SoVD Hamburg warnt vor PNOG-Pflegereform in Hamburg; ab 2027 Zugang zu Leistungen erschweren

Sozialverband Hamburg: SoVD-Sozialtipp: Pflegereform

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Derzeit liegt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Gesetzentwurf vor. Die geplante Pflegereform könnte ab 2027 den Zugang zu Leistungen erschweren. Der SoVD Hamburg rät Betroffenen, nicht zu warten.

Wer bereits heute einen Unterstützungsbedarf hat, sollte nicht bis 2027 warten, sondern sich jetzt beraten lassen und prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Hintergrund sind Pläne für eine Reform der Pflegeversicherung. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf könnten die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 strenger werden. Die Änderung würde zum derzeitigen Stand nicht nur Erstanträge sondern auch Höherstufungen betreffen. Die Reform ist allerdings noch nicht beschlossen, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

„Bereits anerkannte Pflegegrade sollen jedoch Bestandsschutz genießen“, erklärt Mathias Mollenhauer, Vorstand des Sozialverband SoVD Hamburg. „Deshalb kann es sich lohnen, einen Erstantrag noch 2026 zu stellen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gelten die bisherigen Voraussetzungen.“

Viele Menschen stellen einen Antrag erst, wenn die Belastung im Alltag bereits sehr groß ist. Dabei kann ein Pflegegrad wichtige Leistungen ermöglichen und auch pflegende Angehörige entlasten. Der Antrag kann zunächst formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung, bei der die Einschränkungen im Alltag beurteilt werden. Bei der Begutachtung zählt nicht allein, ob jemand körperlich gepflegt werden muss. Berücksichtigt werden unter anderem Einschränkungen bei Mobilität, Selbstversorgung, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie bei der Gestaltung des Alltags.

Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad infrage kommt, sollte sich beraten lassen. Unsere Berater:innen helfen unseren Mitgliedern bei sozialrechtlichen Fragen rund um Pflege und Pflegegrad. Wir unterstützen dabei, die eigene Situation einzuordnen und Fragen zu einem Bescheid der Pflegekasse zu klären.

Auch die Hamburger Pflegestützpunkte bieten eine unabhängige und kostenlose Beratung an und helfen unter anderem beim Ausfüllen von Anträgen. Der SoVD Hamburg rät: Wenn Sie oder Angehörige im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind und bislang keinen Pflegegrad haben, lassen Sie jetzt prüfen, ob ein Antrag noch 2026 sinnvoll ist. Die derzeit geplante Reform ist noch nicht beschlossen

Kontakt Nicola Timpe Stv. Pressesprecherin SoVD Hamburg Telefon: 0151 23236756 E-Mail: presse@sovd-hh.de