GO NRW

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Gremium
Datum

Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 ein-
schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 und der sonstigen Anlagen zur
Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und
Anregungen:

Die Vorschläge und Anregungen werden in der Sitzung formuliert.

Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
14.09.2026

2
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2027/2028 mit ihren An-
lagen in seiner Sitzung am 12.05.2026 entgegengenommen.
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der
vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die
Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und
ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen machen.
Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haus-
haltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen.