Gemeine Richterswil Neuer Velounterstand Kirchstrasse 29, 8805 Richterswil; Planauflage 20 Tage Begehren über eAuflageZH möglich

Richterswil - Kirchstrasse 29, Neuer Velounterstand (bereits erstellt), Gemeine Richterswil, Liegenschaften

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Kirchstrasse 29, Neuer Velounterstand (bereits erstellt), Gemeine Richterswil, Liegenschaften

Bauherrschaft: Gemeinde Richterswil, Seestrasse 19, 8805 Richterswil

Projektverfasser: Politische Gemeinde Richterswil, Liegenschaften, Chrüzweg 8, 8805 Richterswil

Neuer Velounterstand (bereits erstellt), Kat.Nr. 6968, bei Kirchstrasse 29, 8805 Richterswil (Zone für öffentliche Bauten), ohne Aussteckung

Das Gebäude Vers.Nr. 570 Kirchstrasse 29 ist im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten im Dorfkern aufgeführt.

Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflageZH (https:

richterswil) einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Die Planeinsicht bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, wird nicht mehr angeboten.

Während der Planauflage von 20 Tagen können Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden (Baurechtsentscheide) über die Plattform eAuflageZH eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.

Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von CHF 50.- erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).

Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.