Innenministerium Schleswig-Holstein Modernisierung des Fortunabades in Glückstadt; 5,1 Mio Euro freigegeben, 713k Euro Barrierefreiheit
Modernisierung und Sanierung des Fortunabades in Glückstadt kann beginnen – Innenministerium gibt bis zu 5,1 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel frei
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Modernisierung und Sanierung des Fortunabades in Glückstadt kann beginnen – Innenministerium gibt bis zu 5,1 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel frei
KIEL. Das Fortunabad in Glückstadt wird fit gemacht für die Zukunft. Die umfangreiche Modernisierung und Sanierung im Rahmen der Städtebauförderung kann beginnen. Das Innenministerium hat für die geplanten Umbaumaßnahmen bis zu 5,1 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben. Daneben wird das Projekt mit Mitteln des Fonds für Barrierefreiheit der Staatskanzlei in Höhe von rund 713.000 Euro unterstützt. Die erwarteten Gesamtkosten liegen bei rund 9,25 Millionen Euro.
Bei dem ursprünglich 1962 errichteten Bad, das im Jahr 1988 erstmalig saniert wurde, senken sich die Schwimmbecken ab, die Technik ist veraltet und es ist nicht barrierefrei.
Geplant ist die Sanierung der Bestandsgebäude, die Modernisierung der Becken durch eine Edelstahlverkleidung, die Erneuerung der Sprunganlagen sowie der Bau eines neuen Kinderplanschbeckens mit angrenzendem Wasser- und Sandspielplatz. Die Umkleiden und Wege werden barrierefrei gestaltet und die Beckenköpfe erhöht, so dass auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer das Bad nutzen können. Zusätzlich entsteht eine offene Gastronomiefläche.
Das Fortunabad wird von Menschen aller Altersgruppen aus der gesamten Region genutzt. Es bietet ein breites Kultur- und Freizeitangebot, insbesondere diverse kostenfreie, durch Spenden finanzierte Schwimmkurse.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ ist im Jahr 2011 in das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen und im Jahr 2020 in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt worden. Mit dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen. Die Integration aller Bevölkerungsgruppen soll unterstützt und der Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden.
Für die Gesamtmaßnahme sind bislang inklusive des kommunalen Anteils insgesamt rund 12 Millionen Euro bereitgestellt worden.
Seit dem vergangenen Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke
Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007
-2792 | pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de
Quelle: © Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Städtebauförderung gibt es seit 1971.
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